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16.06.2025
10:15 Uhr

Meinungsfreiheit am Pranger: 1.800 Euro Strafe für Facebook-Kritik an Steinmeier

Die deutsche Justiz hat wieder zugeschlagen – diesmal traf es einen 65-jährigen Mann aus dem thüringischen Orlamünde, der es gewagt hatte, seine Meinung über Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einem Facebook-Post kundzutun. Das Landgericht Gera verurteilte ihn wegen "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" zu einer saftigen Geldstrafe von 1.800 Euro. Ein Urteil, das Fragen aufwirft: Wo endet die Meinungsfreiheit und wo beginnt die Zensur?

Wenn Kritik zur Straftat wird

Der Fall zeigt einmal mehr, wie dünnhäutig unsere politische Elite geworden ist. Ein Bürger äußert sich kritisch über den Bundespräsidenten – zugegebenermaßen in derben Worten – und schon rückt der Staatsschutz aus. Ja, richtig gelesen: Staatsschutz. Als handle es sich um einen terroristischen Anschlag und nicht um einen emotionalen Facebook-Kommentar eines frustrierten Bürgers.

Das Gericht argumentierte, der Post habe "die Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz überschritten". Doch wer zieht diese Schwelle? Und vor allem: Wie niedrig hängt sie mittlerweile? In Zeiten, in denen die Regierung bei jeder Gelegenheit von Demokratie und Meinungsfreiheit schwadroniert, werden Bürger für ihre Meinungsäußerungen vor Gericht gezerrt.

Der Paragraf als Maulkorb

Besonders pikant: Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten wird im Strafgesetzbuch als "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats" eingestuft. Man könnte meinen, der 65-Jährige hätte mit seinem Facebook-Post die Grundfesten unserer Republik erschüttert. Dabei hat er vermutlich nur das ausgesprochen, was viele Bürger denken, sich aber nicht mehr zu sagen trauen.

"Bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten handelt es sich laut Strafgesetzbuch um eine sogenannte Straftat der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats"

Diese Einstufung wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Demokratie. Wenn ein kritischer Kommentar in sozialen Medien bereits als Gefährdung des Rechtsstaats gilt, dann müssten wir uns ernsthaft fragen, wie stabil dieser Rechtsstaat überhaupt noch ist.

Die Doppelmoral der politischen Klasse

Während einfache Bürger für ihre Meinungsäußerungen zur Kasse gebeten werden, dürfen Politiker ungestraft über "Pack" und "Dunkeldeutschland" sprechen. Die Doppelmoral könnte kaum offensichtlicher sein. Kritik von oben nach unten? Kein Problem. Kritik von unten nach oben? Staatsschutz und Geldstrafe.

Der Fall aus Orlamünde reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung. Immer häufiger werden kritische Stimmen mundtot gemacht, sei es durch juristische Verfolgung oder gesellschaftliche Ächtung. Die Meinungsfreiheit, einst ein Grundpfeiler unserer Demokratie, wird Stück für Stück ausgehöhlt.

Ein Symptom der Zeit

Dass der Angeklagte vor Gericht die Urheberschaft des Posts einräumte, zeigt immerhin noch Rückgrat. Viele andere würden sich vermutlich kleinlaut entschuldigen und hoffen, glimpflich davonzukommen. Doch genau das ist das Problem: Die Angst vor Repressalien führt zur Selbstzensur. Die Schere im Kopf wird immer größer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – ein schwacher Trost. Denn allein die Tatsache, dass solche Verfahren überhaupt geführt werden, sendet ein fatales Signal an die Bevölkerung: Haltet den Mund, oder ihr bekommt Ärger.

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, steigender Inflation und politischer Fehlentscheidungen wäre es vielleicht angebracht, wenn sich unsere Politiker mehr mit den berechtigten Sorgen der Bürger beschäftigen würden, statt diese vor Gericht zu zerren. Aber das würde ja bedeuten, sich der Kritik zu stellen – und dazu fehlt offenbar der Mut.

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