
Verfassungsrichterin auf dem Prüfstand: Brosius-Gersdorf deutet Rückzug an
Die umstrittene SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat in der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" erstmals einen möglichen Rückzug ihrer Nominierung in Aussicht gestellt. Die Rechtsprofessorin der Universität Potsdam erklärte, sie wolle weder das höchste deutsche Gericht beschädigen noch für eine Regierungskrise verantwortlich sein. Diese Aussage dürfte in Berlin für Aufatmen sorgen – zeigt sie doch, dass der massive Widerstand gegen ihre Personalie Wirkung zeigt.
Eine Kandidatin im Kreuzfeuer berechtigter Kritik
Die Nominierung von Brosius-Gersdorf hatte in den vergangenen Wochen für erhebliche Turbulenzen gesorgt. Besonders ihre fragwürdigen Positionen zu fundamentalen gesellschaftlichen Fragen stießen auf breite Ablehnung. Die Professorin hatte sich in der Vergangenheit für eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen, die Abschaffung der Witwenrente gefordert und eine allgemeine Kindergartenpflicht befürwortet. Auch ihre Haltung zur Corona-Impfpflicht, die sie als verfassungskonform bezeichnete, wirft ernste Fragen über ihr Verständnis von Grundrechten auf.
Besonders brisant sind ihre Äußerungen zum Lebensschutz ungeborener Kinder. Brosius-Gersdorf vertritt Positionen, die selbst kurz vor der Geburt die Menschenwürde des ungeborenen Lebens in Frage stellen könnten. Solche Ansichten stehen in krassem Widerspruch zu den Grundwerten unserer Verfassung und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die wahren Beweggründe der SPD
Hinter der Nominierung von Brosius-Gersdorf scheint ein durchsichtiges politisches Kalkül zu stehen. Die SPD verfolgt offenbar das Ziel, eine linksgerichtete Aktivistin im höchsten deutschen Gericht zu platzieren, die bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren im Sinne der etablierten Parteien entscheiden würde. Dass Brosius-Gersdorf in der Vergangenheit davon sprach, AfD-Wähler müssten "beseitigt" werden, lässt tief blicken und erinnert an dunkelste Zeiten deutscher Geschichte.
Die neue Große Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz steht hier vor ihrer ersten großen Bewährungsprobe. Es ist erfreulich, dass aus den Reihen der CDU/CSU deutlicher Widerstand gegen diese Personalie kam. Offenbar haben einige Abgeordnete verstanden, dass die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht für parteipolitische Spielchen geopfert werden darf.
Opferrolle als Strategie?
In der Sendung bei Markus Lanz versuchte Brosius-Gersdorf sich als Opfer einer Kampagne darzustellen. Sie berichtete von Diffamierungen, Verleumdungen und sogar Todesdrohungen. So verwerflich solche Drohungen auch sind – sie ändern nichts an der Tatsache, dass ihre fachlichen und weltanschaulichen Positionen sie für das Amt einer Verfassungsrichterin disqualifizieren.
Besonders pikant war ihre Reaktion auf die Kritik des Bamberger Erzbischofs Herwig Gössl. Dieser hatte von einem "Abgrund an Intoleranz und Menschenverachtung" gesprochen. Brosius-Gersdorfs Erwiderung, auch Vertreter der katholischen Kirche seien an die Verfassungswerte gebunden, offenbart ein erschreckendes Staatsverständnis. Als ob die Kirche verpflichtet wäre, ihre jahrtausendealten Werte dem Zeitgeist anzupassen!
Die Gewaltenteilung in Gefahr
Der Fall Brosius-Gersdorf wirft ein grelles Schlaglicht auf ein grundsätzliches Problem unserer Demokratie: Die parteipolitische Besetzung von Richterpositionen untergräbt die Gewaltenteilung. Wenn Parteien ihre Günstlinge in höchste Richterämter hieven können, wird die Justiz zum verlängerten Arm der Politik degradiert. Dies gilt übrigens nicht nur für SPD-Kandidaten – auch die Berufung des CDU-Mannes Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts war ein Fehler.
Es wäre an der Zeit, über eine grundlegende Reform nachzudenken. Warum werden Verfassungsrichter nicht direkt vom Volk gewählt? Dies würde ihre demokratische Legitimation stärken und sie unabhängiger von parteipolitischen Kungeleien machen.
Ein notwendiger Rückzug
Sollte Brosius-Gersdorf tatsächlich ihre Kandidatur zurückziehen, wäre dies die einzig richtige Entscheidung. Ihre Nominierung hat bereits jetzt dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts geschadet. Eine Richterin, die derart umstrittene Positionen vertritt und offenbar bereit ist, traditionelle Werte über Bord zu werfen, kann nicht die notwendige Autorität und Akzeptanz für dieses wichtige Amt erlangen.
Die Tatsache, dass sie einen Rückzug überhaupt in Erwägung zieht, zeigt immerhin ein Mindestmaß an Einsicht. Allerdings bleibt der schale Beigeschmack, dass hier jemand nur auf massiven öffentlichen Druck reagiert, anstatt von sich aus die Konsequenzen zu ziehen.
Deutschland braucht Verfassungsrichter, die fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und diese gegen alle Angriffe verteidigen – egal ob von links oder rechts. Richter, die das Leben schützen, die Familie als Keimzelle der Gesellschaft achten und die Meinungsfreiheit auch dann verteidigen, wenn unbequeme Wahrheiten ausgesprochen werden. Frauke Brosius-Gersdorf gehört definitiv nicht dazu.

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