
Gesinnungsjustiz gegen konservative Professoren: Wenn Wahrheiten zum Dienstvergehen werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat wieder einmal bewiesen, dass in Deutschland mittlerweile offenbar zwei verschiedene Maßstäbe gelten: einer für linientreue Staatsdiener und ein anderer für jene, die es wagen, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Der Politikwissenschaftler Martin Wagener musste dies am eigenen Leib erfahren, als er wegen seines Buches „Kulturkampf um Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen" mit einer Kürzung seiner Dienstbezüge um zehn Prozent für zwei Jahre belegt wurde.
Die Wahrheit als Dienstvergehen
Was war Wageners Vergehen? Er hatte es gewagt, in seinem Buch eine simple Tatsache auszusprechen: Die Fußballspieler Mesut Özil, İlkay Gündoğan und Emre Can seien „Türken mit einem deutschen Pass", die primär aus sportlichen Erfolgsgründen für Deutschland spielten, „in ihrem Herzen" aber „zuvörderst Türken bleiben" würden. Eine Aussage, die angesichts der öffentlichen Auftritte von Özil und Gündoğan mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan, den sie als „ihren Präsidenten" bezeichneten, kaum von der Hand zu weisen ist.
Doch in der heutigen Bundesrepublik scheint die Realität weniger zu zählen als die politisch korrekte Fiktion. Das Gericht befand, Wagener habe mit dieser Feststellung das Vertrauen seines Dienstherrn und der Studenten beeinträchtigt. Man fragt sich unwillkürlich: Seit wann ist es ein Dienstvergehen, offensichtliche Tatsachen zu benennen?
Zweierlei Maß in der deutschen Justiz
Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man bedenkt, dass linke Professoren regelmäßig weitaus radikalere Thesen vertreten dürfen, ohne auch nur mit einem Verweis rechnen zu müssen. Während ein konservativer Wissenschaftler für sozialwissenschaftliche Beobachtungen bestraft wird, dürfen andere ungestraft die Abschaffung Deutschlands fordern oder die deutsche Kultur als „Köterrasse" verunglimpfen.
Immerhin: Das Landgericht Frankfurt hatte Ende August noch Rückgrat bewiesen und Wageners Aussagen als von der Meinungsfreiheit gedeckt eingestuft. Doch das Bundesverwaltungsgericht sah dies anders – ein weiteres Indiz dafür, wie tief die ideologische Durchdringung unserer Institutionen mittlerweile fortgeschritten ist.
Der BND als politischer Gesinnungswächter
Besonders erschreckend ist die Rolle des Bundesnachrichtendienstes in diesem Fall. Statt sich auf seine eigentliche Aufgabe – die Gefahrenabwehr für unser Land – zu konzentrieren, agiert der BND hier als eine Art politische Gesinnungspolizei. Wagener, der seit 2012 eine Professur am Fachbereich Nachrichtendienste innehat und den BND-Nachwuchs ausbildete, wurde nicht nur mit Gehaltskürzungen belegt, sondern auch seit 2022 bei laufenden Bezügen von seiner Lehrtätigkeit freigestellt.
Man könnte fast meinen, der BND habe seine Prioritäten verwechselt: Statt ausländische Bedrohungen abzuwehren, bekämpft er lieber konservative Professoren im eigenen Land. Ein Armutszeugnis für einen Geheimdienst, der eigentlich dem Schutz Deutschlands verpflichtet sein sollte.
Die schleichende Erosion der Meinungsfreiheit
Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung: Die systematische Einschüchterung all jener, die es wagen, von der vorgegebenen Linie abzuweichen. Ob Corona-Maßnahmenkritiker, Gender-Skeptiker oder eben konservative Wissenschaftler – wer nicht mit dem Strom schwimmt, muss mit Repressalien rechnen.
„Bestrafe einen, erziehe tausend" – di
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