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03.10.2025
07:07 Uhr

Farbanschlag auf Auswärtiges Amt: Wenn Aktivismus zur Straftat wird

Das Auswärtige Amt in Berlin wurde am Donnerstagmittag Ziel eines Farbanschlags. Vier Personen beschmierten die Fassade des Ministeriums mit roter Farbe, die offenbar Blut symbolisieren sollte. Die Täter hinterließen nicht nur Sachschäden am Gebäude, sondern malten auch Parolen auf den Boden vor dem Eingang. Ein großer roter Fleck sollte dabei wohl eine Blutlache darstellen.

Die Bundespolizei reagierte umgehend und nahm alle vier Beteiligten fest. Als eine fünfte Person versuchte, die Festnahmen zu verhindern und dabei sogar handgreiflich wurde, indem sie die Hand eines Polizisten wegschlug, wurde auch diese Person in Gewahrsam genommen. Nach Informationen der Polizei handelte es sich bei den Tätern um Anhänger der pro-palästinensischen Bewegung.

Solidaritätskundgebung mit fragwürdigen Parolen

Kurz nach der Tat versammelten sich weitere Demonstranten vor dem Auswärtigen Amt. Die Sprechchöre reichten von "Free Gaza" über "Viva Palestina" bis hin zu "Ganz Berlin hasst die Polizei". Besonders bemerkenswert war die Bezugnahme auf die "Global Sumud Flotilla", jene umstrittene Protestflotte, der sich auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg angeschlossen hatte.

Diese Flotte war vor einem Monat in See gestochen, angeblich um Hilfsgüter nach Gaza zu bringen. Die israelische Marine hatte mehrere Schiffe der Flotte am Mittwoch abgefangen. Das israelische Außenministerium teilte mit, dass "Greta und ihre Freunde sicher und gesund" seien - eine Formulierung, die durchaus als ironischer Seitenhieb verstanden werden könnte.

Ein Muster der Eskalation

Der Vorfall reiht sich ein in eine Serie von zunehmend aggressiven pro-palästinensischen Aktionen in der Hauptstadt. Erst am vergangenen Samstag hatten sich 60.000 Teilnehmer zu einer der größten Demonstrationen dieser Art in Berlin versammelt. Dabei kam es zu einem besonders verstörenden Zwischenfall: Die Bundesvorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, wurde von mehreren arabisch sprechenden Frauen bedrängt und beleidigt. Der Grund? Die Angreiferinnen hielten sie fälschlicherweise für eine Israelin. "Kindermörder Israel" und "Tod Israel" sollen die Frauen gerufen haben.

Die Grenze zwischen legitimem Protest und strafbaren Handlungen verschwimmt zusehends, wenn Aktivisten glauben, ihre politischen Ziele rechtfertigten jedes Mittel.

Was als friedlicher Protest begann, entwickelt sich zunehmend zu einem Problem für die öffentliche Ordnung. Die Beschädigung von Regierungsgebäuden ist keine Form des legitimen Protests, sondern schlicht Sachbeschädigung. Wenn Demonstranten meinen, ihre politischen Überzeugungen berechtigten sie zu Straftaten, überschreiten sie eine rote Linie - im wahrsten Sinne des Wortes.

Die Folgen der Nachsicht

Die Behörden stehen vor einem Dilemma. Einerseits ist das Demonstrationsrecht ein hohes Gut in einer Demokratie. Andererseits darf der Rechtsstaat nicht tatenlos zusehen, wenn aus Meinungsäußerungen Straftaten werden. Die konsequente Festnahme der Täter war richtig und notwendig. Nun bleibt abzuwarten, ob auch die Justiz ihrer Verantwortung gerecht wird.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt allerdings, dass gerade in Berlin die Gerichte oft erstaunlich milde mit politisch motivierten Straftätern umgehen. Es wäre fatal, wenn auch in diesem Fall die Täter mit symbolischen Strafen davonkämen. Das würde nur weitere Nachahmungstäter ermutigen.

Deutschland muss sich fragen, wie lange es noch zusehen will, wie extremistische Gruppierungen die Grenzen des Erlaubten immer weiter verschieben. Die rote Farbe am Auswärtigen Amt ist mehr als nur Sachbeschädigung - sie ist ein Warnsignal für den Zustand unserer Gesellschaft.

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