
Sicherheitschaos im Bundestag: Klöckner muss durchgreifen – doch warum erst jetzt?
Der deutsche Bundestag gleicht offenbar einem Hochsicherheitstrakt, in dem nicht einmal die eigenen Mitarbeiter als vertrauenswürdig gelten. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten die Hausausweise verweigert – aus Sicherheitsgründen, wie es heißt. Ein Vorgang, der Fragen aufwirft: Wie konnte es soweit kommen, dass Personen mit derart zweifelhaftem Hintergrund überhaupt in die Nähe des Parlaments gelangen?
Ein Fall, der Bände spricht
Besonders brisant ist der Fall eines gewissen Philipp R., der für einen AfD-Abgeordneten tätig sein sollte. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn im Mai 2024 wegen Bedrohung, unerlaubtem Waffenbesitz und Trunkenheit am Steuer zu einer saftigen Geldstrafe. Die Vorgeschichte liest sich wie aus einem schlechten Krimi: Der Mann soll 2022 Bewohner einer Asylunterkunft bedroht und mit einer Schreckschusswaffe auf sie geschossen haben. Als die Polizei ihn später alkoholisiert am Steuer erwischte, fanden die Beamten in seinem Fahrzeug ein ganzes Arsenal: Schlagstock, Schlagring und Pfefferspray.
Man fragt sich unwillkürlich: Welcher Abgeordnete stellt einen solchen Menschen ein? Und noch wichtiger: Warum fällt das erst jetzt auf, nachdem die Person bereits als Mitarbeiter vorgesehen war? Die Naivität – oder sollte man sagen Fahrlässigkeit? – mancher Parlamentarier scheint grenzenlos zu sein.
Klöckners späte Einsicht
Die Parlamentspräsidentin erklärt nun, die "Vielzahl und Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse" hätten eine Ablehnung "zwingend erforderlich" gemacht. Eine bemerkenswerte Formulierung, die mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Wenn die Erkenntnisse so schwerwiegend sind, warum wurden diese Personen überhaupt erst von Abgeordneten ausgewählt? Existieren keine Vorab-Prüfungen?
Klöckner betont, bei allen mit Zugang zu Gebäuden und IT-Systemen des Bundestages dürfe es "keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben". Ein hehres Ziel, das offenbar erst nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum umgesetzt wird.
Die Spitze des Eisbergs?
Besonders pikant: Der Bundestag hüllt sich in Schweigen, wenn es darum geht, wie viele Mitarbeiter betroffen sind und welchen Fraktionen sie angehören sollten. Diese Intransparenz nährt den Verdacht, dass der Fall des AfD-Mitarbeiters nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Welche Sicherheitsrisiken lauern noch in den Reihen der anderen Fraktionen?
Die Verwaltung spricht davon, dass bei allen Betroffenen die Gefahr bestehe, das Betreten des Bundestages könnte "zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden". Eine Formulierung, die aufhorchen lässt. Handelt es sich hier um Einzelfälle oder um ein systemisches Problem?
Ein Armutszeugnis für die parlamentarische Sicherheit
Der Vorfall wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer parlamentarischen Demokratie. Während man einerseits von Bürgern bei jeder Gelegenheit Nachweise und Überprüfungen verlangt, scheint im Herzen der Demokratie eine erstaunliche Laxheit zu herrschen. Erst wenn das Kind bereits in den Brunnen zu fallen droht, wird gehandelt.
Die Große Koalition unter Kanzler Merz, die sich Sicherheit und Ordnung auf die Fahnen geschrieben hat, muss sich fragen lassen: Wie kann es sein, dass ausgerechnet im Bundestag solche Sicherheitslücken klaffen? Wenn schon die eigenen Mitarbeiter ein Sicherheitsrisiko darstellen, wie steht es dann um die Sicherheit des ganzen Landes?
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorfall zu einer grundlegenden Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag führt. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer in ihrem Namen Zugang zu den sensibelsten Bereichen der Republik erhält. Transparenz und rigorose Vorab-Prüfungen sind das Mindeste, was man erwarten darf – nicht erst im Nachhinein, sondern von Anfang an.

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