
Baerbock: Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan „in Einzelfällen“ möglich
Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock von den Grünen hat jüngst eine bemerkenswerte Kehrtwende in ihrer Politik angekündigt. Nachdem sie vor einem Monat die Idee der Abschiebung afghanischer Straftäter noch vehement abgelehnt hatte, hält sie nun Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan „in Einzelfällen“ für möglich. Diese überraschende Wende kommt nach dem schockierenden Anschlag in Solingen und wirft Fragen zur bisherigen Politik der Bundesregierung auf.
Gründe für die Kehrtwende
Baerbock betonte, dass die Entscheidungen zur Abschiebung keineswegs trivial seien, da sowohl Syrien als auch Afghanistan von autoritären Regimen regiert werden. Dennoch unterstützt sie die Debatte über die Abschiebung von Straftätern „voll und ganz“. Für sie sei es zentral, dass Personen, die schwere Straftaten begehen, verurteilt und inhaftiert werden. Die Politik müsse sich auch damit auseinandersetzen, wie man Menschen, die ihren Schutzstatus verloren haben und ihre Haftstrafe verbüßt haben, in ihre Herkunftsländer zurückführen könne.
Der Fall Solingen
Der Anschlag in Solingen hat die Diskussion über Abschiebungen neu entfacht. Baerbock kritisierte, dass die Sicherheitsbehörden nicht in der Lage gewesen seien, den Attentäter nach Bulgarien abzuschieben, obwohl die Bundesregierung hierfür Gesetze geändert habe. Das neue Rückführungsgesetz ermögliche es, Unterkünfte besser zu durchsuchen und bei Untertauchen der Personen aktiv zu werden. Dennoch sei dies im konkreten Fall nicht geschehen.
Keine Gnade für Straftäter und Gefährder
Baerbock stellte klar, dass Straftäter und Gefährder keinen subsidiären Schutz erhalten oder diesen verlieren, sobald sie Straftaten begehen. „Deswegen haben Mörder und Terroristen bei uns keinen Platz,“ betonte sie. Die Bundesregierung habe deutlich gemacht, dass Personen, die furchtbare Taten begehen, Islamismus verbreiten oder sich gegen das Grundgesetz stellen, keinen Platz in Deutschland hätten.
Widersprüchliche Signale
Diese neue Haltung Baerbocks steht im Widerspruch zu ihrer Aussage im Juli, als sie die Idee der Abschiebung afghanischer Straftäter zurückgewiesen hatte. Damals argumentierte sie, dass es in unsicheren Zeiten nicht zur Sicherheit beitrage, wenn man Versprechungen mache, die man nicht halten könne. Diese Widersprüchlichkeit könnte als Zeichen einer zunehmenden Unsicherheit und Inkonsequenz in der Migrationspolitik der Bundesregierung gedeutet werden.
Fazit
Die Ankündigung Baerbocks, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan „in Einzelfällen“ zu prüfen, ist ein bemerkenswerter Schritt, der die bisherige Politik der Bundesregierung in Frage stellt. Es bleibt abzuwarten, wie diese neue Linie in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie auf die deutsche Migrationspolitik haben wird. Klar ist jedoch, dass die Debatte über die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern weiter an Schärfe gewinnen wird.
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