
Verfassungsrichterin in spe will Vielehe legalisieren – Deutschland vor dem kulturellen Kollaps?
Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, sorgt erneut für Kopfschütteln. Nach ihren fragwürdigen Positionen zu Abtreibung, AfD-Verbot und Corona-Impfpflicht legt die Potsdamer Juraprofessorin nun nach: Polygamie sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Man fragt sich unwillkürlich, ob die Dame ihre juristische Ausbildung in einem Paralleluniversum absolviert hat, in dem das christlich-abendländische Erbe Deutschlands bereits vollständig entsorgt wurde.
Die Ehe als beliebige Wohngemeinschaft?
In dem von ihr herausgegebenen Grundgesetz-Kommentar definiert Brosius-Gersdorf die Ehe als „auf Dauer angelegte Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft von mindestens zwei Personen". Mindestens zwei Personen? Warum nicht gleich eine ganze Kommune? Die 54-jährige Juristin argumentiert allen Ernstes, dass die Begrenzung der Ehe auf zwei Personen durch den Normenzweck des Artikels 6 Grundgesetz nicht geboten sei. Die Funktion der Ehe könne schließlich auch von polygamen Lebensgemeinschaften erfüllt werden.
Man möchte der Dame zurufen: Haben Sie schon einmal etwas von der christlich-abendländischen Tradition gehört, auf der unser Grundgesetz fußt? Offenbar nicht. Stattdessen bastelt sie sich eine Rechtskonstruktion zurecht, die perfekt in die Agenda der multikulturellen Transformation Deutschlands passt.
Das wahre Ziel: Islamische Vielehen legalisieren
Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bringt es auf den Punkt: Es gehe Brosius-Gersdorf vermutlich darum, dass Deutschland Vielehen aus islamischen Ländern anerkennen müsse. Damit würden Einwanderer ein „Polygamie-Privileg" erhalten, während deutsche Staatsbürger weiterhin an die Einehe gebunden blieben. Eine groteske Ungleichbehandlung, die das Gleichheitspostulat des Grundgesetzes ad absurdum führt.
Vosgerau kritisiert scharf, dass Brosius-Gersdorf die gesellschaftlichen Konsequenzen ihrer Rechtsauslegung verschweige. Sie behandle die Masseneinwanderung aus fremden Kulturkreisen als selbstverständliche Gegebenheit, anstatt sie als das zu benennen, was sie ist: ein gescheitertes Projekt weltfremder Eliten.
Kinderehen durch die Hintertür?
Als wäre die Polygamie-Befürwortung nicht schon skandalös genug, äußert sich die SPD-Kandidatin auch zur Frage der Minderjährigenehe. Diese sei nur dann unvereinbar mit dem Grundgesetz, wenn die „Beistands- und Verantwortungsfunktion" nicht erfüllt werden könne oder Unfreiwilligkeit vorliege. Mit anderen Worten: Unter bestimmten Umständen hält Brosius-Gersdorf Kinderehen für grundgesetzkonform.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine potenzielle Verfassungsrichterin, die über die Grundrechte aller Deutschen wachen soll, sieht kein grundsätzliches Problem in der Verheiratung Minderjähriger. Welche Signale sendet das an jene Kulturkreise, in denen Kinderehen gang und gäbe sind?
Die Demontage traditioneller Werte schreitet voran
Brosius-Gersdorfs Positionen fügen sich nahtlos in das Gesamtbild der kulturellen Selbstaufgabe ein, die Deutschland seit Jahren erlebt. Während die Kriminalität durch Migranten auf Rekordniveau steigt und Messerangriffe zum Alltag gehören, basteln linke Juristen an der rechtlichen Legitimierung fremder Kulturpraktiken. Die traditionelle Familie, Grundpfeiler unserer Gesellschaft seit Jahrhunderten, wird zur beliebig erweiterbaren Zweckgemeinschaft degradiert.
Es ist höchste Zeit, dass die Bürger dieses Landes aufwachen und erkennen, wohin die Reise geht. Mit Richtern wie Brosius-Gersdorf am Bundesverfassungsgericht wäre der Weg frei für eine vollständige Transformation unserer Rechtsordnung. Die Ehe zwischen Mann und Frau, wie sie das Grundgesetz eigentlich vorsieht, würde zur Disposition gestellt. Polygamie und Kinderehen könnten salonfähig werden – alles im Namen einer falsch verstandenen Toleranz.
Ein Weckruf für die neue Bundesregierung
Die schwarz-rote Koalition unter Friedrich Merz steht vor einer Bewährungsprobe. Wird sie dem Druck der SPD nachgeben und eine Verfassungsrichterin durchwinken, die fundamentale Werte unserer Gesellschaft zur Disposition stellt? Oder findet die Union endlich zu ihren konservativen Wurzeln zurück?
Die Personalie Brosius-Gersdorf ist mehr als nur eine Richterwahl. Sie ist ein Lackmustest dafür, ob Deutschland bereit ist, seine kulturelle Identität zu verteidigen oder ob es sich endgültig dem Diktat des Multikulturalismus unterwirft. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre höchsten Richter die Werte verteidigen, auf denen dieses Land aufgebaut wurde – nicht dass sie diese demontieren.
Es bleibt zu hoffen, dass genügend Abgeordnete den Mut aufbringen, dieser Kandidatur eine klare Absage zu erteilen. Deutschland braucht Verfassungsrichter, die das Grundgesetz schützen, nicht solche, die es umdeuten, bis es zur Beliebigkeit verkommt. Die Zeit der Experimente mit unserer Rechtsordnung muss ein Ende haben – bevor es zu spät ist.

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