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09.07.2025
06:56 Uhr

Bibliotheken als Meinungswächter? Gericht stoppt politische Warnhinweise auf Büchern

Ein bemerkenswertes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte zum Wendepunkt im Kampf gegen die schleichende Bevormundung mündiger Bürger werden. Die Richter entschieden am Dienstag, dass die Stadtbücherei Münster ihre umstrittenen Warnaufkleber von Büchern entfernen müsse. Diese Sticker, die vor "umstrittenem Inhalt" warnten, seien ein unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht der Autoren.

Der Fall: Wenn Bibliothekare zu Gesinnungswächtern werden

Was war geschehen? Die Stadtbücherei Münster hatte sich erdreistet, Bücher wie "Putin, Herr des Geschehens?" von Jacques Baud und "2024 – das andere Jahrbuch" von Gerhard Wisnewski mit Aufklebern zu versehen. Die Botschaft dieser modernen Schandmale: "Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt." Man könnte meinen, die Bibliothekare hätten sich zu moralischen Instanzen aufgeschwungen, die darüber entscheiden, welche Gedanken ihre Leser ungefiltert konsumieren dürften.

Besonders pikant: In einer ersten Version des Stickers hieß es sogar, der Inhalt sei "unter Umständen nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar". Eine Formulierung, die an die dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte erinnert, in denen Bücher nicht nur markiert, sondern gleich verbrannt wurden.

Das Urteil: Ein Sieg für die Mündigkeit

Das Oberverwaltungsgericht stellte unmissverständlich klar: Bibliotheksnutzer seien "mündige Staatsbürger", die sich "ohne insoweit gelenkt zu werden" eine eigene Meinung bilden sollten. Ein revolutionärer Gedanke in Zeiten, in denen selbsternannte Wahrheitswächter an jeder Ecke lauern und uns vor "gefährlichen" Gedanken beschützen wollen.

"Der Einordnungshinweis verletzt den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht"

Mit dieser klaren Aussage widersprach das Oberverwaltungsgericht dem vorherigen Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, das die Sticker noch für rechtmäßig erklärt hatte. Die höhere Instanz erkannte, was offensichtlich sein sollte: Es sei nicht die Aufgabe von öffentlichen Bibliotheken, zu Werken inhaltlich Stellung zu nehmen.

Die perfide Strategie der Meinungslenkung

Doch wer glaubt, damit sei die Sache erledigt, unterschätzt die Hartnäckigkeit der selbsternannten Volkspädagogen. Der Berufsverband "Information Bibliothek" mit seinen 5.200 Mitgliedern empfiehlt weiterhin, politisch rechte Bücher zu "kontextualisieren". Man solle Warnhinweise anbringen oder Bücher mit "anderer Sichtweise" – sprich: linker Gesinnung – daneben platzieren.

Diese Empfehlung offenbart das ganze Ausmaß der ideologischen Verblendung: Während linke Literatur unkommentiert in den Regalen stehen darf, müssen konservative oder kritische Werke offenbar mit einer Art Beipackzettel versehen werden. Als ob erwachsene Menschen nicht selbst entscheiden könnten, welche Gedanken sie für bedenkenswert halten.

Ein Pyrrhussieg? Die Gefahr bleibt bestehen

Zwar ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts unanfechtbar, doch die Frage bleibt: Werden findige Bibliothekare nicht neue Wege suchen, um unliebsame Bücher zu markieren? Die Geschichte lehrt uns, dass Zensoren stets kreativ werden, wenn es darum geht, ihre Bevormundung durchzusetzen.

In einer Zeit, in der die Ampel-Koalition zerbrochen ist und eine neue Große Koalition unter Friedrich Merz das Ruder übernommen hat, sollte man meinen, dass sich der Wind dreht. Doch die ideologische Durchdringung unserer Institutionen sitzt tief. Jahrelange grün-linke Indoktrination hat ihre Spuren hinterlassen.

Die größere Dimension: Der Kampf um die Deutungshoheit

Dieser Fall ist symptomatisch für einen größeren Kulturkampf, der in Deutschland tobt. Es geht um nicht weniger als die Frage, wer darüber entscheidet, welche Meinungen legitim sind und welche nicht. Sollen es selbsternannte Experten sein, die uns vor "gefährlichen" Gedanken bewahren? Oder trauen wir den Bürgern zu, selbst zu denken?

Das Urteil aus Münster gibt Hoffnung. Es zeigt, dass es noch Richter gibt, die den Mut haben, der schleichenden Bevormundung Einhalt zu gebieten. Doch der Kampf ist noch lange nicht gewonnen. Zu tief sitzt bei vielen die Überzeugung, sie müssten ihre Mitmenschen vor der "falschen" Meinung schützen.

Was wir brauchen, ist eine Rückbesinnung auf die Grundwerte einer freien Gesellschaft: Meinungsfreiheit, Eigenverantwortung und das Vertrauen in die Urteilskraft mündiger Bürger. Bibliotheken sollten Orte des freien Wissens sein, nicht Erziehungsanstalten für Erwachsene. Das Münsteraner Urteil ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung – hoffen wir, dass ihm viele weitere folgen werden.

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