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Systemimmunität: Wie sich Behörden der Rechenschaft entziehen

31.05.2026PodcastKettner Edelmetalle

Es gibt Momente, in denen sich das wahre Gesicht eines Systems offenbart. Nicht in lauten Skandalen, sondern in trockenen Gerichtsurteilen, in 48 Seiten juristischer Prosa, die kaum jemand liest. Doch genau dort, im Verborgenen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, spielt sich gerade ein Drama ab, das uns alle betrifft. Egal, was der Bürger tut – das System macht einfach weiter.

Es geht um zwei der größten Reizthemen unserer Zeit: die Aufarbeitung der Corona-Politik und die fast schon trotzige Selbstimmunisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Beide Themen haben mehr gemeinsam, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Denn in beiden Fällen stellt sich dieselbe fundamentale Frage: Wie viel Macht darf sich ein Apparat nehmen, ohne dass der Einzelne noch eine Chance hat, ihn zur Rechenschaft zu ziehen?

Long COVID, aber niemand fragt nach den anderen Spätfolgen

Während diese Zeilen entstehen, geht eine bemerkenswerte Nachricht durch die deutsche Presse: 1,5 Millionen Menschen sollen in Deutschland an Long COVID leiden. Der wirtschaftliche Schaden durch ausfallende Arbeitskraft wird auf 64 Milliarden Euro beziffert. Die Bundesregierung reagiert prompt – mit 500 Millionen Euro für die Erforschung.

Doch eine Frage bleibt auffällig unbeantwortet. Mit keinem Wort wird thematisiert, ob es eine gute Idee war, den Menschen ein in Windeseile entwickeltes Arzneimittel zu injizieren. Diese Lücke in der öffentlichen Debatte ist kein Zufall. Sie ist symptomatisch für ein System, das lieber neue Forschungsgelder verteilt, als unbequeme Fragen über bereits getroffene Entscheidungen zu stellen.

Der Geltungsgrund für alles Recht, für alle Juristerei, ist immer die Akzeptanz der Bevölkerung. Wenn die Menschen das nicht mehr mitmachen und in großem Umfang Fragen stellen – idealerweise nüchtern und sachlich –, dann kommen wir weiter.

Wenn der Richter sich selbst befragen muss

Ein heikler Punkt: Was passiert, wenn auch jene Richter, die selbst geimpft wurden, beginnen, ihren eigenen Körper kritischer zu betrachten? Wenn sie zu dem Schluss kommen, dass die eine oder andere gesundheitliche Beschwerde möglicherweise eine Ursache haben könnte, die sie bislang verdrängt haben?

Im Zentrum des Rechts sollte immer die Gerechtigkeit stehen. Und für die Gerechtigkeit einzustehen – auch wenn man dafür über den eigenen Schatten springen und eingestehen muss, dass man für sich selbst womöglich eine falsche Entscheidung getroffen hat – das ist der mindeste Appell, den wir an die Justiz richten dürfen.

Die nächste Pandemie wird bereits vorbereitet

Beunruhigend ist der Blick nach vorn. Was in den Biolaboren passiert und wie sich die internationale Rechtsarchitektur entwickelt, erinnert manche Beobachter daran, dass die Vorbereitung auf die nächste Pandemie längst läuft. Der zentrale Hebel dafür: der WHO-Pandemievertrag.

Dieser Vertrag soll die Gesundheitssouveränität dauerhaft auf eine supranationale Ebene verlagern. Weg vom Nationalstaat, hinein in eine übergeordnete Organisation – die WHO. Die Vorstellung, dass am Ende ein Karl Lauterbach an deren Spitze stehen könnte, wäre, wie es im Gespräch heißt, „die Krone auf das Ganze“.

  • Verlagerung der Souveränität: Eine einzelne Organisation entscheidet, ob eine Pandemie vorliegt.
  • Übergehung der Nationalstaaten: Anweisungen per „Ordre mufti“ von oben herab.
  • Verlust demokratischer Kontrolle: Der Bürger hat keine Stimme mehr im Entscheidungsprozess.

Doch hier liegt auch eine Hoffnung. Die Geschichte lehrt, dass Gemeinwesen es nicht aushalten, wenn eine Epidemie zu sehr übertrieben wird, zu lange dauert oder die Maßnahmen zu rigide werden. Corona hat unsere Gesellschaft bereits an einen schmerzhaften Rand geführt. Der Deckel auf der gesellschaftlichen Debatte kann nicht ewig gehalten werden.

Wenn tatsächlich noch einmal der Versuch unternommen würde, eine Pandemie so auf die Schiene zu setzen wie bei Corona – diesmal unter Übergehung aller Nationalstaaten durch die WHO –, dann wäre die Akzeptanz endgültig nicht mehr da. Ich fürchte, das hält das Staatswesen nicht aus.

