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LBMA Good Delivery: Was die Londoner Barrenliste für Käufer und Wiederverkäufer bedeutet

Zwei Barren, gleiches Gewicht, gleicher Feingehalt – und trotzdem behandelt der Markt sie unterschiedlich. Der Grund heißt Good Delivery: ein Regelwerk der London Bullion Market Association (LBMA), das festlegt, welche Scheideanstalten weltweit als vertrauenswürdig gelten und wie ihre Großbarren beschaffen sein müssen. Wer das System versteht, erkennt schneller, warum sich manche Barren später ohne Rückfragen verkaufen lassen – und warum die Frage „Ist mein 100-Gramm-Barren Good Delivery?“ in dieser Form gar nicht beantwortbar ist.

Gestapelte große Gussbarren aus Gold in einem Hochsicherheitstresor
Good-Delivery-Barren wiegen rund 400 Unzen und wechseln im Londoner Großhandel meist nur den Eigentümer, nicht den Lagerort.

Good Delivery ist kein Gütesiegel für Anlagebarren – sondern ein Handelsstandard

Die LBMA ist der Branchenverband des Londoner Edelmetall-Großhandels. Sie betreibt keinen Handelsplatz, sondern setzt Regeln. Die wichtigste dieser Regeln ist die Good Delivery List: ein Verzeichnis akkreditierter Scheideanstalten, deren Gold- und Silberbarren im Londoner Markt ohne erneute Prüfung angenommen werden.

Der Hintergrund ist praktischer Natur. Im sogenannten Loco-London-Markt handeln Banken, Händler und Zentralbanken direkt miteinander, ohne Börse dazwischen. Damit dieses System funktioniert, muss jeder Barren austauschbar sein: gleiche Spezifikation, gleiche Kennzeichnung, gleiche Verlässlichkeit. Nur Barren, die dem Good-Delivery-Standard entsprechen, dürfen zur Erfüllung eines Loco-London-Kontrakts geliefert werden. Die Anforderungen decken drei Bereiche ab:

  • Feingewicht – wie viel reines Metall der Barren tatsächlich enthält
  • Reinheit – der Feingehalt in Tausendstel-Anteilen
  • Erscheinungsbild – Prägung, Oberfläche, Handhabbarkeit, Stapelfähigkeit

Entscheidend ist ein Satz, der auf den LBMA-Seiten leicht überlesen wird und trotzdem die meisten Missverständnisse auflöst: Andere veredelte Gold- und Silberprodukte akkreditierter Scheideanstalten fallen ausdrücklich nicht in den Geltungsbereich der Good Delivery Lists. Der Standard beschreibt ausschließlich die Großbarren. Ein 1-Unzen-Barren, ein 100-Gramm-Barren oder eine Anlagemünze können per Definition niemals „Good Delivery“ sein – auch dann nicht, wenn sie aus derselben Gießerei stammen.

Kurz gefasst

Good Delivery zertifiziert Hersteller und Großbarren, nicht das einzelne Anlageprodukt. Die korrekte Formulierung für einen Kleinbarren lautet: „von einer LBMA-akkreditierten Scheideanstalt hergestellt“.

Die Spezifikation: Gewicht, Feingehalt und Prägung im Detail

Die vollständigen Vorgaben stehen in den Good Delivery Rules for Gold and Silver Bars, die die LBMA regelmäßig überarbeitet. Für Gold gilt eine Mindestfeinheit von 995,0 Tausendstel – also 99,5 Prozent Feingold. Das überrascht viele Käufer, die 999,9 gewohnt sind: Der Weltmarkt akzeptiert im Großhandel bewusst eine niedrigere Schwelle, weil die exakte Feinheit ohnehin auf jedem Barren einzeln eingeprägt wird und in die Abrechnung einfließt.

