
Verfassungsgericht stärkt Bundesregierung: Keine Transparenz bei afghanischem Aufnahmeprogramm nötig
Ein weiterer Versuch der Opposition, mehr Transparenz in die fragwürdige Migrationspolitik der Bundesregierung zu bringen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch die Klage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter ab, der Auskunft über die am afghanischen Aufnahmeprogramm beteiligten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verlangt hatte.
Sicherheitsbedenken als Deckmantel?
Die Bundesregierung hatte sich geweigert, eine detaillierte Liste der NGOs vorzulegen, die im Rahmen des Aufnahmeprogramms befugt sind, schutzsuchende Afghanen zu benennen. Als Begründung wurden nicht näher spezifizierte "Sicherheitsbedenken" angeführt - eine Argumentation, die viele Beobachter als fadenscheinig empfinden dürften. Stattdessen verwies man lediglich vage auf eine "Koordinierungsstelle zivilgesellschaftlicher Organisationen".
Demokratische Kontrolle ausgehebelt?
Der AfD-Abgeordnete Keuter sah durch die Verweigerung der Information sein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf parlamentarische Kontrolle verletzt. Eine nachvollziehbare Position, schließlich gehört die Überwachung der Regierungsarbeit zu den Kernaufgaben der Opposition. Das Verfassungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und wies die Klage aus formalen Gründen ab.
Programm vor dem Aus
Während sich die juristische Auseinandersetzung um Transparenz dreht, zeichnet sich bereits das Ende des umstrittenen Aufnahmeprogramms ab. Die sich abzeichnende neue Koalition aus Union und SPD plant dessen Einstellung. Aktuell warten noch etwa 2.600 Personen mit Aufnahmezusage in Islamabad auf ihre Einreise nach Deutschland, während die Bundesregierung sämtliche Einreiseflüge vorerst gestoppt hat.
Kritische Betrachtung notwendig
Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang der Bundesregierung mit parlamentarischen Kontrollrechten. Während man nach außen hin Transparenz predigt, werden kritische Nachfragen zur Migrationspolitik systematisch abgeblockt. Die Berufung auf nicht näher definierte Sicherheitsbedenken erscheint dabei wie ein bequemer Vorwand, um die demokratische Kontrolle zu erschweren.
Gerade in Zeiten, in denen die unkontrollierte Massenmigration die Sozialsysteme und den gesellschaftlichen Zusammenhalt massiv belastet, wäre mehr Transparenz dringend geboten. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Organisationen an der Auswahl von Migranten beteiligt sind und nach welchen Kriterien diese erfolgt.
Die sich abzeichnende Einstellung des Programms durch die künftige Regierung könnte nun zumindest in diesem Bereich für mehr Klarheit sorgen. Ob dies allerdings ausreicht, um das verloren gegangene Vertrauen vieler Bürger in die Migrationspolitik wiederherzustellen, darf bezweifelt werden.

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