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12.07.2025
10:23 Uhr

Elterngeld-Falle: Warum der Staat Familien erst lockt und dann abkassiert

Das Elterngeld sollte eigentlich eine Erfolgsgeschichte deutscher Familienpolitik sein. Doch was als großzügige Unterstützung junger Eltern verkauft wird, entpuppt sich für viele als perfide Steuerfalle. Jahr für Jahr erleben tausende Familien ihr böses Erwachen, wenn das Finanzamt plötzlich die Hand aufhält – und das, obwohl das Elterngeld angeblich steuerfrei sei.

Der Progressionsvorbehalt: Des Pudels Kern

Die Crux liegt im sogenannten Progressionsvorbehalt – einem steuerrechtlichen Konstrukt, das selbst gestandene Steuerberater ins Schwitzen bringt. Zwar müsse man auf das Elterngeld selbst keine Steuern zahlen, doch es erhöhe den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ein Taschenspielertrick der Finanzverwaltung, der Familien in die Irre führt.

Wie funktioniert diese Mechanik? Das steuerfreie Elterngeld werde zum regulären Einkommen hinzugerechnet, um den individuellen Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Satz werde dann auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet. Das Ergebnis: Wer beispielsweise 12.000 Euro Elterngeld bezogen habe, könne schnell mit einer Nachzahlung von mehreren tausend Euro konfrontiert werden.

Die große Illusion der Steuerfreiheit

Besonders perfide erscheint, dass der Staat mit der vermeintlichen Steuerfreiheit des Elterngeldes wirbt. Junge Familien, die ohnehin mit den Herausforderungen eines Neugeborenen kämpfen, werden in falscher Sicherheit gewiegt. Sie planen mit dem Elterngeld als verlässliche Einnahmequelle – und erleben dann den finanziellen Schock, wenn die Steuernachzahlung ins Haus flattert.

Die Bundesregierung hätte längst handeln können. Statt den Progressionsvorbehalt abzuschaffen oder zumindest transparent über die steuerlichen Konsequenzen aufzuklären, versteckt man sich hinter komplexen Regelungen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Intransparenz durchaus gewollt sei – schließlich spült sie Jahr für Jahr Millionen in die Staatskasse.

Wer besonders betroffen ist

Ironischerweise trifft es oft gerade jene Familien am härtesten, die das System eigentlich fördern möchte: Gut verdienende Paare, bei denen ein Elternteil für die Kinderbetreuung aus dem Beruf aussteigt. Je höher das verbleibende Einkommen, desto stärker schlägt der Progressionseffekt zu. Ein Ehepaar mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro könne durchaus mit einer Nachzahlung von 2.000 bis 3.000 Euro rechnen – Geld, das in der Familienplanung oft nicht eingeplant wurde.

Was Eltern tun können

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten betroffene Familien frühzeitig handeln. Eine Anpassung der Steuervorauszahlungen beim Finanzamt könne helfen, die Nachzahlung zu vermeiden. Auch das Bilden von Rücklagen sei ratsam. Steuerberater empfehlen, etwa 20 bis 30 Prozent des Elterngeldes für die spätere Steuernachzahlung zurückzulegen.

Doch die eigentliche Frage bleibt: Warum müssen Familien überhaupt solche Verrenkungen machen? In einem Land, das angeblich familienfreundlich sein möchte, sollte staatliche Unterstützung nicht zur Steuerfalle werden. Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz hätte hier die Chance, echte Reformen anzustoßen – doch bislang deutet nichts darauf hin, dass man gewillt sei, auf diese versteckte Einnahmequelle zu verzichten.

Ein System, das Vertrauen zerstört

Die Elterngeld-Steuerfalle ist symptomatisch für ein größeres Problem: Ein Staat, der seinen Bürgern mit der einen Hand gibt und mit der anderen wieder nimmt. Während man öffentlichkeitswirksam Familienförderung predigt, kassiert man hintenherum ab. Kein Wunder, dass das Vertrauen in die Politik weiter schwindet.

Es wäre an der Zeit, dass die Politik endlich Klartext spricht: Entweder man schafft den Progressionsvorbehalt beim Elterngeld ab, oder man kommuniziert ehrlich, dass es sich eben nicht um eine steuerfreie Leistung handelt. Alles andere ist Augenwischerei auf Kosten junger Familien.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Die dargestellten Informationen entsprechen unserer eigenen Meinung und den uns vorliegenden Informationen. Für eine individuelle Beratung zu Ihrer steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater. Wir übernehmen keine Haftung für steuerliche Entscheidungen, die auf Basis dieses Artikels getroffen werden.

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