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Kettner Edelmetalle

Vermögenseinzug ohne Beweis: Der neue Rechtsstaat

23.09.2026PodcastKettner EdelmetalleBegleittext KI-generiert

Es gibt Sätze, die man als Bürger eines Rechtsstaats eigentlich nicht aus dem Mund eines Bundesfinanzministers erwartet. Lars Klingbeil hat einen solchen Satz formuliert, als er das geplante Zoll-Finanzgerechtigkeitsgesetz beschrieb: Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie ihr Vermögen legal erworben haben, „dann sind der Porsche und die Rolex erstmal weg“. Das klingt nach Law and Order und nach dem Kampf gegen Clankriminalität. Wer genauer hinhört, erkennt darin jedoch einen Paradigmenwechsel, der jeden betrifft, der in seinem Leben etwas aufgebaut hat.

Denn die eigentliche Frage lautet nicht mehr: Kann der Staat mir etwas nachweisen? Sie lautet zunehmend: Kann ich dem Staat beweisen, dass mir gehört, was mir gehört? Genau darüber haben Dominik Kettner und Prof. Dr. Christoph Juhn gesprochen. Juhn ist Professor für Steuerrecht, war mit 25 einer der jüngsten Steuerberater Deutschlands, hat über die Wegzugsbesteuerung promoviert und führt eine Kanzlei mit über 100 Mitarbeitern. Das Ergebnis dieses Gesprächs ist unbequem. Und es ist wichtig.

Die „große Entlastung“, die keine ist

Am 2. September hat das Kabinett die Steuerreform 2027 auf den Weg gebracht. Die Regierung verkauft sie als große Entlastung, FDP-Politiker Wolfgang Kubicki spricht offen von der „Lüge von der großen Entlastung“. Wer das Kleingedruckte liest, versteht, warum.

  • Handwerkerleistungen sollen nur noch zu 15 statt 20 Prozent absetzbar sein, also ein Viertel weniger.
  • Die Minijobsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent.
  • Die kalte Progression wird nicht vollständig ausgeglichen.
  • Neben dem Spitzensteuersatz von 42 und der Reichensteuer von 45 Prozent ist ein weiterer Satz von 47 Prozent für Höchstverdiener im Gespräch, zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Unternehmer, die zusätzlich Gewerbesteuer zahlen, landen damit laut Juhn deutlich über 50 Prozent. Und das ist nur die sichtbare Last. Beim Tanken, beim Flug in den Urlaub, beim Alkohol, bald womöglich bei zuckerhaltigen Getränken: Überall kassiert der Staat ein zweites Mal mit.

Von 100 Euro, die Sie verdienen, bleiben vielleicht 50 übrig. Und von diesen 50 gehen je nach Lebenssituation noch einmal 10 oder 15 Euro an den Staat. Am Ende bleiben Ihnen womöglich nur 35 bis 40 Euro.

Das ist die nüchterne Rechnung eines Mannes, der Steuergesetze beruflich liest. Wer sie verinnerlicht, versteht auch, warum immer mehr Menschen über einen radikalen Schritt nachdenken.

Acht von zehn: Der Plan B liegt in der Schublade

288.579 Deutsche haben im vergangenen Jahr das Land verlassen, eine Rekordzahl. In Juhns Kanzlei zeigt sich das Stimmungsbild noch drastischer: Von zehn Mandanten wünschen sich acht eine Steuerstrategie, die eine mögliche Auswanderung mitberücksichtigt. Das heißt nicht, dass sie tatsächlich gehen. Aber die Nachfragen werden häufiger, die Szenarien konkreter.

Was die Menschen nervös macht, ist selten nur ein einzelnes Gesetz. Es ist die Summe:

  • Die Debatte um eine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes, mit widersprüchlichen Signalen aus der Verwaltung.
  • Die Verschärfung der Wegzugsteuer und Gespräche über weitere Ausweitungen.
  • Jede neue Steuererhöhung.
  • Geopolitische Spannungen und Kriegsrhetorik.
  • Siebzehnjährige, die plötzlich Post zur Musterung bekommen.

Man mag das als Einzelphänomene abtun. In ihrer Gesamtheit zeichnen sie jedoch das Bild eines Staates, der seinen Bürgern immer engere Grenzen setzt. Und diese Grenzen verlaufen längst nicht nur durch das Portemonnaie, sondern auch entlang der Landesgrenze.

