
Abgrund der Scheinheiligkeit: Ex-FDP-Bundestagsabgeordneter wegen Kindesmissbrauch vor Gericht

Es sind Nachrichten, die einem den Magen umdrehen und das ohnehin erschütterte Vertrauen in die politische Klasse dieses Landes weiter pulverisieren. Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing steht im Verdacht, einen siebenjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage erhoben – gegen einen Mann, der einst im Deutschen Bundestag saß und sich öffentlichkeitswirksam für Kinderrechte einsetzte. Die Heuchelei könnte kaum größer sein.
Vom Kinderrechte-Aktivisten zum mutmaßlichen Kinderschänder
Der heute 69-Jährige war von 2017 bis 2021 Abgeordneter für die Berliner FDP und fungierte als kulturpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Besonders pikant: Im Wahlkampf warb Ebbing noch mit seinem Engagement in einem Verein für Kinder- und Jugendrechte, der unter anderem „Betroffene von Gewalt" unterstütze. Man möchte sich die Stirn reiben angesichts dieser grotesken Doppelmoral.
Doch damit nicht genug. Der Politiker ist bereits vorbestraft. Im vergangenen Jahr verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen des Erwerbs und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe. Eine Bewährungsstrafe – für einen Mann, der sich an den Schwächsten unserer Gesellschaft vergeht. Wie kann es sein, dass solche Täter mit einem juristischen Klaps auf die Finger davonkommen?
Ein Netzwerk des Grauens
Die Umstände des mutmaßlichen Missbrauchs sind an Widerwärtigkeit kaum zu überbieten. Ebbing soll über ein sogenanntes „Datingportal" Kontakt zu einer Frau aufgenommen haben – einer Lehrerin und Mutter zweier Söhne. Diese Frau, die von Berufs wegen Kinder schützen und bilden sollte, habe ihre eigenen Söhne sexuell missbraucht und Bilder dieser abscheulichen Handlungen an Ebbing geschickt. Im September 2021, also noch während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter, soll Ebbing dann selbst den jüngeren der beiden Brüder missbraucht haben.
Gegen die Mutter erhebt die Staatsanwaltschaft ebenfalls Anklage – wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Ein Ex-Bundestagsabgeordneter und eine Lehrerin – mehr braucht man über den moralischen Zustand gewisser Kreise in diesem Land eigentlich nicht zu wissen.
Die Verbindung zu Volker Beck
Ebbing war bis zuletzt als Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) tätig, die von dem ehemaligen Grünen-Politiker Volker Beck geführt wird. Am Donnerstag, offenbar im Wissen um die bevorstehende Veröffentlichung der Vorwürfe, erklärte er seinen Rücktritt – unter Verweis auf „persönliche und gesundheitliche Umstände". Die DIG distanziert sich nun scharf und betont, sexueller Missbrauch sei „ein schweres Unrecht" und widerspreche „allem, wofür die Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. steht". Von der vorherigen Verurteilung wegen Kinderpornographie will man nichts gewusst haben.
Die FDP und das bequeme Nichtwissen
Auch die FDP gibt sich ahnungslos. Die Vorwürfe seien der Partei nicht bekannt gewesen, teilte sie auf Anfrage mit. Am Freitag verließ Ebbing nach mehr als 30 Jahren Mitgliedschaft seine Partei. Wie praktisch, dass man nun behaupten kann, es handle sich um einen „Ex-FDP-Abgeordneten". Die Verantwortung wird elegant abgeschoben, die Hände in Unschuld gewaschen.
Man erinnere sich: Es war der ehemalige FDP-Justizminister Marco Buschmann, der die Strafen für den Besitz von Kinderpornographie herabsetzte. Zufall? Oder ein System, das Täter schützt statt Opfer? Die Frage drängt sich auf, auch wenn sie unbequem ist.
Ein Justizversagen mit Ansage
Das Verfahren gegen Ebbing soll am 10. März vor dem Landgericht Braunschweig beginnen. Die Bewährungsstrafe aus dem Vorjahr würde im Falle einer Verurteilung wohl miteinbezogen. Es gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung – ein rechtsstaatliches Prinzip, das selbstverständlich auch für die widerwärtigsten Verdächtigen gilt.
Doch die Frage bleibt: Warum erhielt ein Mann, der bereits wegen Kinderpornographie verurteilt wurde, überhaupt nur eine Bewährungsstrafe? Jeder Kriminologe weiß um die Rückfallgefahr bei Pädokriminellen. Jeder Experte warnt davor, solche Täter mit milden Strafen davonkommen zu lassen. Und dennoch geschieht es – immer und immer wieder.
„Sexueller Missbrauch sei ein schweres Unrecht"
So formuliert es die Deutsch-Israelische Gesellschaft in ihrer Stellungnahme. „Schweres Unrecht" – als würde man über einen Verkehrsverstoß sprechen. Die Zerstörung einer Kinderseele, das Trauma, das ein Leben lang nachwirkt, die physische und psychische Vernichtung eines wehrlosen Menschen – das ist kein „schweres Unrecht". Das ist ein Verbrechen, das mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden müsste.
Das Schweigen der Medien
Bemerkenswert ist auch, wie zurückhaltend die großen Medien über diesen Fall berichten. Während bei Vorwürfen gegen Politiker bestimmter Parteien sofort Sondersendungen geschaltet und Expertenrunden einberufen werden, versteckt sich diese Geschichte hinter Bezahlschranken. Man stelle sich nur vor, ein AfD-Politiker stünde unter demselben Verdacht – die Republik stünde Kopf, Fernsehteams würden vor seinem Haus campieren, und die üblichen Verdächtigen würden ihre „Angewidertheit" in jedes Mikrofon sprechen.
Doch bei einem FDP-Mann? Dezente Zurückhaltung. Keine Sondersendungen. Keine empörten Kommentare in den Talkshows. Das Schweigekartell funktioniert – zumindest, wenn es um die „richtigen" Täter geht.
Ein Symptom des Verfalls
Dieser Fall ist mehr als ein individuelles Versagen. Er ist ein Symptom für den moralischen Verfall einer politischen Klasse, die sich längst von den Werten entfernt hat, die sie zu vertreten vorgibt. Menschen in Machtpositionen sollten Verantwortung tragen, Vorbilder sein, die Schwachen schützen. Stattdessen liest man immer wieder von Gier, Missbrauch und moralischem Versagen. Und dann wundern sich manche ernsthaft, warum das Vertrauen in die Politik am Boden liegt.
Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf zu erfahren, wer sie regiert und welche Abgründe sich hinter den polierten Fassaden verbergen. Sie haben ein Recht auf eine Justiz, die Täter bestraft und Opfer schützt – nicht umgekehrt. Und sie haben ein Recht auf Medien, die ihrer Kontrollfunktion nachkommen, unabhängig davon, welcher Partei der Beschuldigte angehört.
Ob Hartmut Ebbing schuldig ist, wird das Gericht entscheiden. Doch eines steht bereits fest: Das System, das solche Fälle ermöglicht, das Täter mit Bewährungsstrafen davonkommen lässt und das Opfer im Stich lässt, ist gescheitert. Und daran trägt die Politik, die seit Jahren die Augen verschließt, eine erhebliche Mitschuld.
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