
AfD-Politiker Halemba scheitert mit Befangenheitsanträgen – Volksverhetzungsprozess geht weiter
Die Justiz lässt sich nicht beirren: Das Amtsgericht Würzburg hat die Befangenheitsanträge des AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba gegen den Vorsitzenden Richter des Jugendschöffengerichts zurückgewiesen. Damit platzt die Verzögerungstaktik des 22-Jährigen, der sich ab Januar wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten muss.
Voreilige Siegesmeldung entpuppt sich als Luftnummer
Besonders pikant: Noch vor zwei Tagen hatte Halemba vollmundig verkündet, seinen Befangenheitsanträgen sei stattgegeben worden. Er feierte dies medienwirksam als "Etappensieg". Die Realität sieht anders aus – die zuständige Vertreterin des Gerichts sah keinerlei Grund, der ein Misstrauen gegen den Richter rechtfertigen würde. Ein peinlicher Rückschlag für den jungen AfD-Politiker, der offenbar auf Zeit spielen wollte.
Schwerwiegende Vorwürfe: Rechtsextreme Musik auf Geburtstagsparty
Der Kern der Anklage wiegt schwer: Bei einer Geburtstagsfeier Halembas soll das Lied "Wacht an der Spree" der als kriminelle Vereinigung eingestuften Neonazi-Band "Landser" abgespielt worden sein. Diese Band ist seit Jahren für ihre volksverhetzenden und gewaltverherrlichenden Texte bekannt. Dass ausgerechnet auf der Party eines Landtagsabgeordneten solche Musik erklingen soll, wirft ein bezeichnendes Licht auf Teile der AfD.
Halemba selbst bestreitet vehement, zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt auf der eigenen Geburtstagsparty anwesend gewesen zu sein – eine Schutzbehauptung, die das Gericht nun prüfen muss. Da der AfD-Politiker zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war, kommt das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Ein Symptom für den Zustand unserer politischen Landschaft
Dieser Fall zeigt einmal mehr, mit welchen Figuren wir es in Teilen der deutschen Politik zu tun haben. Während die Ampel-Koalition das Land mit ihrer desaströsen Politik in den Abgrund führte und die neue Große Koalition unter Friedrich Merz bereits ihre Wahlversprechen bricht, indem sie ein 500-Milliarden-Sondervermögen plant, gibt es auf der anderen Seite des politischen Spektrums Akteure, die sich wegen Volksverhetzung verantworten müssen.
Was Deutschland braucht, sind Politiker mit Anstand und Rückgrat, die sich für die Interessen der Bürger einsetzen – nicht solche, die auf Geburtstagsfeiern rechtsextreme Musik abspielen lassen. Die konservative Wende, die viele Bürger sich wünschen, hat nichts mit den Umtrieben zu tun, die Halemba vorgeworfen werden.
Justiz zeigt Handlungsfähigkeit
Immerhin zeigt die schnelle Ablehnung der Befangenheitsanträge, dass unsere Justiz noch funktioniert und sich nicht von durchsichtigen Verzögerungsmanövern beeindrucken lässt. Der Prozess gegen Halemba wird planmäßig im Januar beginnen. Es bleibt zu hoffen, dass die Wahrheit ans Licht kommt und gegebenenfalls die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.
Die Botschaft ist klar: Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt, egal von welcher politischen Seite sie kommt. In einem Rechtsstaat müssen sich alle an die Gesetze halten – auch und gerade gewählte Volksvertreter.
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