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405 Stunden futsch: Abiturient zerrt das Land vor Gericht!

405 Stunden futsch: Abiturient zerrt das Land vor Gericht!
Symbolbild: KI-generiert

Ein 20-Jähriger aus der Südpfalz verklagt das Land Rheinland-Pfalz, weil an seinem Gymnasium Hunderte Unterrichtsstunden ersatzlos ausgefallen sein sollen. Am Freitag, 30. Oktober, verhandelt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Fall in der Hauptsache. Es geht um eine Frage, die Millionen Eltern umtreibt: Hat der Staat eine Pflicht zum Unterricht, die man einklagen kann?

Eine Mutter mit dem Handy als Beweismittel

Elija Walk machte im Frühjahr 2025 am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau sein Abitur, Note 2,1. Kein schlechter Schnitt. Doch er hat einen bitteren Beigeschmack.

Seine Mutter fotografierte nach Medienberichten drei Jahre lang den digitalen Stundenplan und notierte jeden Ausfall. Klassenfahrten und andere geplante Ausfälle zählte sie dabei nicht mit. Laut der Deutschen Presse-Agentur sagte sie: „Ich habe gedacht: Irgendwas stimmt da nicht.“ Am Ende standen 405 ausgefallene Stunden auf ihrer Liste. Dem „Spiegel“ zufolge waren das 405 von 2478 Stunden in den beiden Jahren vor den Prüfungen, also etwa jede sechste.

Noch schlimmer traf es einen Leistungskurs im zweiten Halbjahr der 12. Klasse. Dort fiel fast jede zweite Stunde aus. Im Bio-Abitur seien laut Walk Themen abgefragt worden, die im Unterricht kaum vorgekommen seien. Die Evolution etwa habe man erst in der letzten Woche durchgenommen.

Die Behörde räumt Ausfälle ein und mauert trotzdem

Walk wollte, dass seine Leistungen in Deutsch, Biologie und Sport neu bewertet werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) lehnte ab. Sie gab zwar eine „unglückliche Häufung von Ausfall“ zu, ein Nachteil bei den Prüfungen sei aber nicht belegt. In Leistungskursen der Oberstufe würden fehlende Lehrer in der Regel durch Stammpersonal vertreten.

Berichten zufolge argumentierte die Behörde außerdem, laut Lehrplan seien ohnehin nur 60 Prozent der Unterrichtszeit für Pflichtinhalte vorgesehen. Für viele Eltern dürfte das klingen, als sei ein Drittel des Unterrichts Verhandlungsmasse. Mit Eilanträgen kam Walk nicht weiter: Weder das Verwaltungsgericht Neustadt noch das Oberverwaltungsgericht Koblenz gaben ihm recht. Nach Medienberichten sahen die Richter allein die Prüfungsleistung als entscheidend an, nicht die Vorbereitung.

Rekordzahlen auf dem Papier, Lücken im Stundenplan

Brisant ist der Fall auch, weil die Landesregierung gern mit Zahlen glänzt. Zum Schuljahr 2025/26 meldete das Bildungsministerium rund 45.000 Lehrkräfte, so viele wie noch nie, und 99,6 Prozent besetzte Planstellen. Lehrerverbände halten dagegen, Planstellen bildeten nicht den tatsächlichen Bedarf ab.

Laut Statistischem Landesamt arbeitet inzwischen fast jede zweite Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen in Teilzeit. In zehn Jahren stieg die Zahl der Teilzeitkräfte um 33 Prozent, die der Vollzeitlehrer blieb fast gleich. Mehr Köpfe heißen also nicht automatisch mehr Unterricht. Die Folge sind Lücken, die am Ende Familien mit Nachhilfe und Küchentisch-Pädagogik stopfen müssen.

Juristisches Neuland mit Signalwirkung

Walk studiert heute Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Nach eigener Aussage geht es ihm nicht nur um seine Note, sondern um die Chancen jüngerer Schüler. Er warnt:

„So wird aus Unterrichtsausfall soziale Auslese.“

Sein Anwalt Martin Malcherek spricht Berichten zufolge von juristischem Neuland. Zu klären sei, wann massiver Ausfall die Rechte von Schülern verletzt. Parallel hat Walk eine Petition beim Bürgerbeauftragten des Landtags eingereicht. Er fordert unter anderem:

  • eine einheitliche Definition von Unterrichtsausfall
  • eine automatische Erfassung ausgefallener Stunden
  • Einsichtsrechte für Eltern und verbindliche Schwellenwerte

Wie das Gericht entscheidet, ist offen. Klar ist: Wer Schulpflicht verlangt, muss auch Unterricht liefern. Eine Familie, die selbst nachzählen muss, was der Staat ihr schuldet, stellt der Bildungspolitik kein gutes Zeugnis aus.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

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