Reichsfluchtsteuer 2.0: Was der Wegzug wirklich kostet

Viele wissen es nicht: Wer Deutschland verlässt, muss unter Umständen eine Steuer dafür zahlen, dass er geht. Offiziell heißt sie Wegzugsteuer oder Entstrickungsbesteuerung. Im Jahr 1931 hieß ein ganz ähnliches Konstrukt noch Reichsfluchtsteuer. Auf die Frage, ob das Prinzip dasselbe sei, antwortet Juhn knapp: „Dasselbe Prinzip.“

Die Chronik einer schleichenden Verschärfung

  1. 1931: Einführung der Reichsfluchtsteuer, damals noch mit vielen Lücken.
  2. 1960er/70er: Der Kaufhausunternehmer Helmut Horten zieht in die Schweiz, nach Juhns Schilderung ohne rund 3 Milliarden D-Mark versteuern zu müssen.
  3. 1972: Deutliche Verschärfung, seitdem können GmbH- und AG-Gesellschafter nicht mehr einfach steuerfrei wegziehen.
  4. 2022: Die zinslose Stundung bei Wegzug innerhalb der EU entfällt.
  5. 2025: Die Wegzugsteuer greift erstmals auch bei Privatanlegern mit Investmentfonds.

Eine Beispielrechnung, die schockiert

Nehmen wir einen ganz normalen Sparer. Er hat über Jahre 500.000 Euro in Fonds investiert, heute ist das Depot 800.000 Euro wert. Er will in die Schweiz ziehen. Die Folge: Auf den nie realisierten Buchgewinn von 300.000 Euro werden je nach Produkt zwischen 18 und 25 Prozent fällig. Im ungünstigsten Fall überweist er 75.000 Euro an das Finanzamt, nur für das Recht, seinen Wohnsitz zu verlegen.

Juhn hält das für klar europarechtswidrig. Aus seiner Sicht verstößt die Regelung gegen Artikel 49 AEUV, die Niederlassungsfreiheit. Er ist sich „ziemlich sicher“, dass der Europäische Gerichtshof die Wegzugsteuer in ihrer jetzigen Form kippen wird. Bis dahin aber gilt das Gesetz, und die Rechnung muss bezahlt werden.

Ausgewandert, aber nicht entkommen

Der größte Irrtum vieler Auswanderer ist der Glaube, mit dem Umzugswagen sei auch das deutsche Finanzamt Geschichte. Das Gegenteil ist der Fall. Der deutsche Fiskus hat einen langen Arm:

  • Inländische Einkünfte aus Vermietung, Firmenbeteiligungen oder Anstellungen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
  • Die erweitert beschränkte Steuerpflicht kann bei Umzug in ein Niedrigsteuerland bis zu zehn Jahre nachwirken, etwa bei Zinsen oder Kryptowerten.
  • Die Erbschaft- und Schenkungsteuer greift in der Regel noch fünf Jahre nach dem Wegzug, in Niedrigsteuerländern unter Umständen sogar zehn Jahre.
  • Als Damoklesschwert schwebt die Idee einer Besteuerung nach Staatsangehörigkeit im Raum, die Juhn derzeit allerdings für unwahrscheinlich hält.

Die Botschaft ist eindeutig: Auswandern ist kein Knopf, den man drückt. Es ist ein Prozess mit jahrelangen Nachwirkungen.

Porsche, Rolex und die Umkehr der Beweislast

Kommen wir zurück zu Klingbeils Satz. Neben dem Zoll-Finanzgerechtigkeitsgesetz steht auch ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz im Raum, und aus dem Innenministerium kommen Forderungen nach einer weiteren Beweislastumkehr. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, doch die öffentlichen Aussagen sind, wie Juhn es formuliert, „leider knallhart“.

Stellen Sie sich eine Rolex vor, vor 20 Jahren vom Vater geschenkt, mit warmer Hand, ohne Rechnung und ohne Erbschein. Was nun?

