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02.09.2025
05:01 Uhr

Behördenversagen im Mordfall Liana K.: Ein tödliches Spiel mit der Wahrheit

Der Tod der 16-jährigen Ukrainerin Liana K. offenbart ein erschütterndes Systemversagen deutscher Behörden. Während die Polizei wochenlang von einem "Unfall" sprach und lieber gegen "Hass und Hetze" vorging, verstricken sich Ausländerbehörde und Justiz in Widersprüche über die versäumte Abschiebung des mutmaßlichen Täters. Ein irakischer Asylbewerber, der längst hätte abgeschoben werden müssen, konnte so zur tödlichen Gefahr werden.

Das Opfer: Ein junges Leben voller Hoffnung

Liana K. verkörperte alles, was Integration bedeuten sollte. 2022 war sie mit ihrer Familie aus dem zerstörten Mariupol nach Thüringen geflohen. In Geisleden fand die Familie nicht nur Zuflucht, sondern baute sich ein neues Leben auf. Die Eltern wurden erwerbstätig, die Brüder gingen zur Schule, und Liana selbst meisterte nicht nur die deutsche Sprache, sondern schloss auch erfolgreich ihre Schulausbildung ab. Ein Ausbildungsplatz als Zahnmedizinerin im niedersächsischen Friedland wartete auf sie – eine Zukunft, die am 11. August 2025 brutal beendet wurde.

Der letzte Anruf des Mädchens ging an ihren Großvater in der Ukraine. Seine Enkelin klang besorgt, während sie zum Bahnhof ging. Was dann folgte, musste der alte Mann hilflos mit anhören: Schreie, dann nur noch das Rauschen des Zuges. Ein Albtraum, der zur grausamen Realität wurde.

Der mutmaßliche Täter: Ein Paradebeispiel behördlichen Versagens

Muhammad A., ein 31-jähriger Iraker, steht im Verdacht, Liana K. "vorsätzlich gegen einen mit ca. 100 km/h durch den Bahnhof fahrenden Güterzug gestoßen und dadurch getötet zu haben", wie die Staatsanwaltschaft Göttingen später mitteilte. Doch wer ist dieser Mann, und warum war er überhaupt noch in Deutschland?

Der Asylbewerber kam im August 2022 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, seit März 2025 war er vollziehbar ausreisepflichtig. Eigentlich hätte er nach Litauen überführt werden sollen. Stattdessen durfte er im April einen Folgeantrag stellen und wurde in der Friedlander Unterkunft untergebracht – nur wenige hundert Meter vom späteren Tatort entfernt.

Ein bekannter Gewalttäter bleibt unbehelligt

Muhammad A. war den Behörden bestens bekannt. Im Juli musste er eine 20-tägige Haftstrafe absitzen, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Bei ihm wurde bereits in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert – ein weiterer Grund, warum seine Anwesenheit in Deutschland hätte beendet werden müssen. Am Tag der Tat fiel er bereits durch Randalieren auf und hatte 1,35 Promille Alkohol im Blut.

Das Polizeiversagen: Vertuschung statt Aufklärung

Besonders verstörend ist das Verhalten der Polizei Göttingen. Über zwei Wochen lang beharrte die Behörde darauf, es handle sich um einen "schweren Unfall". Als die Mutter des Opfers Zweifel äußerte und die AfD diese öffentlich machte, reagierte die Polizei nicht etwa mit verstärkten Ermittlungen, sondern mit einer Pressemitteilung, die zur "Besonnenheit" aufrief und vor "Hass und Hetze" warnte.

Die Polizei rechtfertigt ihr Vorgehen noch heute mit der Behauptung, es sei "auch Aufgabe einer verantwortungsbewussten Polizei, bewusste Falschmeldungen und Emotionalisierungen in der Bevölkerung nicht nur wahrzunehmen, sondern zur Objektivierung beizutragen." Eine zynische Aussage angesichts der Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt bereits DNA-Spuren des Tatverdächtigen an der Schulter des Opfers gefunden worden waren.

Widersprüche über Widersprüche

Die Polizei behauptet, es habe "keine unmittelbaren Zeugen" gegeben – widerspricht damit aber ihrer eigenen Pressemitteilung vom 27. August, in der von befragten Zeugen die Rede war. Wann genau die belastenden DNA-Spuren gefunden wurden, wollen weder Polizei noch Staatsanwaltschaft beantworten. Auch die Frage, ob die Familie über das dramatische Telefonat mit dem Großvater informiert hatte, bleibt unbeantwortet.

Justiz und Ausländerbehörde: Ein Schwarzer-Peter-Spiel mit tödlichen Folgen

Während Polizei und Staatsanwaltschaft sich in Widersprüche verstricken, schieben sich Landesaufnahmebehörde und Amtsgericht Hannover gegenseitig die Schuld zu. Das Gericht hatte am 16. Juli einen Antrag auf Abschiebehaft abgelehnt – angeblich wegen formeller Mängel. Die Behörde behauptet, nachgebessert zu haben, das Gericht bestreitet dies.

Ein Sprecher des Gerichts betont, man sei "nicht der Auffassung, dass man den Betroffenen nicht hätte in Haft nehmen können." Vielmehr sei der Antrag "unzureichend begründet" gewesen. Die Landesaufnahmebehörde hätte binnen eines Monats Beschwerde einlegen können – tat es aber nicht. Ein bürokratisches Ping-Pong-Spiel, das ein Menschenleben kostete.

Die bittere Wahrheit: Politik tötet

Der Fall Liana K. ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für das Versagen der deutschen Migrationspolitik. Während integrationswillige Ukrainer wie Liana und ihre Familie sich ein neues Leben aufbauen, dürfen gewaltbereite Asylbetrüger wie Muhammad A. trotz Ablehnung, Vorstrafen und psychischer Erkrankung im Land bleiben.

Die Prioritäten sind pervers verschoben: Statt den mutmaßlichen Mörder rechtzeitig abzuschieben, kämpft die Polizei lieber gegen "Hass und Hetze" – gemeint sind besorgte Bürger, die unbequeme Fragen stellen. Die Justiz verstrickt sich in Formalitäten, während auf deutschen Bahnhöfen Menschen sterben. Und die Politik? Sie schweigt und hofft, dass der nächste "Einzelfall" schnell vergessen wird.

Liana K. wurde nur 16 Jahre alt. Sie floh vor Putins Krieg, um in Deutschland Sicherheit zu finden. Stattdessen wurde sie Opfer einer Politik, die Täter schützt und Opfer verhöhnt. Ihr Tod ist kein Unfall, sondern das vorhersehbare Ergebnis jahrelangen Behördenversagens. Es wird Zeit, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden – nicht nur der mutmaßliche Mörder, sondern auch jene, die ihm durch ihre Untätigkeit den Weg ebneten.

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