
Gerichte stärken Rechte von Pflegeheimbewohnern: Keine einseitigen Preiserhöhungen mehr möglich
In einem wegweisenden Urteil haben zwei Berliner Gerichte die Rechte von Pflegeheimbewohnern deutlich gestärkt. Die Entscheidung kommt zu einer Zeit, in der die ohnehin stark belasteten Senioren unter der ausufernden Inflation und steigenden Heimkosten ächzen. Doch nun wurde der Willkür der Pflegeheimbetreiber ein Riegel vorgeschoben.
Klare Ansage der Justiz gegen die Macht der Heimbetreiber
Das Landgericht und das Kammergericht Berlin haben unmissverständlich klargestellt: Pflegeheime dürfen die Entgelte ihrer Bewohner nicht nach Belieben erhöhen. Jede Preisanpassung stellt eine Vertragsänderung dar und bedarf zwingend der Zustimmung der Bewohner. Diese Entscheidung ist ein deutlicher Schlag gegen die fragwürdigen Praktiken einiger Heimbetreiber, die bisher meinten, Preiserhöhungen einfach durchdrücken zu können.
Dreiste Vorgehensweise großer Pflegekonzerne
Besonders pikant: Eines der verklagten Unternehmen betreibt bundesweit rund 230 Pflegeheime. Die Dimension macht deutlich, wie weitreichend das Problem ist. Die Heimbetreiber versendeten einfach Rechnungen mit erhöhten Beträgen und erweckten damit den irreführenden Eindruck eines rechtmäßigen Zahlungsanspruchs. Ein durchsichtiges Manöver, das nun rechtlich in die Schranken gewiesen wurde.
Verbraucherschützer raten zur Wachsamkeit
Die Verbraucherzentrale Berlin, die in diesem Fall als Klägerin auftrat, empfiehlt Heimbewohnern und deren Angehörigen erhöhte Aufmerksamkeit. "Aufgrund formeller Fehler sind die Erhöhungsschreiben häufig unwirksam", warnt Pascal Bading, Jurist der Verbraucherzentrale. Eine vorschnelle Zustimmung zu Preiserhöhungen sollte vermieden werden.
Ein längst überfälliges Signal
Bereits 2016 hatte der Bundesgerichtshof eine ähnliche Entscheidung getroffen. Dass die Thematik nun erneut vor Gericht landete, zeigt, wie hartnäckig einige Pflegeheimbetreiber versuchen, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Das jetzt rechtskräftige Urteil setzt ein deutliches Zeichen: Der Schutz der oftmals vulnerablen Heimbewohner hat Vorrang vor den Profitinteressen der Betreiber.
Diese Entwicklung ist besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenexplosion im Pflegesektor zu begrüßen. Während die Ampel-Regierung es versäumt hat, tragfähige Lösungen für die Pflegekrise zu entwickeln, müssen wenigstens die grundlegenden Rechte der Heimbewohner gewahrt bleiben. Das Urteil macht deutlich: Auch in Zeiten steigender Kosten darf das Recht nicht dem Profit geopfert werden.

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