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28.04.2025
07:42 Uhr

Justiz-Skandal: Ausländerfeindliche Gesänge auf Sylt bleiben straffrei

Ein weiterer Tiefpunkt in der deutschen Rechtsprechung sorgt für Kopfschütteln: Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat das Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen vier Personen eingestellt, die an Pfingsten 2024 auf Sylt für einen bundesweiten Eklat sorgten. Die Begründung der Justiz wirft dabei mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Fragwürdige juristische Einschätzung

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass weder der Inhalt der skandierten Parolen noch die Gesamtumstände ausreichten, um eine aggressive Missachtung oder Feindschaft gegenüber Ausländern nachzuweisen. Eine bemerkenswerte Einschätzung, wenn man bedenkt, dass selbst höchste Regierungsvertreter wie Bundeskanzler Scholz und Bundespräsident Steinmeier sich seinerzeit zu den Vorfällen äußern mussten.

Meinungsfreiheit als Deckmantel?

Besonders irritierend erscheint die Begründung der Staatsanwaltschaft, die sich auf den Artikel 5 des Grundgesetzes - die Meinungsfreiheit - beruft. Diese Auslegung des Grundgesetzes könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Denn wenn ausländerfeindliche Gesänge unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit toleriert werden, stellt sich die Frage, wo künftig die Grenzen gezogen werden sollen.

Parallelen zu anderen Urteilen

Noch bedenklicher wird die Situation durch ein ähnliches Urteil des Landgerichts Oldenburg. Dort wurden zwei Jugendliche freigesprochen, die denselben ausländerfeindlichen Refrain bei einem Schützenfest grölten. Das Gericht argumentierte, dass auch "scharfe und überzogene" Äußerungen vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt seien.

Ein fatales Signal

Lediglich eine Person aus der Gruppe muss mit Konsequenzen rechnen: Ein Mann, der einen Hitlergruß andeutete, erhielt einen Strafbefehl über 2.500 Euro. Eine vergleichsweise milde Strafe, die zudem keine Vorstrafe nach sich zieht. Alle anderen Beteiligten, einschließlich der Person, die das Video in sozialen Medien verbreitete, bleiben straffrei.

Fazit

Diese Rechtsprechung sendet ein verheerendes Signal an die Gesellschaft. In Zeiten, in denen der gesellschaftliche Zusammenhalt ohnehin auf der Kippe steht, werden hier Tür und Tor für fremdenfeindliche Äußerungen geöffnet. Es scheint, als hätten die Gerichte den schmalen Grat zwischen Meinungsfreiheit und der Würde des Menschen aus den Augen verloren. Die Frage bleibt: Wie viel Toleranz verträgt eine Demokratie gegenüber jenen, die ihre Grundwerte mit Füßen treten?

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