
Rundfunkbeitrag oder „Zwangsbeitrag"? Kulturstaatsminister entfacht Debatte über Zukunft des ÖRR
Die Wortwahl eines einzelnen Begriffs kann in der deutschen Medienlandschaft offenbar Erdbeben auslösen. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat mit seiner Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als „Zwangsbeitrag" einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, der tief blicken lässt in die Nervosität der öffentlich-rechtlichen Anstalten und ihrer Verteidiger.
Ein Wort als Kampfansage?
Was war geschehen? In einem Interview mit dem Rundfunknetzwerk Deutschland hatte Weimer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „politisch links geneigt" bezeichnet und von einem Akzeptanzproblem gesprochen. Seine Aussage, dass „viele Millionen Deutsche zwar Zwangsbeiträge zahlen müssen, aber das Gefühl haben, dass sie dort nicht vertreten werden", löste eine Welle der Empörung aus, die mehr über den Zustand des deutschen Mediensystems verrät als über Weimers vermeintliche Entgleisung.
„Monitor"-Moderator Georg Restle führt die Riege der Empörten an. Mit einer Vehemenz, die man sich bei der Berichterstattung über tatsächliche Missstände wünschen würde, wirft er Weimer vor, sich zum Sprachrohr einer „ultrarechten Kampagne" zu machen. Der Begriff „Zwangsbeitrag" sei nichts anderes als ein Kampfbegriff, der auf die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abziele.
Die Verteidiger formieren sich
Unterstützung erhält Restle vom Deutschen Journalisten-Verband, der Weimer vorwirft, „unkritisch Kampagnenbegriffe von Rechtspopulisten" zu übernehmen. Auch die ehemalige ARD-Moderatorin Anne Will springt in die Bresche und spricht von „rechtspopulistischem, rechtsextremem Vokabular". Man fragt sich unwillkürlich: Ist die bloße Verwendung eines kritischen Begriffs bereits ein Angriff auf die Demokratie?
Besonders pikant: Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hatte bereits 2014 den Rundfunkbeitrag als „Zwangsabgabe" bezeichnet. War das damals auch schon rechtsextrem? Oder wird ein Begriff erst dann problematisch, wenn er von der „falschen" Seite verwendet wird?
Die wahre Angst hinter der Empörung
Die Heftigkeit der Reaktionen offenbart die tiefe Verunsicherung im öffentlich-rechtlichen System. Wenn ein einzelnes Wort solche Abwehrreflexe auslöst, muss die Angst vor grundlegenden Reformen groß sein. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bringt es auf den Punkt: Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass Rundfunkfreiheit keinen Bestandsschutz gegen Reform oder Abschaffung bedeute.
Tatsächlich steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor gewaltigen Herausforderungen. Die jüngsten Skandale um Mobbing-Vorwürfe beim NDR, die einseitige politische Ausrichtung vieler Sendungen und die mangelnde Repräsentation konservativer Positionen haben das Vertrauen vieler Beitragszahler erschüttert. Wenn dann noch das Bundesverwaltungsgericht am 15. Oktober über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag entscheidet, wird die Nervosität verständlich.
Ein System in der Defensive
Die reflexhafte Abwehr jeder Kritik, die sofortige Etikettierung kritischer Stimmen als „rechtsextrem" und die Forderung nach dem Rücktritt eines Ministers wegen eines einzigen Wortes zeigen ein System, das sich in die Defensive gedrängt fühlt. Statt sich der berechtigten Kritik zu stellen und Reformen anzugehen, verschanzt man sich hinter Kampfbegriffen und Diffamierungen.
Dabei wäre gerade jetzt die Zeit für eine ehrliche Debatte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Zwangs... pardon, Pflichtbeiträge für ein ausgewogenes, vielfältiges Programm verwendet werden, das alle gesellschaftlichen Strömungen abbildet. Stattdessen erleben sie einen Rundfunk, der sich immer weiter von großen Teilen der Bevölkerung entfernt.
Zeit für echte Reformen
Die Große Koalition unter Kanzler Merz täte gut daran, die Reformdebatte ernsthaft anzugehen. Es geht nicht um die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern um seine Rückbesinnung auf seinen eigentlichen Auftrag: Information, Bildung und Unterhaltung für alle Bürger – nicht nur für eine politisch genehme Klientel.
Wenn Journalisten wie Restle bereits die bloße Verwendung eines kritischen Begriffs als Grund für einen Ministerrücktritt sehen, offenbart das ein bedenkliches Demokratieverständnis. In einer funktionierenden Demokratie muss Kritik an staatlich finanzierten Institutionen nicht nur erlaubt, sondern erwünscht sein. Alles andere wäre der Weg in eine Gesinnungsdiktatur, in der nur noch genehme Meinungen geäußert werden dürfen.
Die Debatte um Weimers „Zwangsbeitrag" ist letztlich ein Symptom für ein viel größeres Problem: Ein öffentlich-rechtliches System, das sich der Kritik verweigert und jeden Reformversuch als Angriff auf seine Existenz begreift. Höchste Zeit, dass sich das ändert – im Interesse der Beitragszahler und der Demokratie.
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