
Verfassungsrichterin warnt: AfD-Kandidaten für Karlsruhe ungeeignet
Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer hat sich in ungewöhnlich deutlichen Worten gegen die Berücksichtigung von AfD-Kandidaten für das höchste deutsche Gericht ausgesprochen. In einem Interview mit dem "Spiegel" äußerte die Berliner Staatsrechtlerin erhebliche Zweifel daran, dass Kandidaten der Alternative für Deutschland die notwendige Verfassungstreue mitbringen würden.
Schwache Richter werden zu ideologischen Richtern
"Nichts ist gefährlicher als schwache Richter, denn sie werden ideologische Richter", warnte Baer mit Blick auf die anstehenden Nachbesetzungen in Karlsruhe. Diese Aussage dürfte besonders brisant sein, da die AfD als drittstärkste Kraft im Bundestag theoretisch Anspruch auf Mitsprache bei der Richterwahl hätte. Doch Baer stellt klar: Zwar habe die AfD das Recht, Kandidaten vorzuschlagen, aber "keinen Anspruch auf eine Mehrheit".
Besonders bemerkenswert ist Baers Einschätzung zur Verfassungstreue von AfD-Kandidaten. Es erscheine ihr "unrealistisch, dass ein AfD-Kandidat fest auf dem Boden der Verfassung steht". Als Begründung verweist sie auf die eindeutigen Verfassungsschutzberichte über die Partei. Diese klare Positionierung einer ehemaligen Verfassungsrichterin dürfte die ohnehin schon hitzige Debatte um die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts weiter anheizen.
Die Parteifarbe verschwindet in Karlsruhe
Interessanterweise betont Baer gleichzeitig, dass die parteipolitische Prägung von Richtern nach ihrer Erfahrung in Karlsruhe sofort verschwinde. "Man mag von außen noch eine grüne oder schwarze Richterin sein, aber innen nicht mehr." Diese Aussage wirft ein bezeichnendes Licht auf die Arbeitsweise des höchsten deutschen Gerichts und unterstreicht dessen Unabhängigkeit von parteipolitischen Einflüssen.
Die Staatsrechtlerin plädiert für Kandidaten mit "Mut, Expertise und Willenskraft". Dabei sieht sie durchaus einen Platz für ehemalige Politiker am Verfassungsgericht: "Die realistische Einschätzung des politischen Systems und der Spielräume seiner Akteure ist wichtig, um nicht naiv zu entscheiden." Allerdings warnt sie auch hier: Die Dosis mache das Gift - und die müsse klein sein.
Warnung vor mathematischer Mehrheitsabbildung
Mit Blick auf die aktuelle politische Landschaft, in der die SPD trotz historisch schwacher Wahlergebnisse von nur 16 Prozent weiterhin die gleiche Anzahl an Kandidaten stellen darf wie in besseren Zeiten, mahnt Baer zur Vorsicht. Sie warnt davor, "die Wahlarithmetik leichtfertig zu verändern, um einer politischen Seite mehr Gewicht zu geben".
Diese Aussage ist besonders pikant vor dem Hintergrund der aktuellen Großen Koalition unter Friedrich Merz. Die traditionellen Volksparteien CDU/CSU und SPD dominieren weiterhin die Besetzung des Verfassungsgerichts, während neue politische Kräfte - sowohl von links als auch von rechts - außen vor bleiben.
Vielfalt ja, aber kein Gesellschaftsabbild
Baer spricht sich zwar für mehr Vielfalt auf der Richterbank aus, betont aber gleichzeitig, dass das Gericht "kein Abbild einer Gesellschaft, sondern eine unabhängige Institution in der Gesellschaft" sei. Diese Differenzierung ist entscheidend: Das Bundesverfassungsgericht soll nicht die politischen Mehrheitsverhältnisse widerspiegeln, sondern als unabhängiger Hüter der Verfassung fungieren.
Die Debatte um die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, wie sehr das politische Establishment in Deutschland darauf bedacht ist, seine Pfründe zu sichern. Während man einerseits von Demokratie und Pluralismus spricht, werden andererseits alle Hebel in Bewegung gesetzt, um unliebsame politische Kräfte von wichtigen Positionen fernzuhalten. Die Aussagen Baers mögen juristisch begründet sein, werfen aber auch die Frage auf, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte um die Nachbesetzungen in Karlsruhe entwickelt. Fest steht: Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts wird maßgeblich darüber entscheiden, wie grundlegende Verfassungsfragen in den kommenden Jahren beantwortet werden - von der Migrationspolitik über Klimaschutzmaßnahmen bis hin zu Fragen der inneren Sicherheit.

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