
Justizposse um Liebich: Wenn Selbstbestimmungswahn auf Behördenversagen trifft
Was sich derzeit in Sachsen-Anhalt abspielt, könnte glatt als Satire durchgehen – wäre es nicht bittere Realität. Ein verurteilter Rechtsextremist nutzt das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz, erklärt sich zur Frau, und die deutsche Justiz stolpert über ihre eigenen Füße. Der Fall Marla-Svenja Liebich, vormals Sven Liebich, offenbart schonungslos, wie ideologische Verblendung und behördliche Inkompetenz Hand in Hand gehen.
Ein Brief, der spurlos verschwand
Die Justizministerin Franziska Weidinger musste dem Rechtsausschuss des Landtags kleinlaut gestehen, dass Liebich vorab per Brief mitgeteilt hatte, die Haftstrafe nicht anzutreten. Doch was geschah mit diesem Schreiben? Es verschwand in den Untiefen der Behördenbürokratie – ein "Büroversehen", wie es euphemistisch heißt. Erst Tage nach dem geplatzten Haftantritt tauchte das Dokument wieder auf.
Ein Abgeordneter beschrieb die Stimmung im Ausschuss treffend: Alle seien "wie vom Donner gerührt" gewesen. Kein Wunder – hier versagt ein ganzer Justizapparat bei der simplen Aufgabe, einen verurteilten Straftäter ins Gefängnis zu bringen. Dass die Details nur in vertraulicher Sitzung besprochen werden dürfen, wirft zusätzliche Fragen auf. Was genau will man hier vor der Öffentlichkeit verbergen?
Narrenfreiheit für Straftäter
Während die Behörden noch rätseln, wo sich Liebich aufhalten könnte, verhöhnt diese die deutsche Justiz öffentlich auf der Plattform X. Mit einem Post, in dem sie vorgibt, sich in Russland aufzuhalten, macht sie sich über die hilflosen Ermittler lustig. Die Anspielung auf "Robinson Crusoe" und seinen "Freund Freitag" ist dabei nur die Spitze des Eisbergs der Verhöhnung.
"Mein Freund Freitag hat mich hier in Russland gefunden und besucht! Da werden wir am Wochenende wohl richtig einen draufmachen."
Diese Dreistigkeit ist nur möglich, weil unser Rechtsstaat sich selbst zur Lachnummer degradiert hat. Ein verurteilter Straftäter, der wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, tanzt den Behörden auf der Nase herum.
Das Selbstbestimmungsgesetz als Farce
Der Fall zeigt exemplarisch, wohin ideologische Verblendung führt. Das von der gescheiterten Ampel-Koalition durchgedrückte Selbstbestimmungsgesetz ermöglichte es einem biologischen Mann, sich per Sprechakt zur Frau zu erklären. Die Justiz spielte bereitwillig mit und gestattete sogar die Unterbringung in einem Frauengefängnis – ein Schlag ins Gesicht aller inhaftierten Frauen, die sich diese Zelle hätten teilen müssen.
Hier offenbart sich die ganze Absurdität einer Politik, die biologische Realitäten leugnet und stattdessen einer gefährlichen Gender-Ideologie huldigt. Während normale Bürger für Bagatelldelikte konsequent verfolgt werden, erhält ein verurteilter Extremist Sonderbehandlung, nur weil er das magische Wort "Geschlechtsidentität" ausspricht.
Versagen auf ganzer Linie
Oberstaatsanwalt Dennis Cernota kann nur lapidar feststellen: "Der Sachstand ist unverändert." Diese Hilflosigkeit ist symptomatisch für einen Staat, der seine Kernaufgaben nicht mehr erfüllen kann oder will. Während man Ressourcen für Gender-Gaga und Klimahysterie verschwendet, versagt man bei der simplen Aufgabe, Recht und Ordnung durchzusetzen.
Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz täte gut daran, aus diesem Debakel zu lernen. Es braucht dringend eine Rückkehr zu rechtsstaatlichen Prinzipien, bei denen das Geschlecht eines Straftäters keine Rolle spielt – weder bei der Strafverfolgung noch bei der Unterbringung. Das unsägliche Selbstbestimmungsgesetz gehört auf den Müllhaufen der Geschichte, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird.
Dieser Fall ist mehr als eine Posse – er ist ein Weckruf. Ein Staat, der sich von verurteilten Straftätern an der Nase herumführen lässt, hat seine Autorität verspielt. Es wird Zeit, dass Deutschland wieder zu einer Politik zurückfindet, die Recht und Ordnung ernst nimmt, statt sich in ideologischen Spielereien zu verlieren.
- Themen:
- #CDU-CSU