
Verfassungsgericht-Streit: Union rebelliert gegen SPD-Kandidatin mit radikalen Abtreibungsansichten
Die geplante Ernennung neuer Verfassungsrichter entwickelt sich zu einem handfesten Koalitionskrach. Während die Union mit Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht einen bewährten Juristen nominiert hat, sorgt die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf für heftige Kontroversen. Die Potsdamer Staatsrechtlerin vertritt Positionen zum Lebensschutz, die selbst hartgesottene Unionspolitiker als "ultralinks" und "lebenskritisch" brandmarken.
Radikale Thesen zum ungeborenen Leben
Was Brosius-Gersdorf von anderen Juristen unterscheidet, sind ihre extremen Ansichten zur Menschenwürde. Die Professorin vertritt allen Ernstes die Position, dass die Menschenwürde möglicherweise "erst für den Menschen ab Geburt" gelte. Eine solche Haltung würde das Fundament unseres Grundgesetzes erschüttern, das den Schutz menschlichen Lebens als höchstes Gut verankert.
Als stellvertretende Koordinatorin der umstrittenen Abtreibungskommission der ehemaligen Ampel-Regierung plädierte sie für eine weitreichende Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Ihre Empfehlung: Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen sollten nicht nur straffrei, sondern vollständig rechtmäßig sein. Ein Frontalangriff auf den verfassungsrechtlich garantierten Lebensschutz.
Widerstand formiert sich in der Union
In den Reihen der Unionsfraktion brodelt es gewaltig. Mehrere Abgeordnete kündigten bereits an, Brosius-Gersdorf ihre Stimme zu verweigern. "Es kann nicht sein, dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt", bringt ein CDU-Parlamentarier die Stimmung auf den Punkt. Die Kritik ist vernichtend: Zu einseitig, zu zugespitzt, zu radikal für das höchste deutsche Gericht.
"Unsere Kandidaten trafen in der Vergangenheit auf Ablehnung, weil sie zu migrationskritisch waren. Frau Brosius-Gersdorf ist lebenskritisch. Die Personalie ist für uns niemals wählbar."
Diese deutlichen Worte eines Mitglieds des Rechtsausschusses zeigen die tiefe Kluft zwischen den Koalitionspartnern. Während konservative Kandidaten der Union regelmäßig am Widerstand linker Parteien scheiterten, soll nun eine Juristin durchgedrückt werden, die fundamentale christliche und konservative Werte mit Füßen tritt.
Kirche schlägt Alarm
Auch die katholische Kirche zeigt sich alarmiert. Prälat Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros, mahnte eindringlich vor einer Wahl Brosius-Gersdorfs. Die Kirche könne verfassungsrechtliche Positionen, die den Lebensschutz aushöhlen, nicht mittragen. Die Menschenwürde des ungeborenen Lebens stehe nicht zur Disposition.
Diese Warnung sollte die Große Koalition ernst nehmen. Ein Verfassungsgericht, das mit Richtern besetzt wird, die grundlegende ethische Prinzipien unserer Gesellschaft infrage stellen, verliert seine Legitimation als Hüter der Verfassung.
Politisches Kalkül statt Kompetenz?
Die Nominierung Brosius-Gersdorfs wirft grundsätzliche Fragen auf. Geht es der SPD wirklich um die beste juristische Expertise für Karlsruhe? Oder soll hier eine ideologische Agenda durchgesetzt werden, die auf demokratischem Wege niemals eine Mehrheit fände?
Die Tatsache, dass selbst die damalige Ampel-Regierung die radikalen Empfehlungen der Abtreibungskommission nicht umsetzte, spricht Bände. Was damals politisch nicht durchsetzbar war, soll nun offenbar über die Hintertür des Verfassungsgerichts implementiert werden.
Die Union täte gut daran, bei ihrer Ablehnung zu bleiben. Ein Verfassungsgericht braucht Richter, die das Grundgesetz schützen – nicht solche, die es nach ihrem ideologischen Gusto uminterpretieren wollen. Die Zwei-Drittel-Mehrheit für Brosius-Gersdorf darf es nicht geben, wenn Deutschland seine verfassungsrechtlichen Grundwerte bewahren will.
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