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15.10.2025
07:55 Uhr

Wenn Gesetze zur Farce werden: Das Selbstbestimmungsgesetz als Einladung zum Missbrauch

Was haben ein rechtsextremer Aktivist aus Deutschland und ein österreichischer Bordellbetreiber gemeinsam? Beide nutzen moderne Geschlechtergesetze, um sich der Justiz zu entziehen. Die Fälle von Marla Svenja Liebich und Waltraud P. offenbaren, wie progressive Gesetzgebung zur Lachnummer verkommt, wenn ideologische Verblendung auf die Realität trifft.

Der deutsche Fall: Wenn Neonazis zu Frauen werden

Sven Liebich war jahrelang eine bekannte Größe in der rechtsextremen Szene. Verurteilt wegen Volksverhetzung und Beleidigung, sollte er eine 18-monatige Haftstrafe antreten. Doch statt sich der Justiz zu stellen, nutzte er das neue Selbstbestimmungsgesetz der ehemaligen Ampel-Koalition für einen bemerkenswerten Schachzug: Er wurde zu Marla Svenja.

Das Gesetz, das am 1. November 2024 in Kraft trat, ermöglicht es jedem, mit einer simplen Erklärung beim Standesamt sein Geschlecht zu ändern. Keine Gutachten, keine Gerichtsverfahren – nur eine formlose Erklärung. Was als Erleichterung für tatsächlich Betroffene gedacht war, wurde zur Einladung für Kriminelle.

"Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet", schrieb Liebich, bevor er sich ins Ausland absetzte.

Die Dreistigkeit kennt keine Grenzen: Liebich sollte seine Strafe in einem Frauengefängnis verbringen. Stattdessen tauchte er unter und wird nun mit internationalem Haftbefehl gesucht. Ein Rechtsextremist, der das progressive Lieblingsprojekt der Grünen für seine Zwecke missbraucht – die Ironie könnte kaum bitterer sein.

Österreich: Vom Bordellbetreiber zur Rentnerin

Während Deutschland noch über den Fall Liebich diskutiert, sorgt in Österreich Walter P. für Schlagzeilen. Der wegen Handels mit gefälschten Silbermünzen verurteilte Bordellbetreiber wurde kurz vor Haftantritt zu Waltraud. Seine Begründung? "Dann gehe ich eben ins Frauengefängnis."

Doch damit nicht genug: Als Frau könnte Waltraud P. vier Jahre früher in Rente gehen. Ein psychiatrisches Gutachten, dessen Zustandekommen nun strafrechtlich geprüft wird, machte die Verwandlung binnen weniger Tage möglich. Der Verdacht eines Gefälligkeitsgutachtens liegt nahe.

Besonders pikant: Waltraud P. kündigte bereits neue sportliche Ambitionen im Frauen-Gewichtheben an. "Wenn ich wieder anfange zu trainieren, bekomme ich eine Top-Platzierung sicher hin", tönte der biologische Mann selbstbewusst.

Das Versagen der Politik

Die politischen Reaktionen offenbaren das ganze Dilemma. Während die FPÖ in Österreich klare gesetzliche Änderungen fordert, winden sich die Regierungsparteien. Man wolle "prüfen" und "Nachbesserungen" erwägen. In Deutschland schweigt die neue Große Koalition unter Friedrich Merz bislang zu den offensichtlichen Schwächen des von der Ampel hinterlassenen Gesetzes.

Selbst Vertreter der LGBT-Community wie Rechtsanwalt Helmut Graupner sprechen von "klarem Missbrauch des Gesetzes". Wenn sogar die eigentlichen Befürworter solcher Regelungen Alarm schlagen, sollte die Politik hellhörig werden.

Die wahren Leidtragenden

Während Kriminelle die Gesetze für ihre Zwecke missbrauchen, leiden diejenigen, für die diese Regelungen eigentlich gedacht waren. Menschen mit echter Geschlechtsdysphorie werden durch solche Fälle diskreditiert und müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, Teil eines Systems zu sein, das Betrügern Tür und Tor öffnet.

Die Fälle zeigen exemplarisch, was passiert, wenn ideologiegetriebene Politik auf die Realität trifft. Gesetze, die auf dem Reißbrett progressiver Aktivisten entstehen, ohne die möglichen Konsequenzen zu bedenken, werden zur Farce. Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats steht auf dem Spiel, wenn Verbrecher durch simple Erklärungen ihre Identität wechseln können wie andere ihre Unterwäsche.

Zeit für eine Kurskorrektur

Es braucht dringend eine Überarbeitung dieser Gesetze. Nicht um tatsächlich Betroffenen das Leben schwerer zu machen, sondern um Missbrauch zu verhindern. Klare Kriterien, unabhängige Gutachten und Wartezeiten könnten helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz täte gut daran, das Selbstbestimmungsgesetz kritisch zu überprüfen. Es kann nicht sein, dass Kriminelle sich durch einen Federstrich der Justiz entziehen oder sich ungerechtfertigte Vorteile verschaffen können. Der Rechtsstaat darf nicht zur Lachnummer verkommen.

Bis dahin bleibt die bittere Erkenntnis: In einer Welt, in der biologische Realitäten zur Verhandlungssache werden, triumphiert nicht die Gerechtigkeit, sondern die Dreistigkeit. Und das ist nicht nur für die Opfer dieser Betrüger ein Schlag ins Gesicht, sondern für jeden, der noch an die Integrität unseres Rechtssystems glaubt.

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