
Neue Fernwärmeverordnung: Robert Habecks umstrittene Pläne und ihre Auswirkungen auf Verbraucher
Das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung von Robert Habeck hat einen neuen Entwurf für die Fernwärmeverordnung vorgelegt. Diese soll die Rahmenbedingungen für Fernwärmeversorgungsunternehmen und ihre Kunden modernisieren und transparenter gestalten. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die geplanten Änderungen scharf und sieht erhebliche Nachteile für die Verbraucher.
Fernwärme: Ein teures Heizsystem
Fernwärme ist für viele Verbraucher eine kostspielige Angelegenheit. Die intransparente Preisgestaltung und die stetig steigenden Kosten sorgen für Unmut. Wirtschaftsminister Robert Habeck, der sich selbst als „großer Fernwärme-Fan“ bezeichnet, räumte bereits Schwächen dieses Systems ein. Ein Wechsel des Fernwärmeanbieters sei im Gegensatz zu Gas- oder Stromanbietern nicht möglich, was die Situation für die Verbraucher zusätzlich erschwere.
Neue Verordnung: Mehr Transparenz, aber auch höhere Hürden
Der vorgelegte Entwurf zur neuen Fernwärmeverordnung soll laut Wirtschaftsministerium „attraktive Rahmenbedingungen“ schaffen. Preisänderungsklauseln sollen konkretisiert und an die Kostenentwicklung der eingesetzten Energieträger gebunden werden. Thomas Engelke vom vzbv kritisiert jedoch, dass die geplanten Änderungen unverhältnismäßig seien und die Kostenpunkte nicht ausreichend geregelt würden.
Streichung der Anschlusswert-Reduzierung
Bisher konnten Fernwärmekunden ihre Anschlussleistung jährlich um bis zu 50 Prozent reduzieren, ohne Gründe nachweisen zu müssen. Diese Möglichkeit soll laut dem neuen Entwurf entfallen. Engelke sieht darin einen klaren Nachteil für die Verbraucher und einen Vorteil für die Anbieter. Zwar könne die Anschlussleistung in begründeten Fällen weiterhin angepasst werden, jedoch nur nach einer Gebäudesanierung oder bei geänderten Nutzungsanforderungen.
Interessen der Versorger und Verbraucher im Konflikt
Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) verteidigt die geplanten Änderungen. Sprecher Christopher Martin betont, dass die Versorger auf stabile Rahmenbindungen angewiesen seien, um die notwendigen Investitionen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme zu tätigen. Bis 2030 würden sich diese Investitionen auf 43,5 Milliarden Euro belaufen.
Langfristige Vertragslaufzeiten und fehlende Wettbewerbsmöglichkeiten
Ein weiteres Problem sieht der vzbv in den langen Vertragslaufzeiten von Fernwärmeverträgen, die meist zehn Jahre betragen. Ein Wechsel in ein neues Heizsystem sei nicht ohne Weiteres möglich und würde hohe Kosten verursachen. Engelke fordert daher ein Preislimit und ein Sonderkündigungsrecht bei Preissteigerungen von mehr als 20 Prozent.
Fehlende Preisaufsicht und die Forderung nach einer Bundesbehörde
Der vzbv fordert zudem eine bundesweite Preisaufsicht, da die Landeskartellbehörden häufig personell nicht stark besetzt seien. Eine unabhängige Bundesbehörde solle „schwarze Schafe“ erkennen und zu hohe Preise verhindern. Das Wirtschaftsministerium sieht dies jedoch nicht als Aufgabe der Verordnung, sondern als gesetzliche Regelung, die parallel hätte eingeführt werden müssen.
Reaktionen des Wirtschaftsministeriums
Susanne Ungrad, Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, betont, dass die Novelle Regelungen zur Stärkung der Verbraucherrechte, für mehr Transparenz und zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Rahmens enthalten soll. Kunden hätten im Streitfall weiterhin die Möglichkeit, vor Zivilgerichten zu klagen oder Sammelklagen einzureichen.
Wann über die neue Verordnung entschieden wird, ist noch unklar. Laut Ungrad befindet sich die AVBFernwärmeV in der Ressortabstimmung und wird zeitnah ins Kabinett kommen.

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