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02.09.2025
12:32 Uhr

Bayern verweigert Rückgabe von NS-Raubkunst – Erben ziehen vor Gericht

Der Freistaat Bayern steht erneut in der Kritik wegen seiner zögerlichen Haltung bei der Rückgabe von NS-Raubkunst. Während vier Gemälde an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden sollen, eskaliert der Streit um ein besonders wertvolles Werk: „Junges Mädchen mit Strohhut" von Friedrich von Amerling. Die Erben der jüdischen Kunsthandlung Brüder Lion kündigten an, noch in diesem Monat Klage beim Verwaltungsgericht München einzureichen.

Jahrzehntelange Verschleppung und Vertuschung

Was sich hier abspielt, ist symptomatisch für den skandalösen Umgang Bayerns mit geraubtem jüdischen Eigentum. Die Kunsthandlung der Brüder Lion musste 1936 unter dem NS-Regime zwangsweise schließen – ein Schicksal, das unzählige jüdische Geschäfte teilten. Doch während der Freistaat nun medienwirksam die Rückgabe von vier Werken verkündet, klammert er sich bei dem wertvollen Amerling-Gemälde an fadenscheinige Argumente.

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen behaupten, das Bild sei im Rahmen eines „Tauschgeschäfts" erworben worden, bei dem die Kunsthandlung „frei auf dem Markt agieren" konnte. Diese Darstellung ist nicht nur zynisch, sondern ignoriert die historische Realität: Wie sollte eine jüdische Kunsthandlung im Jahr 1935, mitten in der NS-Zeit, „frei" handeln können? Die Nürnberger Rassegesetze waren bereits in Kraft, jüdische Geschäftsleute wurden systematisch ausgegrenzt und enteignet.

Anwalt spricht von bewusster Vertuschung

Der Anwalt der Lion-Erben, Hannes Hartung, findet deutliche Worte: Es handle sich „eindeutig" um Raubkunst, für ein faires Tauschgeschäft gebe es „keinen einzigen Beleg". Noch brisanter ist sein Vorwurf, das bayerische Kunstministerium habe solche Fälle „mit voller Absicht vertuscht". Diese Anschuldigung wiegt schwer und wirft ein bezeichnendes Licht auf die jahrzehntelange Verschleppungstaktik des Freistaats.

Besonders perfide erscheint, dass die Erben von der geplanten Restitution der anderen Werke nicht direkt informiert wurden, sondern dies aus der Presse erfahren mussten. Ein Vorgehen, das jeglichen Respekt vor den Opfern des NS-Regimes und ihren Nachkommen vermissen lässt.

Späte Einsicht nach öffentlichem Druck

Erst nachdem im Februar dieses Jahres massive Missstände in den Staatsgemäldesammlungen durch Presseberichte aufgedeckt wurden, kam Bewegung in die Sache. Der langjährige Generaldirektor Bernhard Maaz musste seinen Hut nehmen – ein überfälliger Schritt. Sein Nachfolger, der Jurist Anton Biebl, verspricht nun mehr Transparenz und Tempo bei der Aufarbeitung.

Kunstminister Markus Blume (CSU) spricht vollmundig von einem „Versuch der Wiedergutmachung" und davon, ein „Zeichen zu setzen". Doch diese Worte klingen hohl angesichts der Tatsache, dass Bayern jahrzehntelang die Aufarbeitung verschleppt hat. Seit Februar seien mehr als 200 Werke in die Lost Art-Datenbank eingestellt worden – eine Zahl, die eher die bisherige Untätigkeit dokumentiert als einen Erfolg darstellt.

Ein Muster der Verzögerung

Die Entscheidung, ausgerechnet beim wertvollsten der fünf identifizierten Raubkunstwerke das neue bundesweite Schiedsgericht anzurufen, folgt einem bekannten Muster: Verzögern, verschleppen, auf Zeit spielen. Während die Erben altern und sterben, hofft man offenbar darauf, dass sich die Ansprüche irgendwann im Sande verlaufen.

Dabei zeigen die anderen zur Rückgabe vorgesehenen Werke, wie eindeutig die Sachlage oft ist: Das Gemälde „Hl. Anna Selbdritt" wurde vom jüdischen Bankdirektor Ernst Magnus verkauft, um die Flucht seiner Familie zu finanzieren – ein klassischer Fall von Zwangsverkauf unter existenziellem Druck.

Moralisches Versagen mit System

Was sich in Bayern abspielt, ist kein Einzelfall, sondern hat System. Während man sich gerne als Hüter von Tradition und Werten präsentiert, versagt der Freistaat bei der elementaren moralischen Aufgabe, geraubtes Eigentum zurückzugeben. Die späte und halbherzige Aufarbeitung ist beschämend für ein Land, das sich seiner christlich-abendländischen Werte rühmt.

Die Klage der Lion-Erben könnte nun endlich für Klarheit sorgen – und hoffentlich ein Signal setzen, dass die Zeit der Verzögerungstaktik vorbei ist. Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht den Mut hat, dem Freistaat seine Grenzen aufzuzeigen und für Gerechtigkeit zu sorgen. Denn eines ist klar: Jeder Tag, an dem geraubte Kunstwerke nicht an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden, ist ein Tag zu viel und eine fortgesetzte Schande für unser Land.

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