
Vegane Extrawürste im Knast? Bayern zeigt Häftlingen die kalte Schulter
Während draußen die Welt brennt – mit eskalierenden Konflikten im Nahen Osten, milliardenschweren Waffendeals und einer Bundesregierung, die mal wieder den Waffenstopp für Israel aufhebt – beschäftigt sich Bayerns Justiz mit den kulinarischen Sonderwünschen eines Häftlings. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden: Wer hinter Gittern sitzt, hat keinen Anspruch auf vegane Vollverpflegung. Ein Urteil, das in Zeiten überbordender Befindlichkeiten fast schon erfrischend wirkt.
Wenn Ideologie auf Realität trifft
Der Fall mutet grotesk an: Ein zu fünf Monaten Haft verurteilter Mann klagte auf vegane Kost – nicht etwa aus gesundheitlichen Gründen, sondern aus "ethischen Überlegungen zum Tierwohl sowie zur Nachhaltigkeit". Man könnte meinen, der Herr hätte andere Sorgen, wenn er gerade eine Haftstrafe absitzt. Doch nein, die wichtigste Frage scheint zu sein, ob auf seinem Teller auch ja kein Produkt tierischen Ursprungs landet.
Die JVA hatte dem Mann durchaus entgegenkommen wollen – vegetarisches und laktosefreies Essen wurde angeboten. Doch das reichte dem Kläger nicht. Er sah sich in seinen Grundrechten verletzt, berief sich auf die "verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der weltanschaulichen Überzeugungen". Ein bemerkenswerter Versuch, persönliche Ernährungsvorlieben zu einem Grundrecht hochzustilisieren.
Die Grenzen der Individualisierung
Das Gericht zeigte sich wenig beeindruckt von dieser Argumentation. Mit bemerkenswerter Klarheit stellten die Richter fest, dass angesichts der "Vielzahl von Religionsgemeinschaften und der Vielfältigkeit weltanschaulicher Überzeugungen" nicht jeder Strafgefangene erwarten könne, dass die Anstaltsküche ihm eine maßgeschneiderte Kost serviere. Ein Satz, der in unserer Zeit der permanenten Sonderwünsche und Befindlichkeiten fast schon revolutionär klingt.
Wohin käme man auch, wenn jeder Häftling seine persönlichen Ernährungsphilosophien auf Staatskosten ausgelebt bekäme? Müsste die JVA dann bald auch Paleo-Diäten, Rohkost-Varianten oder gar die neuesten Instagram-Food-Trends anbieten? Die Anstaltsküche würde sich in ein Gourmet-Restaurant verwandeln, während draußen jedes siebte Kind in Deutschland armutsgefährdet ist – eine Zahl, die weitaus mehr Aufmerksamkeit verdienen würde als die veganen Gelüste eines Straftäters.
Ein Kompromiss mit Augenmaß
Dabei zeigt das Urteil durchaus Augenmaß: Der Häftling kann sich auf eigene Kosten vegane Lebensmittel beim Anstaltskaufmann besorgen. Ein fairer Kompromiss, der die Religionsfreiheit wahrt, ohne den Steuerzahler für jeden Sonderwunsch zur Kasse zu bitten. Wer spezielle Bedürfnisse hat, kann diese befriedigen – aber eben auf eigene Rechnung.
Es ist bezeichnend für unsere Zeit, dass solche Selbstverständlichkeiten überhaupt vor Gericht landen müssen. Während die neue Große Koalition unter Friedrich Merz ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur plant – was die Inflation weiter anheizen und kommende Generationen belasten wird –, beschäftigen sich unsere Gerichte mit der Frage, ob Kriminelle ein Recht auf vegane Vollpension haben.
Prioritäten in Zeiten des Wandels
Man fragt sich unwillkürlich: Haben wir keine wichtigeren Probleme? Die Kriminalität in Deutschland erreicht Rekordniveaus, Messerangriffe durch Migranten häufen sich, und unsere Politiker scheinen mehr gegen als für Deutschland zu regieren. Doch statt diese drängenden Themen anzugehen, diskutieren wir über vegane Häftlingskost.
Das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist ein kleiner Sieg des gesunden Menschenverstands in einer Zeit, in der dieser immer seltener zu werden scheint. Es zeigt: Nicht jede persönliche Überzeugung, und sei sie noch so trendy, begründet automatisch einen Anspruch gegenüber der Allgemeinheit. Eine Lektion, die weit über die Gefängnismauern hinaus Beachtung finden sollte.
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