
Union verweigert SPD-Kandidatin die Zustimmung: Plagiatsaffäre erschüttert Verfassungsrichterwahl
Die geplante Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin entwickelt sich zu einem politischen Debakel ersten Ranges. Was als routinemäßige Personalentscheidung begann, entpuppt sich nun als Offenbarungseid für die SPD und ihre fragwürdigen Personalvorschläge. Die Unionsfraktion unter Jens Spahn hat angekündigt, sich bei der Abstimmung geschlossen zu enthalten – ein deutliches Signal, dass die Kandidatin nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichen wird.
Wissenschaftliche Redlichkeit in Frage gestellt
Der österreichische Plagiatsgutachter Stefan Weber hat in seiner Analyse erschreckende Erkenntnisse zutage gefördert. Sage und schreibe 23 dokumentierte Textparallelen fand er zwischen der Dissertation von Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf. Diese Enthüllung wirft ein verheerendes Licht auf die wissenschaftliche Integrität der SPD-Kandidatin. Wie kann jemand, der offenbar bei der eigenen akademischen Arbeit nicht sauber gearbeitet hat, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen urteilen?
Die SPD zeigt sich erwartungsgemäß uneinsichtig und hält an ihrer Kandidatin fest. Diese Sturheit offenbart einmal mehr, wie sehr die Sozialdemokraten bereit sind, ihre eigenen Standards über Bord zu werfen, wenn es um Machtpositionen geht. Die Forderung Spahns, die Wahl von der Tagesordnung zu nehmen und nur zwei der drei Kandidaten zu wählen, erscheint vor diesem Hintergrund als einzig vernünftige Option.
Fragwürdige Haltung zum Lebensschutz
Doch die Plagiatsvorwürfe sind nur die Spitze des Eisbergs. Noch schwerwiegender wiegt Brosius-Gersdorfs Position zum Lebensschutz. In einem Fachaufsatz vertrat sie die erschreckende Ansicht, es gebe "gute Gründe" dafür, dass ungeborene Kinder erst ab der Geburt unter den Schutz der Menschenwürde fallen sollten. Diese Haltung steht in krassem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 1993 eindeutig feststellte, dass auch Ungeborenen Menschenwürde zukommt.
Eine Verfassungsrichterin, die fundamentale Grundrechte derart relativiert, würde das höchste deutsche Gericht in seinen Grundfesten erschüttern.
Es ist bezeichnend, dass die SPD ausgerechnet eine Kandidatin präsentiert, die bereit ist, den Schutz des ungeborenen Lebens zur Disposition zu stellen. Dies fügt sich nahtlos in das Bild einer Partei ein, die traditionelle Werte systematisch aushöhlt und durch eine ideologisch geprägte Agenda ersetzt.
Parlamentarische Verantwortung in der Bewährungsprobe
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner mahnte zu Recht ein geordnetes Verfahren an und warnte davor, die Entscheidung dem Bundesrat zu überlassen. Ihre Worte sollten allen Abgeordneten ins Gewissen reden: "Ein Parlament muss wissen, was seine Bedeutung ist." Die Union steht nun vor einer historischen Bewährungsprobe. Wird sie den Mut aufbringen, eine ungeeignete Kandidatin zu verhindern, oder wird sie wie so oft in der Vergangenheit einknicken?
Die Tatsache, dass mehr als 58 Abgeordnete gegen Brosius-Gersdorf stimmen müssten, um ihre Wahl zu verhindern, zeigt die Dramatik der Situation. Es geht hier nicht um parteipolitische Spielchen, sondern um die Integrität des höchsten deutschen Gerichts. Eine Richterin, die wissenschaftliche Standards missachtet und fundamentale Grundrechte relativiert, darf niemals über die Verfassung wachen.
Ein Weckruf für konservative Werte
Diese Affäre sollte ein Weckruf für all jene sein, die noch an traditionelle Werte und die Unantastbarkeit der Menschenwürde glauben. Die SPD hat mit ihrer Kandidatenauswahl einmal mehr bewiesen, dass ihr ideologische Linientreue wichtiger ist als fachliche Eignung und moralische Integrität. Es liegt nun an der Union und anderen verantwortungsbewussten Kräften im Bundestag, diese Fehlbesetzung zu verhindern.
Die kommende Abstimmung wird zeigen, ob das deutsche Parlament noch in der Lage ist, seiner Verantwortung gerecht zu werden. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass nur die besten und integren Persönlichkeiten über ihre Verfassung wachen. Frauke Brosius-Gersdorf gehört definitiv nicht dazu.

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