
21 Strafverfahren und trotzdem frei: Syrischer Intensivtäter terrorisiert Gera unbehelligt
Was muss eigentlich noch passieren, damit der deutsche Rechtsstaat seine ureigenste Aufgabe erfüllt – den Schutz seiner Bürger? In der thüringischen Stadt Gera liefert ein 21-jähriger Syrer seit Jahren die erschütternde Antwort: offenbar sehr viel mehr. Denn trotz 21 Ermittlungsverfahren, einer langen Liste von Körperverletzungen, Eigentumsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz läuft der Mann weiterhin frei durch die Straßen der Stadt. Frei wie ein Vogel – während die Bürger von Gera in Angst leben.
Eine Strafakte, die sprachlos macht
Oberstaatsanwalt Jürgen Boße bestätigte gegenüber Medien, dass seit 2022 insgesamt 21 Ermittlungsverfahren gegen den jungen Mann anhängig gewesen seien oder noch immer liefen. Die Vorwürfe lesen sich wie ein Kompendium des Schreckens: diverse Körperverletzungsdelikte, Diebstähle, Drogendelikte. Der erste Eintrag in der Strafakte datiere auf das Jahr 2022 – wegen des Vorwurfs des „unerlaubten Aufenthalts". Pikantes Detail am Rande: Der aktuelle Aufenthaltsstatus des Mannes sei den Behörden nicht einmal bekannt. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Ein Staat, der Milliarden in Digitalisierung und Verwaltung pumpt, weiß nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage sich ein Intensivstraftäter in seinem Hoheitsgebiet aufhält.
Die konkreten Taten, die dem Syrer zur Last gelegt werden, sind dabei alles andere als Bagatellen. Im April 2025 soll er gemeinsam mit weiteren Jugendlichen an einer Bahnhaltestelle eine gemeinschaftliche Körperverletzung begangen haben. Im September desselben Jahres habe er eine Wasserflasche durch ein Autofenster geworfen und eine Person am Kopf verletzt. Im März 2025 soll er einem Libyer die Brieftasche geraubt und ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Und das sind nur die Fälle, die öffentlich bekannt wurden.
Kein Einzelfall – sondern ein Systemversagen
Wer nun glaubt, es handele sich um einen bedauerlichen Einzelfall, der irrt gewaltig. Gera scheint geradezu ein Brennpunkt für ausländische Intensivstraftäter geworden zu sein. Im Juni 2024 ging ein ebenfalls mehrfach vorbestrafter 27-jähriger Syrer auf einen 79-jährigen Rentner los – weil dieser ein Christus-Kreuz trug. Der betagte Mann erlitt eine Kopfwunde. Und was geschah mit dem Angreifer? Er wurde nicht einmal in Untersuchungshaft genommen. Stattdessen ließ man ihn laufen. Nur zwei Tage später attackierte derselbe Mann in kürzester Zeit neun weitere Personen, darunter mehrere Senioren. Einer der Geschädigten erlitt eine Hirnblutung, gefolgt von einem Schlaganfall und einem Krankenhausaufenthalt. Erst dann wurde der Täter in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.
Man fragt sich unwillkürlich: Hätte die Hirnblutung des Rentners verhindert werden können, wenn die Justiz nach dem ersten Angriff konsequent gehandelt hätte? Die Antwort liegt auf der Hand – und sie ist beschämend für einen Staat, der sich so gerne als Rechtsstaat bezeichnet.
Eine Sonderkommission, die beobachtet – statt zu handeln
Immerhin hat die Kriminalpolizei mittlerweile eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die in Gera, im Altenburger Land und im Kreis Greiz die Taten mehrerer Intensivstraftäter verfolgt. Ende Februar standen sechs Personen im Fokus – vier Deutsche, ein Russe und besagter 21-jähriger Syrer. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 14 Straftäter „beobachtet" worden, darunter Deutsche, Afghanen und Syrer.
Beobachtet. Das ist das Schlüsselwort. Man beobachtet. Man dokumentiert. Man legt Akten an. Aber man handelt nicht. Zumindest nicht so, dass die Bürger von Gera sich wieder sicher fühlen könnten. Während ein deutscher Bürger, der sich im Internet unbedacht äußert, mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen muss, spaziert ein Intensivstraftäter mit 21 Verfahren seelenruhig durch die Innenstadt. Diese groteske Asymmetrie ist es, die das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat bis ins Mark erschüttert.
Die Frage der Abschiebung
Besonders brisant ist die Frage des Aufenthaltsstatus. Syrien befindet sich nach dem Sturz des Assad-Regimes in einer Phase des Umbruchs, und die Bundesregierung hat bereits signalisiert, dass Rückführungen grundsätzlich möglich seien. Wenn der Aufenthaltsstatus des Mannes tatsächlich ungeklärt ist und möglicherweise keine gültige Aufenthaltserlaubnis mehr vorliegt, stellt sich die drängende Frage: Warum wird er nicht abgeschoben? Die rechtlichen Grundlagen wären gegeben, der politische Wille scheint jedoch – wie so oft in diesem Land – zu fehlen.
Ein Symptom der gescheiterten Migrationspolitik
Der Fall aus Gera ist kein isoliertes Phänomen. Er ist ein Symptom einer über Jahre gewachsenen Fehlentwicklung, die ihren Ursprung in einer naiven, ideologisch verblendeten Migrationspolitik hat. Seit 2015 wurden die Schleusen geöffnet, ohne dass die notwendigen Strukturen für Integration, Kontrolle und – ja, auch für konsequente Abschiebung – geschaffen wurden. Die Leidtragenden sind die ganz normalen Bürger, die Rentner an der Bushaltestelle, die Passanten in der Innenstadt, die Menschen, die einfach nur in Frieden leben wollen.
Die zunehmende Kriminalität, die Messerangriffe, die Gewalttaten – all das ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist das direkte Ergebnis einer Politik, die jahrelang Warnsignale ignoriert, Kritiker als Rassisten diffamiert und die Sicherheitsinteressen der eigenen Bevölkerung den Befindlichkeiten einer selbsternannten moralischen Elite geopfert hat. Dass dies nicht nur die Meinung unserer Redaktion ist, sondern von einem Großteil der deutschen Bevölkerung geteilt wird, zeigen sämtliche Umfragen zur inneren Sicherheit seit Jahren mit erschreckender Deutlichkeit.
Deutschland braucht Politiker, die wieder für dieses Land regieren – und nicht gegen seine Bürger. Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz hat vollmundige Versprechen gemacht. Ob sie diese einlöst, wird sich an Fällen wie dem aus Gera messen lassen müssen. Denn 21 Strafverfahren und ein frei herumlaufender Intensivtäter – das ist keine Statistik. Das ist eine Bankrotterklärung.

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