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07.05.2025
05:51 Uhr

Thüringens Innenminister will staatliche "Gesinnungsprüfung" für AfD-Mitglieder einführen

In einem bemerkenswerten Vorstoß, der die Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung erschüttern könnte, fordert Thüringens Innenminister Georg Maier eine systematische Überprüfung und "Belehrung" von Staatsdienern, die Mitglied der AfD sind. Der SPD-Politiker scheint damit einen gefährlichen Weg einzuschlagen, der an längst überwunden geglaubte Zeiten der Gesinnungskontrolle erinnert.

Der fragwürdige Ruf nach "Belehrungen"

Nach der umstrittenen Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nutzt Maier die Gelegenheit, um weitreichende Maßnahmen gegen Staatsbedienstete zu fordern. Dabei schwebt ihm vor, dass "alle Beamtinnen und Beamten nochmal informiert und belehrt" werden sollen - ein Vorgehen, das bedenkliche Fragen aufwirft.

Drohkulisse für Andersdenkende

Besonders alarmierend erscheint die kaum verhüllte Drohung mit "disziplinarischen Konsequenzen". Obwohl selbst Maier einräumen muss, dass eine bloße Parteimitgliedschaft kein Entlassungsgrund sein kann, baut er eine bedrohliche Kulisse auf. In Thüringen hätten bereits Einzelfallüberprüfungen stattgefunden - mit entsprechenden Folgen für die Betroffenen.

Koordiniertes Vorgehen geplant

Auf der kommenden Innenministerkonferenz vom 11. bis 13. Juni soll ein bundesweit einheitliches Vorgehen abgestimmt werden. Dabei fällt auf, dass das angeblich 1.100 Seiten starke Gutachten zur AfD-Einstufung bislang unter Verschluss gehalten wird - die Öffentlichkeit muss sich mit einer knappen Pressemitteilung begnügen.

Kritische Stimmen zur Verhältnismäßigkeit

Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigt sich zumindest in dieser Frage noch besonnen und warnt vor pauschalen Konsequenzen. Auch der Deutsche Beamtenbund unter Ulrich Silberbach mahnt zur Einzelfallprüfung und lehnt eine pauschale Entlassungswelle ab.

Ein gefährlicher Präzedenzfall?

Was hier im Namen der Demokratie geschehen soll, könnte sich als gefährlicher Präzedenzfall erweisen. Die Frage drängt sich auf: Wer bestimmt eigentlich, welche politischen Überzeugungen für Staatsdiener noch zulässig sind? Und wer garantiert, dass solche "Belehrungen" nicht irgendwann auch andere politische Gruppierungen treffen könnten?

Die kommende Innenministerkonferenz wird zeigen, ob sich die Vernunft durchsetzt oder ob wir tatsächlich Zeugen einer bedenklichen Entwicklung werden, bei der politische Gesinnung zum Karrierehindernis im öffentlichen Dienst werden könnte.

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