Warum diese Entwicklung Anleger hellhörig machen sollte

Sie fragen sich vielleicht, was all das mit Ihren Finanzen zu tun hat. Die Antwort ist einfach: Alles. Ein System, das sich der Kontrolle durch seine Bürger entzieht, das Entscheidungen auf supranationale Ebenen verlagert und das in Krisen zu immer radikaleren Eingriffen neigt, ist ein System, in dem Vertrauen in staatliche Institutionen kein verlässliches Fundament mehr bildet.

Wer wirtschaftliche und persönliche Freiheit bewahren will, muss sich Werte sichern, die außerhalb dieses Apparats existieren. Gold ist die älteste Währung der Menschheitsgeschichte – sie hat Pandemien, Kriege und den Zusammenbruch unzähliger Papierwährungen überlebt. Wer sich heute mit physischem Gold absichert, macht sich unabhängig von politischen Launen und institutioneller Willkür.

Konkrete Bausteine der Unabhängigkeit

Für Einsteiger eignet sich das überschaubare Gold Starter-Set, das einen unkomplizierten Einstieg ermöglicht. Wer bereits über ein größeres Vermögen verfügt, findet im Gold Krisenschutzpaket M oder im umfassenden Gold Krisenschutzpaket XXL durchdachte Lösungen für die nächste Krise.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk: Ein System, das sich selbst schützt

Doch kehren wir zum eigentlichen Skandal zurück – und der spielt sich in Mannheim ab. Es geht um ein Urteil, das in die bundesrepublikanische Mediengeschichte eingehen wird. Das Aktenzeichen lautet VGH 2 S 2530/25, das Datum: der 14. April. Und es ist, wie es im Gespräch heißt, „ganz, ganz großes Kino“.

Die Vorgeschichte: Am 15. Oktober 2025 hatte das Bundesverwaltungsgericht – auf Hinweis des Bundesverfassungsgerichts – den Instanzgerichten aufgegeben, endlich zu prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich seine Ausgewogenheitspflichten erfüllt. Eine wachsende Community draußen in der Welt meldet seit Jahren erhebliche Bedenken an.

Die Kurve, die der VGH Mannheim flog

Was tat das Verwaltungsgericht Mannheim? Statt – wie vom Bundesverwaltungsgericht aufgetragen – Gutachten einzuholen und Tatsachen zu klären, flog es eine spektakuläre Kurve. Die Begründung: Ein teures Gutachten könne man dem Bürger nicht zumuten, das verstoße gegen Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes, das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

Klingt zunächst bürgerfreundlich. Doch das Ergebnis ist das genaue Gegenteil. Denn statt Beweise zu erheben, schaut der Gerichtshof – so wörtlich – tief in sein richterliches Herz und stellt fest:

  • Es gibt Rätselsendungen.
  • Es gibt Kochsendungen.
  • Es gibt Highlights wie UEFA-Fußballspiele.
  • Es gibt „Funk“ und „Gott weiß was“.

Und weil es all das gibt, sei der Rundfunk eben ausgewogen. Man könne gar nicht annehmen, dass er unausgewogen sei. Und weil der Richter das „schon weiß“, muss er keinen Beweis erheben. Eine zirkuläre Logik von atemberaubender Kühnheit.

Hiervon ausgehend erscheint die Behauptung des Bundesverwaltungsgerichtes im Urteil vom 15.10.2025, die dargestellten Substantiierungsanforderungen stellten keine prozessuale Hürde dar, die für einen Kläger nicht zu überwinden wäre, schwerlich nachvollziehbar.

Man lasse diesen Satz auf sich wirken. Ein Oberverwaltungsgericht erklärt die Rechtsprechung des ihm übergeordneten Bundesgerichts für schwerlich nachvollziehbar. Kann man machen. Ob man es muss, ist eine andere Frage.

Die „Funktionsgrenzen der Rechtsprechung“ – eine gefährliche Erfindung

Besonders perfide wird es bei einem weiteren Argument. Der VGH Mannheim gräbt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus, der von den „Funktionsgrenzen der Rechtsprechung“ spricht. Materien, die wegen hoher Komplexität oder besonderer Dynamik so schwer zu durchdringen seien, dass die gerichtliche Kontrolle an ihre Grenzen stoße.

Die Überprüfung des Rundfunks am Maßstab des Paragraphen 26 Medienstaatsvertrag, so der Gerichtshof, stoße an genau diese Funktionsgrenzen. Doch was bedeutet das in der Konsequenz?

Auf diese Weise ist das eine Einladung sowohl an den Gesetzgeber als auch an die Exekutive, Dinge so verworren und hochkomplex zu regeln, dass die Justiz dann sagt: Das mag rechtswidrig sein, aber das ist mir einfach zu anstrengend, das zu prüfen.

Wer einmal einen Blick in das fünfte Sozialgesetzbuch und die Regelungen zur elektronischen Patientenakte geworfen hat, weiß: Komplexität ist längst zur Methode geworden. Ein Rechtsstaat, der sich aus der Verantwortung stiehlt, weil ihm die Prüfung zu mühsam ist, ist kein Rechtsstaat mehr.