Drei Reaktionen, ein Gefühl

Dominik Kettner beobachtet bei den Kunden von Kettner Edelmetalle drei Typen, die in genau dieser Reihenfolge auftreten:

  1. Der Wütende: „Ich habe 40 Jahre gearbeitet, alles versteuert, und jetzt soll ich beweisen, woher mein eigenes Geld kommt?“
  2. Der Stille: Er diskutiert nicht mehr, er handelt. Die Zahl der Edelmetall-Sparpläne steigt jeden Monat um Hunderte, im letzten Quartal haben sich die Ausführungen verdoppelt. Fast jede vierte Bestellung im vergangenen Jahr war eine Erstbestellung.
  3. Der Verunsicherte: „Ich habe 2010 Münzen gekauft, die Rechnung finde ich nicht mehr.“ Oder: „Meine Mutter hat mir Goldschmuck geschenkt, ohne Papiere.“
Was die Menschen verunsichert, ist nicht die Steuer. Es ist die Frage, ob sie in zehn Jahren noch beweisen können, dass ihnen überhaupt gehört, was ihnen gehört.

Dieser Satz trifft den Kern. Artikel 14 des Grundgesetzes schützt das Eigentum. Wenn aber das Ermessen der Behörden wächst und der Bürger die Herkunft jahrzehntealter Besitztümer belegen muss, wird dieser Schutz in der Praxis ausgehöhlt.

Was Sie jetzt aufbewahren sollten

Juhn empfiehlt Pragmatismus. Niemand kann jeden Gegenstand lückenlos dokumentieren. Doch einige Grundregeln sind heute wichtiger denn je:

  • Originalrechnungen aller wertvollen Anschaffungen dauerhaft aufbewahren.
  • Zusätzlich den Überweisungsbeleg sichern, denn Barkäufe unter Privatleuten sind schwer nachweisbar.
  • Schenkungen innerhalb der Familie schriftlich festhalten.
  • Bei Edelmetallen auf einen seriösen Händler mit ordentlicher Rechnung setzen, ob Sie nun einen 1 Unze Gold Krügerrand 2026 oder einen kleinen 0,1g Goldbarren von Heimerle und Meule kaufen.

Juhn zieht einen aufschlussreichen Vergleich zum Zoll bei der Einreise aus einem Drittland. Dort trägt schon heute der Reisende die Beweislast dafür, dass die Uhr am Handgelenk nicht im Ausland gekauft wurde. Die meisten Deutschen erleben hier ihren ersten Aha-Effekt. Mit der neuen Rechtslage droht der zweite. Zwar werde in 99 Prozent der Fälle nichts passieren, doch künftig würden auch diese 99 Prozent zumindest häufiger gefragt. Und das eine Prozent? „Das bekommt dann wirklich Feuer gemacht.“

Das Spinnennetz: 6.000 Kontenabrufe an jedem Arbeitstag

An dieser Stelle lohnt Nüchternheit, denn Panikmache hilft niemandem. Ein zentrales EU-Vermögensregister ist nicht beschlossen, einen Gesetzentwurf gibt es nicht. Es gibt allerdings eine Machbarkeitsstudie, die die EU-Kommission 2021 in Auftrag gegeben und im Juli 2024 veröffentlicht hat. In der Ausschreibung wurde ausdrücklich geprüft, ob auch Immobilien, Kunst und Gold erfasst werden könnten.

Doch die eigentliche Pointe liegt woanders. Für den Zugriff braucht es gar kein großes Register mehr, denn die Abfrage existiert längst:

  • Über das Bundeszentralamt für Steuern gab es 2023 über 1,4 Millionen Kontenabrufe durch Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher.
  • Über die BaFin kamen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll 2024 rund 286.000 Abrufe hinzu, ein neuer Rekord.
  • Zusammen sind das etwa 6.000 Abrufe pro Arbeitstag, und der Betroffene erfährt davon in der Regel nichts.
  • Bis zum 10. Juli 2029 sollen die nationalen Kontenregister gemäß EU-Geldwäscheregeln europaweit vernetzt werden, erweitert um Depots, Kryptokonten und Bankschließfächer, flankiert von Zugängen zu Immobiliendaten inklusive historischer Kaufpreise.
Das zentrale Register wird vielleicht nie kommen. Weil es nicht mehr nötig ist. Die Funktion entsteht über Vernetzung, und die ist bereits beschlossen.