Kernspezifikationen für Good-Delivery-Barren
KriteriumGoldSilber
Mindestfeingehalt995,0 / 1000999,0 / 1000
Metallinhalt350 bis 430 Feinunzen (rund 10,9 bis 13,4 kg)900 bis 1.100 Unzen für Barren ab 2025 (zuvor 750 bis 1.100)
Zielgewicht in der Praxisrund 400 Feinunzenrund 1.000 Unzen
Länge (Oberseite)250 mm ± 40 mm250 bis 350 mm
PflichtprägungSeriennummer, Prägezeichen der Scheideanstalt, Feingehalt, Herstellungsjahr

Auffällig ist die Gewichtsspanne. Ein Good-Delivery-Barren ist kein normiertes Stück wie eine Münze, sondern ein Gussbarren mit individuellem Gewicht: Das flüssige Metall wird in offene Formen gegossen, und der Gießer beurteilt die Füllmenge nach Augenmaß. Zehn Barren ergeben deshalb nicht automatisch 4.000 Unzen – jeder wird einzeln gewogen, sein Feingehalt einzeln bestimmt, und erst die Summe der Einzelwerte ergibt den Handelsbetrag. Bei Gold wird das Bruttogewicht in Vielfachen von 0,025 Unzen angegeben und stets abgerundet, bei Silber in Vielfachen von 0,10 Unzen.

Makroaufnahme der eingeschlagenen Prägung auf der Oberseite eines Goldbarrens
Seriennummer, Prägezeichen, Feingehalt, Jahr: Die vier Pflichtangaben machen jeden Großbarren eindeutig zuordenbar.

Warum die Seriennummer so wichtig ist

Die Seriennummer muss innerhalb der Aufzeichnungen der gießenden Scheideanstalt eindeutig sein. Zusammen mit Prägezeichen, Feingehalt und Herstellungsjahr entsteht daraus eine Kette, die sich bis zum Hersteller zurückverfolgen lässt. Tresorbetreiber führen auf dieser Basis Bar Lists: Aufstellungen, in denen jeder eingelagerte Barren mit Hersteller, Nummer, Gewicht und Feinheit steht. Zentralbanken veröffentlichen ihre Bestände teilweise in genau diesem Format.

Bei kleineren Anlagebarren hat sich die Logik übertragen, ohne dass sie regulatorisch vorgeschrieben wäre: Geprägte Barren tragen heute überwiegend eine individuelle Nummer, die auf der Zertifikatskarte im Blister wiederholt wird. Stimmen Barren und Karte nicht überein, ist das im Ankauf ein Thema – nicht weil der Barren dadurch unecht wäre, sondern weil der Prüfaufwand steigt.

Wie ernst die LBMA die Lesbarkeit dieser Kennzeichnung nimmt, zeigt eine Regelanpassung mit Wirkung zum 1. Januar 2026: In der Seriennummer, in der Datumsangabe im MMYY-Format und in der Feingehaltsangabe sind künftig keine kyrillischen oder anderen nicht-lateinischen Schriftzeichen mehr zulässig. In Logos und Markenzeichen bleiben solche Zeichen erlaubt. Die Vorgabe gilt zunächst für neu aufgenommene Scheideanstalten sowie für bereits gelistete Häuser, sobald diese Änderungen an ihren Barren beantragen – der Gedanke dahinter ist, dass die Pflichtangaben international eindeutig lesbar bleiben müssen.

Wer auf die Liste kommt: Aufnahmekriterien und laufende Kontrolle

Die Aufnahme ist kein Formalakt. Bewerber durchlaufen eine Prüfung, die weit über die Metallurgie hinausgeht. Geprüft werden nach LBMA-Angaben:

  1. Markthistorie – das Unternehmen muss mindestens fünf Jahre im Edelmetallgeschäft tätig sein, die Raffinerie selbst mindestens drei Jahre Betriebshistorie vorweisen
  2. Finanzielle Substanz – gefordert wird ein materielles Nettovermögen von mindestens 15 Millionen Pfund
  3. Produktionsvolumen – mindestens 10 Tonnen raffiniertes Gold beziehungsweise 50 Tonnen raffiniertes Silber pro Jahr
  4. Technische Fähigkeit – Probebarren und Analyseproben müssen die Spezifikation exakt treffen

Das Verfahren zieht sich. Vier Monate sind das Minimum, im Schnitt vergehen rund sechs. In der zweiten Stufe reicht der Bewerber Probebarren ein, die technisch begutachtet werden; einer davon bleibt in einem nominierten Londoner Tresor und gilt auch nach erfolgreicher Akkreditierung ausdrücklich nicht als Good-Delivery-Barren. Geprüft wird damit nicht nur die Laborqualität, sondern auch, ob sich die Stücke im realen Tresorbetrieb erwartungsgemäß verhalten.

