
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen AfD-Abgeordneten – ohne Beweise, ohne Zeugen, ohne Fotos
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Der Vorwurf: Er soll im Juni 2023 einen Parteikollegen in einer Garderobe des Bundestages mit einem Hitlergruß begrüßt haben. Das Pikante an der Sache? Es gibt weder Fotos, noch Zeugen, noch irgendwelche anderen Belege für diese Behauptung. Willkommen in der deutschen Justiz des Jahres 2025.
Eine Anzeige aus dem politischen Gegenlager
Die Anzeige stammt von einer ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten, die dem Parlament mittlerweile nicht mehr angehört. Zweieinhalb Jahre nach dem angeblichen Vorfall sieht sich Moosdorf nun mit einer Anklage konfrontiert, die auf nichts weiter als der Aussage einer politischen Gegnerin basiert. Keine Videoaufnahmen aus dem überwachten Reichstagsgebäude, keine bestätigenden Augenzeugen, keine forensischen Beweise – schlicht nichts, was die Anschuldigung untermauern würde.
Die Ermittler argumentieren dennoch, der Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sei erfüllt. Moosdorf sei sich bewusst gewesen, dass die angebliche Geste für andere Personen sichtbar gewesen sei. Eine bemerkenswerte Argumentation, wenn man bedenkt, dass offenbar niemand außer der Anzeigenstellerin diese Geste gesehen haben will.
Moosdorf wehrt sich mit deutlichen Worten
Der AfD-Politiker weist die Vorwürfe entschieden zurück und findet dabei deutliche Worte. Gegenüber Tichys Einblick erklärte er bereits im Oktober:
„Offenbar ist diesem Staatsapparat keine Unterstellung mehr absurd genug, um Politiker der Opposition zu diskreditieren."
Mit einem treffenden Vergleich verdeutlichte er die Absurdität der Anschuldigung: Die Wahrscheinlichkeit, dass er im Bundestag mit dem Hitlergruß auftrete, sei ungefähr so hoch wie die, dass der türkische Präsident Erdogan sich dort bekreuzige. Ein Bild, das die Lächerlichkeit der Vorwürfe auf den Punkt bringt.
Immunität aufgehoben – der Weg für politische Verfolgung ist frei
Bereits im Oktober hatte der Bundestag die parlamentarische Immunität von Matthias Moosdorf aufgehoben. Damit wurde der Weg für strafrechtliche Schritte gegen den Abgeordneten geebnet – ein Vorgang, der in einer funktionierenden Demokratie eigentlich dem Schutz der Abgeordneten vor politisch motivierter Verfolgung dienen sollte.
Das Strafgesetzbuch sieht für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Eine empfindliche Strafe für einen Vorwurf, der auf nichts weiter als einer unbewiesenen Behauptung fußt.
Ein Muster wird erkennbar
Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine Serie von Versuchen, die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag mit allen Mitteln zu diskreditieren. Während echte Probleme wie die explodierende Kriminalität, die unkontrollierte Migration und der wirtschaftliche Niedergang Deutschlands ungelöst bleiben, scheint die Justiz ihre Ressourcen lieber für die Verfolgung von Oppositionspolitikern aufzuwenden – und das auf Basis von Anschuldigungen, die jeder Grundlage entbehren.
Man fragt sich unweigerlich: Ist dies noch ein Rechtsstaat, in dem die Unschuldsvermutung gilt? Oder erleben wir hier die Instrumentalisierung der Justiz für politische Zwecke? Die Antwort auf diese Frage wird nicht nur für Matthias Moosdorf von Bedeutung sein, sondern für jeden Bürger, der noch an die Grundprinzipien unserer Demokratie glaubt.
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