Welche Vermögenswerte kann eine Behörde heute auf Knopfdruck zuordnen? Juhn nennt drei große Kategorien: Konten und Depots über die Banken, Grundstücke über das Grundbuch und Unternehmensbeteiligungen über Handels- und Transparenzregister. Physisches Gold im eigenen Besitz gehört nicht dazu.

Schließfach: Ein Versprechen mit Haftungsobergrenze

Wo lagern die Deutschen ihr Gold? Laut einer Studie der Reisebank ungefähr zu gleichen Teilen: rund 39 Prozent im Bankschließfach, rund 38 Prozent zu Hause. Bemerkenswert ist die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit, die die Stiftung Warentest ermittelt hat: Fast drei Viertel halten das Schließfach für den sichersten Ort, aber nur etwa 20 Prozent besitzen eines.

Und dann kam Gelsenkirchen. Über 3.000 Schließfächer wurden in einer einzigen Filiale aufgebrochen. Viele Betroffene lernten erst danach aus dem Kleingedruckten, dass die Haftung bei rund 10.300 Euro pro Fach endete. Eine Rentnerin hatte dort den Erlös ihrer Wohnung deponiert, über 390.000 Euro.

Ein Schließfach ist kein Besitz. Es ist ein Versprechen mit Haftungsobergrenze.

Bei den Kunden von Kettner Edelmetalle geht der Trend deshalb klar zum eigenen Zugriff. Und zu kleinen, teilbaren Einheiten. Am häufigsten verkauft wird nicht der Kilobarren, sondern die klassische Unze, gefolgt von der Zehntelunze Krügerrand und kleinen Barren. Wer so denkt, setzt auf Flexibilität: Kleine Stückelungen wie der 1g Gold Maple Leaf oder der 0,5g Gold Deutscher Adler 2026 lassen sich im Ernstfall einzeln tauschen oder weitergeben. Auch Sammler mit Patriotismus im Herzen greifen gern zur limitierten 0,5g Gold Deutsche Mark 2026 in Reverse Proof, eine stille Erinnerung an eine Währung, die einmal für Stabilität stand.

Erbschaftsteuer: Karlsruhe entscheidet, die Mittelschicht blutet

Am 12. und 13. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht erneut über die Erbschaftsteuer und erstmals auch über die Freibeträge. Diese liegen seit 2009 unverändert bei 400.000 Euro pro Kind, während Häuser seit 2010 um über 80 Prozent teurer geworden sind. Was einst nur Reiche betraf, trifft heute die klassische Familie mit Eigenheim in München oder Hamburg.

Juhn benennt die Ungerechtigkeit deutlich: Wer unter den Freibeträgen bleibt, zahlt nichts. Wer Hunderte Millionen besitzt, nutzt internationale Strukturen und Stiftungen. Doch wer zwei, drei oder vier Millionen in Immobilien gebunden hat, der „hat ein riesen Problem“. Die Mitte zahlt die Zeche.

Drei mögliche Urteile

  • Rückwirkende Änderung: Das riskanteste Szenario für Bürger, die jetzt noch abwarten.
  • Sofortige Nichtigkeit: Theoretisch denkbar, von Juhn als nahezu ausgeschlossen bewertet.
  • Übergangsfrist von ein bis zwei Jahren: Juhns Favorit, verbunden mit Vorgaben für ein neues Gesetz.

So lässt sich Vermögen legal übertragen

  1. Güterstandsschaukel: Die Hälfte des Vermögens kann steuerfrei auf den Ehepartner übergehen.
  2. Freibeträge doppelt nutzen: Jeder Elternteil kann jedem Kind 400.000 Euro übertragen, jedem Enkel 200.000 Euro.
  3. Zehn-Jahres-Rhythmus: Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wer früh beginnt, kann über Jahrzehnte ein Vielfaches übertragen.
  4. Vorbehaltsnießbrauch: Bei Übertragung im Alter von Mitte 60 bis Anfang 70 kann der Nießbrauch einen erheblichen Teil des Werts ausmachen und so die steuerliche Bemessungsgrundlage deutlich senken.

Wichtig: Diese Instrumente ersetzen keine individuelle Beratung. Jede Familie, jede Vermögensstruktur ist anders. Auch physisches Gold unterliegt übrigens der Erbschaft- und Schenkungsteuer und sollte in jede Nachfolgeplanung sauber einbezogen werden.

