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Kettner Edelmetalle
22.12.2025
11:29 Uhr

Überwachungsstaat 2.0: Justizministerium will IP-Adressen aller Bürger speichern

Was lange befürchtet wurde, nimmt nun konkrete Formen an: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter dazu verpflichten soll, die IP-Adressen sämtlicher Kunden für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung wird hier ein weiterer Schritt in Richtung totaler Überwachung unternommen.

Der gläserne Bürger rückt näher

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begründet den Vorstoß mit der Notwendigkeit, Kriminalität im Internet wirksamer zu bekämpfen. Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarer Hass im Netz – die üblichen Verdächtigen werden bemüht, um den Bürgern die Notwendigkeit dieser Maßnahme schmackhaft zu machen. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Hier wird mit der Angst der Menschen gespielt, um grundlegende Freiheitsrechte auszuhöhlen.

Die IP-Adresse ist gewissermaßen der digitale Fingerabdruck eines jeden Internetnutzers. Mit ihr lässt sich nachvollziehen, wer wann welche Webseiten besucht hat, welche Dienste genutzt wurden und mit wem kommuniziert wurde. Eine flächendeckende Speicherung dieser Daten bedeutet nichts anderes als die anlasslose Überwachung aller Bürger – unabhängig davon, ob sie sich etwas zuschulden kommen lassen oder nicht.

Sicherungsanordnung als zusätzliches Überwachungsinstrument

Besonders bedenklich erscheint das im Entwurf vorgesehene neue Ermittlungsinstrument der sogenannten Sicherungsanordnung. Diese soll es ermöglichen, dass Telekommunikationsanbieter anlassbezogen weitere Verkehrsdaten für drei Monate sichern müssen. Was zunächst harmlos klingt, öffnet Tür und Tor für weitreichende Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger.

„Die IP-Adressenspeicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist."

So die Worte der Ministerin. Doch wer entscheidet, was eine Straftat ist? In Zeiten, in denen bereits kritische Meinungsäußerungen als „Hass im Netz" kriminalisiert werden können, ist diese Frage alles andere als trivial.

Funkzellenabfrage wird erleichtert

Als wäre die IP-Adressenspeicherung nicht bereits problematisch genug, sieht der Gesetzentwurf zudem eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. Damit können Ermittler künftig noch einfacher herausfinden, welche Mobiltelefone sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Gebiet befunden haben. Die Kombination beider Maßnahmen ermöglicht eine nahezu lückenlose Überwachung der Bewegungen und Online-Aktivitäten der Bevölkerung.

Kritische Stimmen werden ignoriert

Die Regelungen wurden an die Länder und Verbände versendet, die bis zum 30. Januar 2026 Stellung nehmen können. Doch angesichts der Erfahrungen der vergangenen Jahre darf bezweifelt werden, ob kritische Einwände tatsächlich Gehör finden werden. Die Große Koalition unter Friedrich Merz scheint entschlossen, den Überwachungsstaat weiter auszubauen – trotz aller Beteuerungen, für die Freiheit der Bürger einzustehen.

Es bleibt die bittere Erkenntnis: Während echte Kriminelle längst Wege gefunden haben, ihre digitalen Spuren zu verwischen, sind es die unbescholtenen Bürger, die unter der zunehmenden Überwachung leiden werden. Der Preis für vermeintliche Sicherheit ist einmal mehr die Freiheit.

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