
Der große Griff nach dem Eigentum – wie Berlin die Enteignung salonfähig macht
Was in Berlin gerade vorbereitet wird, ist kein Verwaltungsdetail und keine juristische Fingerübung – es ist ein Tabubruch mit Ansage. Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ aus dem Jahr 2021 dient nun als politische Legitimation, um etwas umzusetzen, das noch vor wenigen Jahren als unvereinbar mit bürgerlicher Politik galt. Besonders pikant: Ausgerechnet ein CDU-geführter Senat schafft jetzt die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Enteignungen künftig „verfassungssicher“ vollzogen werden können. Das ist keine Notmaßnahme – das ist Systemumbau.

Offiziell heißt es, niemandem werde heute etwas weggenommen. Das neue Gesetz regele lediglich Verfahren, Prüfungen und Zuständigkeiten. In Wahrheit wird hier die Rampe für den Zugriff auf Eigentum gebaut. Wer glaubt, dass es bei der bloßen Vorbereitung bleibt, verkennt politische Realität. Wenn der Staat sich erst einmal die Werkzeuge zurechtgelegt hat, wird er sie auch benutzen.
Verhältnismäßigkeit als Feigenblatt
Besonders beruhigend klingt auf dem Papier die sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung. Wissenschaftlich solle belegt werden, dass Vergesellschaftungen geeignet, notwendig und angemessen seien. Alternativen müssten geprüft werden. Auswirkungen auf Mieten, Wohnungsmarkt und Gesellschaft sollten vorab untersucht werden. Das liest sich technokratisch – und genau darin liegt das Problem.
Denn solche Prüfungen sind politisch steuerbar. Wer die Gutachten beauftragt, bestimmt die Fragestellung. Wer den Rahmen setzt, beeinflusst das Ergebnis. „Wissenschaftlich belegt“ bedeutet in diesem Kontext nicht Wahrheit, sondern legitimierte Entscheidungsvorlage. Das Gemeinwohl wird zur dehnbaren Kategorie, mit der sich fast jeder Eingriff rechtfertigen lässt – solange er politisch gewollt ist.
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Entschädigung – ein Wort mit viel Spielraum
Besonders alarmierend ist der Umgang mit dem Thema Entschädigung. Zwar wird formal der Verkehrswert als Maßstab genannt, gleichzeitig aber ausdrücklich betont, dass es Spielräume gebe. Ein „fairer Ausgleich“ zwischen Eigentumsrechten, mietenpolitischen Zielen und Haushaltsbelastung soll gefunden werden.
Übersetzt heißt das: Eigentum steht unter Haushaltsvorbehalt. Wenn es politisch oder fiskalisch opportun ist, kann der Ausgleich gedrückt werden. Der Verkehrswert ist dann keine Garantie mehr, sondern eine Verhandlungsbasis – mit dem Staat als überlegener Partei. Das ist kein fairer Ausgleich, das ist asymmetrische Macht.
Neue Eigentumsformen – alter Traum, neu verpackt
Nach der Vergesellschaftung sollen neue Eigentumsformen entstehen, dauerhaft gemeinwohlorientiert, nicht renditegetrieben. Das klingt nach moralischer Überlegenheit und sozialer Gerechtigkeit. Tatsächlich ist es ein Rückgriff auf alte Fantasien, die immer gleich enden: mit schlechter Bewirtschaftung, Investitionsstau und politischer Einflussnahme.
Wer glaubt, dass Wohnraum automatisch besser wird, nur weil der Renditegedanke offiziell verbannt wird, ignoriert jede historische Erfahrung. Wohnungsnot entsteht nicht durch Eigentum, sondern durch fehlenden Neubau, Überregulierung und politische Eingriffe, die Investitionen unattraktiv machen. Enteignung bekämpft nicht die Ursache – sie verschärft sie.
Die CDU und der Verlust der letzten roten Linie
Besonders bezeichnend ist die Rolle der CDU. Der Verweis darauf, man wolle die Hürden hoch halten und negative Folgen begrenzen, wirkt wie eine Pflichtübung. Wer die Spielregeln für Enteignungen formuliert, akzeptiert das Prinzip bereits. Die rote Linie ist überschritten – unabhängig davon, wie hoch man die Hürde ansetzt.
Damit wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen: Eigentum ist nicht mehr geschützt, sondern bedingt geduldet. Es gilt, solange es politisch passt. Heute sind es große Wohnungskonzerne. Morgen könnten es andere Vermögenswerte sein. Wer glaubt, er sei nicht betroffen, weil er „nur“ privat vorsorgt, irrt.
Rechtssicherer Zugriff statt Vertrauensschutz
Berlin zeigt, wie schnell sich politische Gewissheiten verschieben. Enteignung wird nicht mehr als letztes Mittel diskutiert, sondern als regulierbares Instrument. Der Staat präsentiert sich dabei als rational, geprüft, verhältnismäßig – und übersieht, was er damit zerstört: Vertrauen in die Unantastbarkeit von Eigentum.
Für Bürger, Anleger und Eigentümer ist das die eigentliche Botschaft: Was einmal politisch mehrheitsfähig wird, bleibt nie auf einen Einzelfall beschränkt. Eigentum ist in diesem System kein Grundrecht mehr, sondern eine Variable. Und wer das erkannt hat, versteht, warum Misstrauen längst kein Randphänomen ist – sondern eine logische Reaktion.
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