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28.07.2025
19:52 Uhr

Magdeburg-Attentäter verhöhnt Opfer mit perfiden Briefen aus der Haft

Es ist ein Skandal, der seinesgleichen sucht: Während die Opfer des verheerenden Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt noch immer mit den traumatischen Folgen kämpfen, erreicht sie Post – ausgerechnet vom Täter selbst. Taleb al-Abdulmohsen, der kurz vor Weihnachten mit einem gemieteten BMW in die Menschenmenge raste und dabei sechs Menschen tötete sowie rund 300 zum Teil schwerst verletzte, nutzt offenbar die Schwächen unseres Justizsystems aus, um seine Opfer erneut zu quälen.

Versagen der Justiz auf ganzer Linie

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg bestätigte, dass der Attentäter mindestens fünf Geschädigte angeschrieben habe. Die lapidare Begründung der Behörde: Da sich al-Abdulmohsen in Untersuchungshaft befinde, hätten die Schreiben nicht zurückgehalten werden können. Diese Aussage offenbart das ganze Ausmaß des behördlichen Versagens. Wie kann es sein, dass ein Mann, der sechs Menschen auf dem Gewissen hat und Hunderte verletzte, ungehindert seine Opfer kontaktieren darf?

Besonders perfide: In den Briefen bittet der Täter einerseits um Verzeihung, nutzt aber gleichzeitig die Gelegenheit, seine kruden Verschwörungstheorien über angeblich bedrohte saudische Asylbewerber zu verbreiten. Es sind dieselben wirren Gedankengänge, die er schon vor seiner Tat in sozialen Netzwerken zum Besten gab – und die von den Behörden offenbar nicht ernst genug genommen wurden.

Woher stammen die Adressen?

Ein besonders brisanter Aspekt wirft weitere Fragen auf: Es wird vermutet, dass die Adressen der Opfer aus den Ermittlungsunterlagen stammen. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre dies ein weiterer Beleg für die erschreckende Nachlässigkeit im Umgang mit sensiblen Daten. Wie kann es sein, dass ein Täter Zugang zu den persönlichen Informationen seiner Opfer erhält? Hier versagt der Staat in seiner grundlegendsten Aufgabe: dem Schutz seiner Bürger.

Politiker fordern Konsequenzen – doch reicht das?

Die empörten Reaktionen aus der Landespolitik kommen spät, aber immerhin kommen sie. Der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Guido Kosmehl, mahnte völlig zu Recht an, dass die Generalstaatsanwaltschaft nicht nur für die Ermittlungen, sondern auch für den Schutz der Opfer verantwortlich sei. "Damit ist es auch ihre Aufgabe, alles zu unternehmen, um die Opfer zu schützen und Retraumatisierungen zu verhindern", so Kosmehl.

Auch Rüdiger Erben, Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, kritisierte das Vorgehen scharf. Wenn es rechtlich schon nicht möglich gewesen sei, die Briefe zurückzuhalten, hätte die Staatsanwaltschaft wenigstens vorher Kontakt mit den Opfern aufnehmen müssen. Ein Mindestmaß an Empathie und Voraussicht – doch selbst das scheint in unserer Justiz zu viel verlangt.

Die fadenscheinige Rechtfertigung der Behörden

Die Generalstaatsanwaltschaft versucht sich herauszureden: Die Schreiben seien in einem separat verschlossenen Umschlag mit einem Begleitschreiben weitergeleitet worden. Darin sei darauf hingewiesen worden, dass es den Empfängern freistehe, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen. Diese bürokratische Kälte ist symptomatisch für ein System, das den Täterschutz über den Opferschutz stellt.

Ein Täter mit System

Al-Abdulmohsen scheint seine perfide Strategie systematisch zu verfolgen. Bereits zuvor hatte er einen 36-seitigen handschriftlichen Brief an seinen ehemaligen Chef verfasst, in dem er von einem "Racheplan" sprach und behauptete, deutsche Behörden hätten saudische Ex-Muslime töten wollen. Diese wahnhaften Vorstellungen sind keine Entschuldigung für seine grausame Tat, sondern zeigen vielmehr, wie gefährlich es ist, wenn Behörden solche Warnsignale ignorieren.

Während in Magdeburg eigens ein provisorischer Gerichtssaal für den anstehenden Prozess gebaut wird – auch dies ein Zeichen für das Ausmaß dieser Tragödie –, nutzt der Täter jede Gelegenheit, um seine kruden Botschaften zu verbreiten und seine Opfer erneut zu traumatisieren.

Zeit für einen Paradigmenwechsel

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie dringend wir einen Paradigmenwechsel in unserem Justizsystem brauchen. Es kann nicht sein, dass Täter mehr Rechte genießen als ihre Opfer. Es kann nicht sein, dass Menschen, die durch einen brutalen Anschlag ihr Leben verloren oder schwere körperliche und seelische Verletzungen erlitten haben, auch noch Post von ihrem Peiniger erhalten müssen.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz steht hier in der Pflicht, endlich durchzugreifen. Wir brauchen klare Regelungen, die verhindern, dass Täter ihre Opfer aus der Haft heraus kontaktieren können. Wir brauchen einen besseren Schutz sensibler Daten in Ermittlungsverfahren. Und vor allem brauchen wir eine Justiz, die den Opferschutz endlich ernst nimmt.

Der Anschlag von Magdeburg war eine Zäsur für unser Land. Die Art und Weise, wie nun mit den Opfern umgegangen wird, ist beschämend und zeigt, dass die Politik aus dieser Tragödie offenbar nichts gelernt hat. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert – im Interesse der Opfer und im Interesse unserer Gesellschaft, die ein Recht auf Schutz vor solchen Übergriffen hat.

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