
Justizwillkür in Bayern: 8.400 Euro Strafe für drei Worte – Staatsanwaltschaft will sogar Gefängnis
Die deutsche Justiz zeigt einmal mehr ihr wahres Gesicht: Während Messerstecher und Gewalttäter mit Bewährungsstrafen davonkommen, wird ein unbescholtener Bürger aus dem Landkreis Lindau wegen eines harmlosen Kommentars auf X mit drakonischen Strafen überzogen. Andreas M. hatte es gewagt, die drei Worte „Alles für Deutschland" zu schreiben – und wurde dafür wie ein Schwerverbrecher behandelt.
Hausdurchsuchung wie bei einem Terrorverdächtigen
Am 12. November rückte die Polizei zur Hausdurchsuchung bei Andreas M. an. Man stelle sich das vor: Beamte durchsuchen das Haus eines Bürgers, beschlagnahmen sämtliche elektronischen Geräte – Festplatten, Laptop, Handy – als hätte man es mit einem gefährlichen Staatsfeind zu tun. Der Grund? Ein einziger Kommentar auf X vom 2. Juli, in dem M. geschrieben hatte: „Genau deswegen wähl ich die AfD. Alles für Deutschland".
Die Staatsanwaltschaft Kempten wirft ihm vor, gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs verstoßen zu haben – das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Die Begründung: Der Spruch sei während der NS-Zeit als Losung der SA verwendet worden. Eine Tatsache, die dem unbescholtenen Bürger nach eigenen Angaben nicht einmal bekannt gewesen sei.
Staatsanwaltschaft fordert sieben Monate Haft
Was folgte, spottet jeder Verhältnismäßigkeit: Die Staatsanwaltschaft forderte tatsächlich eine siebenmonatige Freiheitsstrafe. Sieben Monate Gefängnis für drei Worte! In einem Land, in dem Gruppenvergewaltiger mit Bewährung davonkommen und Messerstecher als „psychisch krank" eingestuft werden, soll ein Mann ins Gefängnis, weil er seine politische Meinung geäußert hat.
„Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist überzogen", sagte M. gegenüber Apollo News. Er tendiere allgemein nicht zur rechten Szene und habe die historische Verwendung des Satzes nicht gekannt.
Das Amtsgericht Lindau verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 40 Euro – insgesamt 8.400 Euro. Zusätzlich muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Doch damit nicht genug: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, weil ihr die Strafe offenbar nicht hoch genug ist.
Zweierlei Maß bei der deutschen Justiz
Besonders pikant: Politiker wie die heutige Bundesministerin Dorothee Bär haben denselben Spruch in der Vergangenheit verwendet – ohne jegliche rechtliche Konsequenzen. Auch der thüringische AfD-Landeschef Björn Höcke wurde wegen derselben Parole verurteilt, allerdings nach mehrfacher öffentlicher Verwendung bei Wahlkampfveranstaltungen.
Die Durchsuchung der elektronischen Geräte von Andreas M. brachte übrigens keinerlei belastende Hinweise zutage. Trotzdem wurde das Verfahren fortgesetzt. Man fragt sich unwillkürlich: Geht es hier wirklich um Recht und Gesetz oder vielmehr darum, ein politisches Exempel zu statuieren?
Ein Justizskandal mit System
Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung: Während die Kriminalität in Deutschland Rekordwerte erreicht und Messerangriffe durch Migranten zur traurigen Normalität geworden sind, konzentriert sich die Justiz auf die Verfolgung von Meinungsdelikten. Die Prioritäten sind völlig aus den Fugen geraten.
Es ist höchste Zeit, dass wir uns fragen: In was für einem Land leben wir eigentlich? Wenn ein harmloser Kommentar zu Hausdurchsuchungen und fünfstelligen Geldstrafen führt, während echte Verbrecher mit Samthandschuhen angefasst werden, läuft etwas gewaltig schief. Wir brauchen dringend Politiker, die wieder für Deutschland und nicht gegen die eigenen Bürger regieren. Diese Meinung teilt nicht nur unsere Redaktion, sondern auch ein Großteil des deutschen Volkes, das sich zunehmend von einer Justiz im Stich gelassen fühlt, die ihre Prioritäten völlig falsch setzt.
Der Fall wird nun vor dem Landgericht Kempten neu aufgerollt. Man darf gespannt sein, ob dort wieder Recht oder Politik gesprochen wird.
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