
Skandalurteil gegen Corona-Aufklärer: Dr. Füllmich zu fast vier Jahren Haft verurteilt
In einem höchst umstrittenen Gerichtsverfahren wurde der bekannte Bürgerrechtler und Corona-Aufklärer Dr. Reiner Füllmich zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Urteil, das viele Beobachter als politisch motiviert einstufen, erfolgte überraschend schnell nach dem letzten Wort des Angeklagten.
Fragwürdige Urteilsbegründung wirft Fragen auf
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Füllmich sich der Unterschlagung in zwei Fällen schuldig gemacht habe. Der zentrale Vorwurf: Er soll Vermögen der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft "Stiftung Corona-Ausschuss" veruntreut haben. Die Argumentation des Angeklagten, dass private Darlehen auch privat verwendet werden dürften, ließ das Gericht nicht gelten.
Politische Dimension wird deutlich
Besonders brisant: Die etablierten Medien, die während des gesamten Prozesses weitgehend abwesend waren, überschlugen sich anschließend mit diffamierenden Schlagzeilen. Da war von "Coronaleugner" und "Querdenken-Anwalt" die Rede - Begriffe, die offensichtlich der Diskreditierung dienen sollten.
Massive Kritik am Verfahren
Der Angeklagte selbst erhob schwere Vorwürfe gegen das Gericht. Er sprach von Entführung, der Verweigerung rechtlichen Gehörs und sogar von "weißer Folter" in der Haft. Auch die Einschränkung der Beweisaufnahme und die Beschneidung der Verteidigungsrechte wurden von ihm scharf kritisiert.
Zuschauer protestieren gegen Urteil
Die anwesenden Prozessbeobachter machten ihrem Unmut nach der Urteilsverkündung deutlich Luft. Mit dem Ruf "Nicht in unserem Namen" brachten sie ihre Ablehnung des Urteils zum Ausdruck. Dies zeigt einmal mehr die tiefe Spaltung zwischen der Justiz und weiten Teilen der Bevölkerung.
Ein Urteil mit politischem Beigeschmack
Die Art und Weise, wie dieser Prozess geführt wurde, lässt tief blicken. Während kritische Stimmen systematisch mundtot gemacht werden sollen, feiert ein Teil der Medienlandschaft das Urteil als vermeintlichen Sieg über die "Querdenker-Szene". Dabei wird übersehen, dass hier möglicherweise ein gefährlicher Präzedenzfall für die Einschränkung der Meinungsfreiheit geschaffen wurde.
Die zum Urteilspruch weitgehend abwesende Mainstream-Presse erging sich anschließend in plakativen Schlagzeilen - ein deutliches Zeichen dafür, wie sehr die mediale Berichterstattung in Deutschland mittlerweile von politischen Interessen gesteuert wird.
Dieses Urteil wirft einen langen Schatten auf den Rechtsstaat und nährt den Verdacht, dass hier ein unbequemer Kritiker zum Schweigen gebracht werden sollte. Die Entwicklung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, wachsam zu bleiben und sich für die Grundrechte in unserem Land einzusetzen.
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