
Justizskandal in München: Vergewaltiger kommt mit Bewährung davon - Berufliche Zukunft wichtiger als Opferschutz
In einem höchst umstrittenen Urteil hat das Amtsgericht München einen 28-jährigen Feuerwehrmann, der seine langjährige Freundin sexuell missbraucht hatte, zu einer Bewährungsstrafe von nur elf Monaten verurteilt. Die Begründung des Gerichts dürfte bei vielen Bürgern für Kopfschütteln sorgen: Man wolle die berufliche Zukunft des Täters nicht gefährden.
Fragwürdige Rechtsprechung im Namen der Karriere
Der Fall zeigt exemplarisch, wie in Deutschland mittlerweile die Täter-Opfer-Umkehr praktiziert wird. Der verbeamtete Feuerwehrmann hätte bei einer Strafe von mehr als zwölf Monaten seinen Beamtenstatus verloren. Dies wäre laut Richterin Renate Partin "eine sehr große Härte" gewesen - als ob das Trauma des Opfers keine Härte darstellen würde.
Verharmlosung einer schweren Straftat
Besonders irritierend erscheint die Argumentation des Gerichts bezüglich der angeblichen "Unreife" des Täters. Mit 25 Jahren - so alt war der Mann zum Tatzeitpunkt - sei er noch nicht reif genug gewesen. Eine geradezu groteske Einschätzung, wenn man bedenkt, dass derselbe Mann als Beamter im öffentlichen Dienst tätig ist und in dieser Funktion Verantwortung für Menschenleben trägt.
Das Opfer leidet bis heute unter posttraumatischen Belastungsstörungen, Schlafstörungen und kann keine körperliche Nähe mehr zulassen. Die junge Frau benötigt therapeutische Hilfe - ihre berufliche Situation hat sich durch die traumatischen Erlebnisse deutlich verschlechtert.
Verhöhnung des Rechtsstaats
Der Täter schob seine Tat auf übermäßigen Alkoholkonsum und behauptete, sich an nichts erinnern zu können. Eine fadenscheinige Ausrede, die das Gericht jedoch bereitwillig akzeptierte. Eine Rechtsmedizinerin bestätigte zwar die Plausibilität der Erinnerungslücken, betonte aber auch das "zielgerichtete und sinnhafte" Handeln in der Tatnacht.
Fragwürdige Signalwirkung
Mit diesem Urteil sendet die deutsche Justiz ein fatales Signal: Wer als Beamter eine Straftat begeht, kann auf besondere Milde hoffen. Die berufliche Perspektive wird höher bewertet als die seelischen Verletzungen des Opfers. Eine Entwicklung, die den Rechtsstaat ad absurdum führt und das Vertrauen der Bürger in die Justiz weiter erschüttert.
Die Zahlung von 6.000 Euro Entschädigung erscheint angesichts der schwerwiegenden psychischen Folgen für das Opfer wie ein schlechter Scherz. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen dieses skandalöse Urteil einlegt.
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