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28.10.2025
07:02 Uhr

Der schleichende Tod der Unschuldsvermutung: Dobrindts gefährlicher Vorstoß

Es klingt wie ein Déjà-vu aus düsteren Zeiten: Der Staat misstraut seinen Bürgern grundsätzlich, und wer Vermögen besitzt, steht unter Generalverdacht. Was Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als „Paradigmenwechsel" im Kampf gegen Clankriminalität verkauft, ist in Wahrheit ein frontaler Angriff auf die Grundfesten unseres Rechtsstaats. Die geplante Beweislastumkehr bei unklaren Vermögenswerten markiert einen Wendepunkt – weg vom Bürger als freiem Individuum, hin zum permanent verdächtigen Untertan.

Vom Rechtsstaat zum Misstrauensstaat

„Wer Vermögen besitzt, dessen Herkunft unklar ist, muss künftig beweisen, dass dieses Geld legal erworben wurde", erklärt Dobrindt mit der Selbstverständlichkeit eines Apparatschiks. Man müsse nur die mafiösen Strukturen austrocknen, heißt es beruhigend. Wer könnte da schon widersprechen? Doch genau hier liegt die perfide Täuschung: Unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung wird ein Prinzip ausgehöhlt, das seit der Aufklärung als unantastbar galt – die Unschuldsvermutung.

Der Unterschied zwischen „Der Staat muss beweisen, dass du schuldig bist" und „Du musst beweisen, dass du unschuldig bist" mag semantisch fein klingen. Tatsächlich ist er zivilisatorisch galaktisch. Es ist der Unterschied zwischen Freiheit und Unterwerfung, zwischen Rechtsstaat und Willkürstaat. Was hier geschieht, ist nichts weniger als die Umkehrung jahrhundertealter Rechtsprinzipien.

Die historische Warnung

Wer glaubt, solche „kleinen" juristischen Anpassungen seien harmlos, sollte einen Blick in die Geschichte werfen. Im Dritten Reich begann die systematische Entrechtung ebenfalls mit scheinbar administrativen Schritten. 1938 mussten jüdische Bürger ihr Vermögen über 5.000 Reichsmark offenlegen – eine „Transparenzmaßnahme", die der späteren Enteignung den Weg bereitete. Die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vollendete 1941 diesen Prozess: Das Vermögen deportierter oder geflohener Juden fiel automatisch dem Staat zu.

Das zentrale Prinzip war auch damals die Umkehrung der Beweislast. Nicht der Staat musste Enteignungen rechtfertigen – die Opfer mussten ihr Recht auf Eigentum nachweisen. Ein Recht, das sie dadurch zwangsläufig verloren. Eigentum wurde von einem garantierten Recht zu einer widerruflichen Gnade des Staates degradiert.

Der Domino-Effekt der Freiheitsbeschränkung

Besonders beunruhigend ist, dass diese autoritären Vorstöße nicht isoliert auftreten. Nancy Faeser hatte bereits den Weg geebnet, als sie forderte, Beamte sollten künftig ihre Verfassungstreue nachweisen müssen – nicht mehr der Dienstherr deren verfassungsfeindliche Aktivitäten. Ein Beamter wird damit zum Träger eines schwebenden Verdachts, seine Loyalität zur permanenten Bringschuld.

Heute sind es die Clans, morgen die „Terroristen", übermorgen die „Desinformationsverbreiter". Und wer sich zu lange weigert, seine Konten offenzulegen? Der macht sich automatisch verdächtig, den Staat delegitimieren zu wollen. Die Spirale des Misstrauens kennt kein Ende, wenn sie einmal in Gang gesetzt wurde.

Die Bargeldabschaffung als nächster Schritt

Es braucht keine prophetischen Gaben, um zu erkennen, wohin die Reise geht. Die Bargeldabschaffung steht bereits in den Startlöchern – selbstverständlich nur, um die künftigen Nachweispflichten „bequemer" zu gestalten. Für den Bürger, versteht sich. Jede Transaktion transparent, jeder Geldfluss nachvollziehbar, jeder Kauf registriert. Der gläserne Bürger als Endziel einer Politik, die Kontrolle mit Sicherheit verwechselt.

Die neue Normalität des Verdachts

Was Dobrindt und seine Mitstreiter vorantreiben, ist die Normalisierung des Ausnahmezustands. Der Besitz wird zur Hypothese, die Rechtfertigungspflicht zum Dauerzustand. Eigentum verliert seinen Charakter als geschütztes Grundrecht und mutiert zu einem provisorischen Duldungszustand, den man sich durch permanente Transparenz und vorauseilenden Gehorsam erhalten muss.

Ein Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er jeden Verdächtigen findet, sondern dass er die Unschuldigen schützt – selbst um den Preis, einige Schuldige laufen zu lassen. Wer diese Balance zugunsten vermeintlicher Effizienz aufgibt, hat den Gesellschaftsvertrag zwischen Staat und Bürgern gekündigt.

Der Preis der Freiheit

Die Freiheit stirbt nicht mit einem Paukenschlag, sondern mit tausend kleinen Schnitten. Jeder für sich genommen scheint verkraftbar, zusammen ergeben sie den Tod durch Verbluten. Dobrindts Vorstoß ist ein solcher Schnitt – tief genug, um zu bluten, aber nicht dramatisch genug, um Alarm auszulösen.

Doch wir sollten alarmiert sein. Denn wenn eines Tages ein Bürger darlegen muss, warum er dieses Buch besitzt, jenen Text geschrieben oder weshalb er jene Summe auf dem Konto hat, dann wird es zu spät sein. Dann wird man sagen: „Aber es ging doch nur gegen die Clankriminalität!" So klingt es immer, kurz bevor es gegen alle geht.

Die Beweislastumkehr mag als technische Justizreform daherkommen. In Wahrheit ist sie der Anfang vom Ende des freien Bürgers. Wer heute schweigt, wird morgen erklären müssen, warum er geschwiegen hat. Und übermorgen wird auch das Schweigen verdächtig sein.

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