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23.05.2025
13:48 Uhr

Ampel-Regierung plant nächsten Angriff auf Vermieter - Mietpreisbremse soll massiv ausgeweitet werden

Die neue SPD-Justizministerin Stefanie Hubig sorgt mit ihren jüngsten Äußerungen für heftige Turbulenzen in der Immobilienbranche. Ihr Vorstoß, die ohnehin umstrittene Mietpreisbremse nicht nur zu verlängern, sondern auch noch deutlich auszuweiten, stößt auf massive Kritik bei Wohnungsunternehmen. Diese werfen der Ministerin einen eklatanten Vertrauensbruch vor.

Radikaler Kurswechsel der Ampel-Koalition

Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse bereits 2020 der Vergangenheit angehören. Doch statt des geplanten Auslaufens plant die Ampel-Regierung nun eine drastische Verschärfung: Die Regelung soll nicht nur bis 2029 verlängert werden, sondern künftig auch für Gebäude gelten, die zwischen 2014 und 2019 errichtet wurden. Eine Kehrtwende, die das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Politik und Wohnungswirtschaft weiter belastet.

Wohnungswirtschaft schlägt Alarm

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, findet deutliche Worte für diesen politischen Vorstoß. Er kritisiert besonders den Zeitpunkt dieser Ankündigung zu Beginn einer neuen Regierungskoalition. Die Branche kämpft bereits jetzt mit explodierenden Baukosten und einem Dickicht an Regulierungen. