Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
22.05.2025
22:02 Uhr

Gerichte stärken Rechte von Pflegeheimbewohnern: Keine einseitigen Preiserhöhungen mehr möglich

In einem wegweisenden Urteil haben zwei Berliner Gerichte die Rechte von Pflegeheimbewohnern deutlich gestärkt. Die Entscheidung kommt zu einer Zeit, in der die ohnehin stark belasteten Senioren unter der ausufernden Inflation und steigenden Heimkosten ächzen. Doch nun wurde der Willkür der Pflegeheimbetreiber ein Riegel vorgeschoben.

Klare Ansage der Justiz gegen die Macht der Heimbetreiber

Das Landgericht und das Kammergericht Berlin haben unmissverständlich klargestellt: Pflegeheime dürfen die Entgelte ihrer Bewohner nicht nach Belieben erhöhen. Jede Preisanpassung stellt eine Vertragsänderung dar und bedarf zwingend der Zustimmung der Bewohner. Diese Entscheidung ist ein deutlicher Schlag gegen die fragwürdigen Praktiken einiger Heimbetreiber, die bisher meinten, Preiserhöhungen einfach durchdrücken zu können.

Dreiste Vorgehensweise großer Pflegekonzerne

Besonders pikant: Eines der verklagten Unternehmen betreibt bundesweit rund 230 Pflegeheime. Die Dimension macht deutlich, wie weitreichend das Problem ist. Die Heimbetreiber versendeten einfach Rechnungen mit erhöhten Beträgen und erweckten damit den irreführenden Eindruck eines rechtmäßigen Zahlungsanspruchs. Ein durchsichtiges Manöver, das nun rechtlich in die Schranken gewiesen wurde.

Verbraucherschützer raten zur Wachsamkeit

Die Verbraucherzentrale Berlin, die in diesem Fall als Klägerin auftrat, empfiehlt Heimbewohnern und deren Angehörigen erhöhte Aufmerksamkeit. "Aufgrund formeller Fehler sind die Erhöhungsschreiben häufig unwirksam", warnt Pascal Bading, Jurist der Verbraucherzentrale. Eine vorschnelle Zustimmung zu Preiserhöhungen sollte vermieden werden.

Ein längst überfälliges Signal

Bereits 2016 hatte der Bundesgerichtshof eine ähnliche Entscheidung getroffen. Dass die Thematik nun erneut vor Gericht landete, zeigt, wie hartnäckig einige Pflegeheimbetreiber versuchen, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Das jetzt rechtskräftige Urteil setzt ein deutliches Zeichen: Der Schutz der oftmals vulnerablen Heimbewohner hat Vorrang vor den Profitinteressen der Betreiber.

Diese Entwicklung ist besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenexplosion im Pflegesektor zu begrüßen. Während die Ampel-Regierung es versäumt hat, tragfähige Lösungen für die Pflegekrise zu entwickeln, müssen wenigstens die grundlegenden Rechte der Heimbewohner gewahrt bleiben. Das Urteil macht deutlich: Auch in Zeiten steigender Kosten darf das Recht nicht dem Profit geopfert werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“