Die technische Begutachtung übernehmen die LBMA Referees, eine kleine Gruppe von sieben besonders erfahrenen Scheideanstalten: Agosi, Argor-Heraeus, Gold Corporation (Perth Mint), Metalor Technologies, MKS PAMP, Rand Refinery und Tanaka. Sie bewerten Bewerber, beraten technisch – und überwachen die gelisteten Häuser anschließend anonym weiter.

Genau dieser letzte Punkt unterscheidet Good Delivery von einer einmaligen Zertifizierung. Im Proactive Monitoring lässt die LBMA in einem mehrjährigen Zyklus Barren gelisteter Hersteller einsammeln und unabhängig analysieren, ohne dass der Hersteller den Zeitpunkt kennt. Auf der öffentlichen Liste ist zu jedem Unternehmen vermerkt, wann zuletzt eine solche Prüfung stattfand. Für die Durchführung gilt eine Frist von sechs Monaten; wer in zwei aufeinanderfolgenden Runden scheitert, wird nach den seit 2025 geltenden Regeln unmittelbar suspendiert. Hinzu kommen jährliche Kontrollen von Produktionsmenge und Nettovermögen. Wer die Anforderungen verfehlt, verliert die Listung – mit spürbaren Folgen für Reputation und Geschäft.

Über die Liste wacht das Physical Committee der LBMA, das etwa monatlich tagt. Parallel arbeitet eine Gruppe der Londoner Tresorbetreiber – inklusive Bank of England – an einheitlichen Annahmeverfahren. Jede Zurückweisung eines Barrens in einem Londoner Tresor muss dokumentiert und der LBMA gemeldet werden.

Flüssiges Gold wird aus einem Tiegel in eine Barrenform gegossen
Mindestens zehn Tonnen raffiniertes Gold pro Jahr: Ohne industrielle Größenordnung ist eine Listung nicht möglich.

Current List und Former List – der am häufigsten missverstandene Punkt

Die LBMA führt für Gold und Silber jeweils zwei Verzeichnisse. Die Current List enthält die aktuell akkreditierten Scheideanstalten – aktuell 42 für Gold und 55 für Silber. Die Former List versammelt Einträge, die nicht mehr aktiv sind.

Der Reflex, „Former List“ mit „durchgefallen“ gleichzusetzen, führt in die Irre. In der Praxis landen Einträge aus sehr unterschiedlichen Gründen dort:

  • Änderung des Prägebilds: Ändert eine Scheideanstalt ihr Markenzeichen, wird die alte Markierung auf die Former List überführt und die neue auf der Current List geführt. Das Unternehmen bleibt durchgehend akkreditiert.
  • Umfirmierung oder Eigentümerwechsel: Ein bekanntes Beispiel sind die früheren Johnson-Matthey-Standorte in Kanada und den USA, die heute unter Asahi Refining geführt werden.
  • Aufgabe der Produktion oder Verlust der Akkreditierung: Nur dieser dritte Fall entspricht der landläufigen Vorstellung.

Hinzu kommen prosaischere Anlässe: Ein Haus beantragt selbst die Streichung, etwa weil es die jährliche Gebühr nicht mehr zahlen möchte – die LBMA verlangt für die Aufrechterhaltung der Listung derzeit rund 14.200 Pfund pro Metall und etwa 21.300 Pfund, wenn ein Betrieb sowohl für Gold als auch für Silber geführt wird. Oder ein Unternehmen unterschreitet dauerhaft die Schwellen für Nettovermögen und Produktionsmenge, hält die technischen Standards nicht mehr oder reagiert nicht angemessen auf berechtigte Kundenbeschwerden. Bei solchen Beschwerden fordert die LBMA den Hersteller ausdrücklich auf, für seine Barren einzustehen.

Für Barren, die während der aktiven Listungszeit gegossen wurden, ändert ein Wechsel auf die Former List in der Regel nichts an der Handelbarkeit. Auf die Frage, ob solche Barren weiterhin als Good Delivery gelten, antwortet die LBMA in ihren FAQ schlicht mit Ja – behält sich allerdings vor, Barren nach einer angemessenen Frist zu de-listen, wenn ein Hersteller die Produktion eingestellt hat. Die LBMA dokumentiert zu jedem Eintrag die vollständige Historie, mit Datum des Wechsels und Beschreibung des damaligen Prägezeichens. Das ist der Grund, warum sich auch Jahrzehnte alte Barren zuordnen lassen.