Gold: Das Vermögen, das man anfassen kann

Am Ende des Gesprächs steht die Frage, die Dominik Kettner seinem Gast bewusst provokant stellt: Gibt es unter Sparkonto, Aktien, Haus, Bitcoin und Gold eine Vermögensart, die sich grundlegend von den anderen unterscheidet? Juhns Antwort ist bemerkenswert klar. Bargeld wird eingeschränkt, der digitale Euro droht. Registrierte Werte sind jederzeit sichtbar. Physisches Edelmetall hingegen bleibt greifbar, teilbar und unabhängig von Systemen.

Alle Mandanten, die vermögend sind, parken immer auch in Edelmetallen, physisch greifbar, als Absicherung für den Worst Case.

Das ist die Einschätzung eines Steuerrechtsprofessors, nicht eines Goldhändlers. Und sie deckt sich mit der Erfahrung der Menschheitsgeschichte: Gold hat jede Papierwährung überlebt. Es braucht keine Bank, keine Vernetzung, kein Passwort. Wichtig ist dabei ein Punkt, der bei aller Diskussion um Sichtbarkeit nicht untergehen darf: Es geht nicht um Verstecken, sondern um Eigenverantwortung. Wer legal erworbenes Gold mit sauberer Rechnung besitzt, steht auf festem Boden, auch wenn sich die Spielregeln verschärfen.

Wer einsteigen möchte, findet im Sortiment von Gold bei Kettner Edelmetalle die passende Form. Klassische Goldmünzen wie der Wiener Philharmoniker, der kanadische Maple Leaf, der australische Känguru, der American Eagle oder die britische Britannia sind weltweit bekannt und hochliquide. Sammler schätzen zudem die Motivvielfalt der Lunar-Serie und des China Panda. Wer auf möglichst geringe Aufschläge achtet, wird bei den Goldbarren fündig.

Übrigens: Wie wackelig das Vertrauen in Zahlungsversprechen ist, zeigt auch die Diskussion um das Comeback von Papiergold, bei dem die entscheidende Frage nach dem tatsächlichen Besitz offenbleibt. Wie sich der Markt aktuell entwickelt, lesen Sie in unserer Analyse Gold zittert um die 4.000er-Marke. Und dass Gold selbst in der internationalen Geldpolitik wieder an Bedeutung gewinnt, zeigt der Beitrag über goldgedeckte US-Anleihen und eine mögliche Rückkehr zum Goldstandard. Wer sich dagegen für die skurrilen Seiten der Gold-Debatte interessiert, dem sei der Beitrag über den Goldzähne-Vorwurf gegen die Schweiz empfohlen.

Fazit: Keine Panik, aber auch keine Naivität

Christoph Juhns Schlusswort ist bewusst beruhigend: 99 Prozent seiner Mandanten, die nichts verstecken und legal leben, haben höchstwahrscheinlich nichts zu befürchten. Sie sollen ihr Leben weiterleben wie bisher. Und doch fügt er einen Satz hinzu, der hängen bleibt: „Vermögensdiversifikation hat ehrlich gesagt noch keinem geschadet.“

Die Entwicklung ist unübersehbar. Steuern steigen, die Beweislast verschiebt sich, Behörden vernetzen sich europaweit, und das Eigentum des Bürgers wird Schritt für Schritt erklärungsbedürftiger. Wer daraus Konsequenzen zieht, handelt nicht aus Angst, sondern aus Weitsicht:

  • Belege sichern, Schenkungen dokumentieren.
  • Die eigene Nachfolge frühzeitig planen und Freibeträge nutzen.
  • Einen Teil des Vermögens in physischen, greifbaren Werten halten, mit eigenem Zugriff.

Das vollständige Gespräch mit Prof. Dr. Christoph Juhn liefert noch viele weitere Details und ist jede Minute wert. Und wer tiefer einsteigen möchte: Heute, am 23. September um 19 Uhr, ist Juhn erstmals live im kostenlosen Webinar „Finanzielle Selbstverteidigung“ dabei, mit Beispielrechnungen zur Wegzugsteuer, dem Vergleich der Vermögensarten und den häufigsten Fehlern beim Kaufen, Aufbewahren und Vererben. Eigenverantwortung beginnt mit Wissen. Und mit dem Mut, es anzuwenden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

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