Der Bürger hat nichts zu melden

Die Krönung des Mannheimer Urteils: Der Rundfunk wird als so besondere, abgekapselte rechtliche Ausnahmeerscheinung dargestellt, dass der normale Beitragszahler – Sie und ich – überhaupt keine Chance hat, ihn anzugreifen. Der Bürger, so heißt es sinngemäß in einer eleganten Formulierung, hat da nichts zu melden und nichts anzugreifen. Alles sei vom System fantastisch vorbereitet.

Und damit das auch ja niemand korrigieren kann, wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Obwohl der Gesetzgeber in Paragraph 132 der Verwaltungsgerichtsordnung genau das vorschreibt: Wer von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht, muss der Fairness halber die Revision zulassen, damit das Bundesverwaltungsgericht ordnend eingreifen kann.

Der VGH Mannheim aber sagt schlicht: Die Voraussetzungen liegen nicht vor. Spargel, schön eingewickelt in Schinkenstückchen, mit Butter drüber.

Der Gegenangriff: Die Nichtigkeitsfeststellungsklage

Doch es gibt Bewegung. Ein Mandant hat die Wahl von Norbert Himmler zum ZDF-Intendanten überprüfen lassen – juristisch korrekt nicht als Anfechtung, sondern als Nichtigkeitsfeststellungsklage. Und die Argumentation ist bestechend:

Wenn wir uns schon den Luxus eines Rundfunks gönnen, der sich nahezu vollständig aus der Rechtsordnung gelöst hat und mit Rechtsmitteln kaum anzugreifen ist, dann muss diese Sonderinstitution wenigstens verfassungsrechtlich perfekt konstituiert sein. Genau daran fehlt es.

  1. Mit der Umstellung von Gebühren auf Beiträge hätte sich die Legitimationsgrundlage ändern müssen.
  2. Jeder Beitragszahler müsste – wie überall, wo er Beiträge zahlt – das Recht haben, seine Vertreter unmittelbar zu wählen.
  3. Die Fernseh- und Rundfunkräte hätten durch unmittelbar gewählte Vertreter der Beitragszahler ersetzt werden müssen.

Erst aus einer solchen basisdemokratisch legitimierten Körperschaft ergäbe sich ein Rundfunk, von dem man annehmen dürfte, dass er in Ordnung ist – und der dann auch nicht mehr gerichtlich überprüft werden müsste. Doch genau diese Wahlen finden nicht statt. Und deshalb muss die Sache überprüft werden. Ganz nüchtern, ganz sachlich.

Wie lange hält dieses System noch?

Die entscheidende Frage zum Schluss: Überlebt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Form die nächste Dekade? Die Einschätzung ist eindeutig: Nein. Auf gar keinen Fall.

Es wird zu massiven strukturellen Änderungen kommen müssen – völlig unabhängig davon, wer regiert. Auch die Vergütungsstruktur, bei der Intendanten ein Vielfaches des Bundeskanzlers verdienen und der VGH Mannheim das auch noch für völlig unkritisierbar erklärt, wird auf Dauer nicht zu akzeptieren sein.

Die gerichtlichen Prüfungen sind nur die Ouvertüre zu einer politischen Diskussion, die auch in Mannheim bereits angeklungen ist.

Was bedeutet das für Sie?

Ob WHO-Pandemievertrag oder Rundfunk-Selbstimmunisierung – das Muster ist dasselbe. Institutionen entziehen sich der Kontrolle, verlagern Macht und schotten sich gegen die Stimme des Bürgers ab. In einer solchen Welt ist finanzielle Unabhängigkeit kein Luxus, sondern Notwendigkeit.

Wer sein Vermögen außerhalb des Zugriffs eines immer übergriffigeren Systems sichern will, setzt auf Substanz. Goldbarren für die größere Anlage, Goldmünzen für Flexibilität und Stückelung. Klassiker wie der Maple Leaf, der Wiener Philharmoniker oder die Britannia gehören zu den weltweit anerkanntesten Anlagemünzen. Auch der American Eagle und der China Panda erfreuen sich bei Sammlern und Anlegern größter Beliebtheit.

Wer mehr über die Mechanismen hinter den Kulissen erfahren möchte, dem sei unsere Recherche zu Fort Knox und seinen fragwürdigen Goldbeständen empfohlen. Auch der jüngste Steuerhammer im Zollfreilager zeigt eindrucksvoll, wie der Staat seinen Bürgern Schritt für Schritt Vorteile entzieht.

Die Botschaft ist klar: Sie können nicht darauf vertrauen, dass Institutionen Ihre Interessen schützen. Aber Sie können selbst handeln. Sie können Fragen stellen, nüchtern und sachlich. Und Sie können Ihr Vermögen in einer Form sichern, die kein Verwaltungsgerichtshof, keine Zentralbank und keine supranationale Organisation entwerten kann. Das ist Eigenverantwortung in ihrer reinsten Form.

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