Beispiel aus der Liste

Für Argor-Heraeus ist als erste Listung der 28. August 1961 eingetragen, für die Hamburger Aurubis schlicht „Pre 1934“. Die deutschen Standorte auf der Gold-Current-List liegen in Hamburg und Pforzheim: Aurubis, Agosi, C. Hafner sowie Heimerle + Meule. Aus der Schweiz sind fünf Betriebe gelistet, darunter Argor-Heraeus in Mendrisio, Metalor in Marin, MKS PAMP in Castel San Pietro und Valcambi in Balerna.

Bemerkenswert ist auch die geografische Verschiebung: China stellt inzwischen 15 der gelisteten Gold-Scheideanstalten, Japan 11 – deutlich mehr als die Schweiz mit fünf. Für den europäischen Privatanleger bleibt die Schweiz dennoch das prägende Herkunftsland, weil dort ein Großteil der Anlagebarren für den Endkundenmarkt gefertigt wird.

Responsible Sourcing: der zweite, jüngere Teil des Standards

Seit Januar 2012 hat die LBMA den Standard um eine Herkunftsdimension erweitert: Seither durchlaufen die Gold-Scheideanstalten jährliche Audits gegen die Responsible Gold Guidance. Für Silber gilt die Responsible Silver Guidance, die zum 1. Januar 2018 in Kraft trat. Grundlage ist die OECD-Leitlinie zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Verlangt werden Herkunftsprüfung des Vormaterials, Risikoanalyse, Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – bei schweren Verstößen droht die Streichung von der Liste.

Die Einhaltung wird nicht selbst erklärt, sondern jährlich von externen Prüfern testiert. Die LBMA veröffentlicht zu jeder gelisteten Scheideanstalt zwei Dokumente zum Download: das Responsible Gold Certificate und den zugehörigen Prüfbericht. Wer wissen möchte, wie sorgfältig ein Hersteller arbeitet, kann diese Unterlagen direkt einsehen – ein Transparenzgrad, wie er in vielen anderen Rohstoffmärkten unüblich ist.

Für Käufer hat das eine mittelbare Bedeutung. Recyclinganteile, Minenherkunft und Lieferkettensorgfalt werden zunehmend Teil der Kaufentscheidung, gerade bei institutionellen Abnehmern. Ein Barren aus einer akkreditierten Quelle bringt diese Nachweiskette bereits mit.

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Muss ein 100-Gramm-Barren Good Delivery sein?

Nein – und zwar aus dem oben genannten formalen Grund: Der Standard erfasst nur die Großbarren. Die LBMA beantwortet die Frage in ihren FAQ selbst, und zwar unmissverständlich: Kilobarren, 100-Unzen-Barren und kleinere Formate sind im Londoner Großhandel nicht zugelassen – in anderen Märkten und an anderen Warenbörsen können sie es dagegen durchaus sein. Die praktisch relevante Frage lautet deshalb anders: Stammt der Barren von einer Scheideanstalt, die auf der LBMA-Liste steht?

Diese Unterscheidung ist mehr als Wortklauberei. Ein Hersteller, der die Aufnahmekriterien erfüllt – Kapitalausstattung, Produktionsvolumen, bestandene Analysen, jährliche Audits –, betreibt dieselbe Qualitätssicherung auch für seine Kleinbarrenfertigung. Die Akkreditierung ist deshalb ein belastbarer Hinweis auf die Fertigungsqualität, ohne dass das einzelne 100-Gramm-Stück selbst zertifiziert wäre.

