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13.05.2025
18:30 Uhr

Linksaktivistin Rackete scheitert erneut vor Gericht - AfD darf sie weiter "Schlepperin" nennen

Die selbsternannte Seenotretterin und heutige EU-Abgeordnete der Linken, Carola Rackete, muss eine weitere juristische Niederlage einstecken. In einem wegweisenden Urteil hat das Gericht entschieden, dass die AfD sie auch künftig als "Schlepperin" bezeichnen darf. Damit scheiterte Rackete bereits zum zweiten Mal mit dem Versuch, der konservativen Oppositionspartei diese Bezeichnung untersagen zu lassen.

Eine Klatsche für die linke Aktivistin

Für die ehemalige "Sea-Watch"-Kapitänin, die durch ihre umstrittenen Rettungsaktionen im Mittelmeer internationale Bekanntheit erlangte, bedeutet das Urteil einen herben Rückschlag. Ihre Anwälte hatten argumentiert, die Bezeichnung "Schlepperin" sei ehrverletzend und stelle eine unzulässige Schmähkritik dar. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Meinungsfreiheit siegt über politische Korrektheit

Mit diesem Urteil stärkt die Justiz die Meinungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung. Die Richter machten deutlich, dass gerade im politischen Meinungskampf auch zugespitzte und polemische Äußerungen zulässig seien. Eine Gesellschaft müsse solche Bezeichnungen aushalten können, besonders wenn sie - wie in diesem Fall - auf tatsächlichen Handlungen basieren.

Grundsätzliche Bedeutung für die politische Debatte

Das Urteil dürfte über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung haben. Es zeigt, dass die oft bemühte "political correctness" nicht als Instrument zur Einschränkung legitimer politischer Kritik missbraucht werden kann. Die AfD sieht sich in ihrer Position bestätigt, dass die umstrittenen Seenotrettungsaktionen im Mittelmeer faktisch einer Schlepperei gleichkommen würden.

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit

Dieser Rechtsstreit verdeutlicht einmal mehr die zunehmende Polarisierung in der deutschen Gesellschaft. Während die einen Racketes Aktionen als humanitäre Hilfe feiern, sehen andere darin einen Beitrag zur Förderung illegaler Migration. Das Gericht hat nun klargestellt, dass solche unterschiedlichen Sichtweisen im demokratischen Diskurs ausgehalten werden müssen - auch wenn sie für die Betroffenen unangenehm sein mögen.

Für Rackete, die mittlerweile als EU-Parlamentarierin der Linken eine politische Karriere eingeschlagen hat, bedeutet dieses Urteil einen weiteren Dämpfer. Es zeigt sich, dass der Versuch, unliebsame Kritik durch juristische Mittel zu unterbinden, ins Leere laufen kann - und vielleicht sogar muss, wenn wir den offenen politischen Diskurs in unserer Demokratie ernst nehmen.

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