Was das im Ankauf bedeutet, lässt sich in drei Stufen beschreiben:

  • Barren eines gelisteten Herstellers, im originalen Blister mit passender Nummer: unkomplizierte Abwicklung, Standardfall im Handel.
  • Barren eines gelisteten Herstellers ohne Verpackung: weiterhin gut handelbar, aber häufig mit zusätzlicher Echtheitsprüfung.
  • Barren eines unbekannten Herstellers: Der Metallwert bleibt derselbe, die Prüfung wird aufwendiger, und der Kreis der Abnehmer verkleinert sich.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Feinheit. Ein 1-Kilo-Barren mit 999,9 aus einer akkreditierten Schweizer Gießerei ist reiner als ein Good-Delivery-Großbarren mit 995,0. „Good Delivery“ beschreibt also keine höhere Reinheit, sondern die Handelsfähigkeit im Londoner Großhandel.

Kleine Goldbarren in Blisterverpackung mit Zertifikatskarte auf dunklem Untergrund
Kleinbarren fallen nicht unter Good Delivery – entscheidend ist, ob der Hersteller LBMA-akkreditiert ist.

Was der Standard für den Wiederverkauf praktisch bedeutet

Beim Rückkauf zählt für jeden Händler dieselbe Rechnung: Wie schnell und wie günstig lässt sich der Barren wieder in den Markt geben? Diese Frage entscheidet über Aufwand und Bearbeitungszeit. Vier Faktoren wirken dabei zusammen:

  1. Herkunft: Ein Prägezeichen, das sich in der LBMA-Historie nachschlagen lässt, verkürzt jede Diskussion.
  2. Vollständigkeit: Originalblister und Zertifikatskarte mit übereinstimmender Seriennummer sind der einfachste Nachweis.
  3. Zustand: Kratzer mindern den Metallwert nicht, geöffnete oder beschädigte Verpackungen erhöhen aber den Prüfaufwand.
  4. Gängigkeit: Standardgewichte von 1 Gramm bis 1 Kilogramm sind im Handel etabliert, ungewöhnliche Formate seltener.

Bei der Prüfung selbst ist eine Aussage der LBMA bemerkenswert offen: Es gibt bislang kein zerstörungsfreies Prüfverfahren, das der Verband uneingeschränkt empfehlen kann – exakt bestimmen lässt sich die Feinheit eines Goldbarrens nur durch die zerstörende Analyse repräsentativer Proben. In der Praxis arbeitet der Handel deshalb mit einer Kombination aus Maß- und Gewichtskontrolle, Ultraschall-Laufzeitmessung, Leitfähigkeits- und Röntgenfluoreszenzanalyse. Wie das im Detail funktioniert, erklärt unser Beitrag zum Thema Echtheit von Goldmünzen und Goldbarren prüfen.

Wie sehr diese Verfahren an Grenzen stoßen, zeigt ein Thema, das die LBMA selbst als Problemfall benennt: die Porosität. Gemeint sind feine Lufteinschlüsse, die beim Guss entstehen, besonders im Dauerinduktionsofen. Porosität allein macht einen Barren nicht unbrauchbar. Sie kann aber den Ultraschall so stark streuen, dass das Rücksignal ausbleibt – und damit einen Fehlalarm auslösen, der wie ein Hinweis auf eingelegtes Fremdmetall aussieht. Genau daran arbeitet die Forschung: Lufteinschlüsse, Einschlüsse und eingesetzte Wolframstäbe sauber voneinander zu unterscheiden.

Good Delivery ersetzt keine Prüfung. Der Standard senkt lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Prüfung überhaupt zu Diskussionen führt.

Auswahl im Sortiment

Wer beim Kauf auf Hersteller mit LBMA-Akkreditierung achtet, trifft im deutschen Markt ohnehin auf die üblichen Namen – Heraeus, Argor-Heraeus, Valcambi, C. Hafner, Heimerle + Meule oder Umicore. Ein direkter Vergleich der Marken und ihrer Verpackungssysteme findet sich im Artikel Goldbarren-Hersteller im Vergleich; ein Porträt einer einzelnen Prägestätte liefert der Beitrag zu Valcambi und dem CombiBar.

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Historische Einordnung: von 1750 bis zur digitalen Barrenliste

Der Standard ist deutlich älter als die LBMA selbst, die erst 1987 gegründet wurde. Seine Wurzeln reichen bis ins Jahr 1750 zurück, als die Bank of England begann, Scheideanstalten förmlich anzuerkennen, deren Goldbarren den geforderten Anforderungen entsprachen. Aus dieser Anerkennungspraxis entwickelte sich die London Good Delivery List.

Was sich seither verändert hat, ist weniger die Grundidee als ihre Kontrolldichte. Aus einer Liste vertrauenswürdiger Häuser wurde ein System aus technischen Spezifikationen, anonymer Überwachung, Finanzprüfungen und Lieferkettenaudits – inklusive öffentlich abrufbarer Dokumente zu jedem einzelnen Eintrag. Der Goldpreis hat diese Entwicklung über Jahrzehnte begleitet:

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Für Privatanleger ist der Standard damit vor allem eines: ein Filter, der die Auswahl vereinfacht. Er sagt nichts über den richtigen Kaufzeitpunkt und nichts über die Preisentwicklung – aber viel darüber, mit welchem Aufwand ein Barren später wieder in den Kreislauf zurückfindet. Das gilt für Gold ebenso wie für Silber, Platin und Palladium, für die es mit den Listen der LPPM eine vergleichbare Struktur gibt.

Häufige Fragen zu LBMA Good Delivery

Ist ein Barren ohne Good-Delivery-Bezug wertlos?

Nein. Der Metallwert bemisst sich nach Gewicht und Feingehalt, nicht nach der Herkunft. Ein Barren eines nicht gelisteten Herstellers wird jedoch aufwendiger geprüft, und weniger Abnehmer nehmen ihn ohne Weiteres an. Der Unterschied liegt im Aufwand und in der Abwicklungsgeschwindigkeit, nicht im Metall.

Warum genügt Good Delivery bei Gold schon ab 995,0 Feingehalt?

Weil im Großhandel nicht das Bruttogewicht, sondern der Feingoldgehalt abgerechnet wird. Die tatsächliche Feinheit ist auf jedem Barren eingeprägt und fließt in die Berechnung ein. Anlagebarren für Privatkunden werden dagegen üblicherweise mit 999,9 gefertigt, weil dort das aufgeprägte Nominalgewicht der Ware entspricht.

Kann ich als Privatperson einen Good-Delivery-Barren kaufen?

Grundsätzlich ja, praktisch ist es unüblich. Ein 400-Unzen-Barren entspricht rund 12,4 Kilogramm Gold und damit bei den Notierungen der vergangenen Monate einem Gegenwert von deutlich über einer Million Euro. Hinzu kommt: Verlässt der Barren die anerkannte Tresorkette, geht der Vorteil der unmittelbaren Marktakzeptanz verloren, weil er bei Rückgabe erneut geprüft werden müsste.

Was bedeutet es, wenn mein Hersteller auf der Former List steht?

Meist nur, dass sich das Prägebild oder der Firmenname geändert hat. Die LBMA dokumentiert zu jedem Eintrag Datum und Beschreibung des früheren Markenzeichens. Barren, die während der aktiven Listungszeit hergestellt wurden, bleiben in der Regel handelbar. Nur der Entzug der Akkreditierung ist ein echtes Warnsignal – und auch dann behält das enthaltene Metall seinen Wert.

Gibt es eine vergleichbare Liste für Platin und Palladium?

Ja. Für diese beiden Metalle führt die London Platinum and Palladium Market Association (LPPM) eigene Good-Delivery-Listen mit einer ähnlichen Systematik aus Akkreditierung, Spezifikation und laufender Überwachung.

Wie erkenne ich, ob eine Scheideanstalt gelistet ist?

Die LBMA veröffentlicht die aktuellen Listen für Gold und Silber frei zugänglich, samt Standort, Erstlistung, Beschreibung des Prägezeichens sowie den Download-Links zu Zertifikat und Prüfbericht. Wer ein unbekanntes Prägezeichen auf einem Barren findet, kann es dort abgleichen – auch historisch über die Former List.

Muss ich Originalverpackung und Zertifikat aufbewahren?

Es ist empfehlenswert. Blister und Zertifikatskarte mit übereinstimmender Seriennummer sind der schnellste Echtheitsnachweis und ersparen im Ankauf zusätzliche Prüfschritte. Fehlen sie, ist der Barren weiterhin verkäuflich, wird aber üblicherweise genauer untersucht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Marktstandards im Edelmetallhandel und stellt keine Anlageberatung dar. Angaben zu Listenumfang und Spezifikationen geben den Stand der von der LBMA veröffentlichten Regelwerke wieder und können sich ändern.

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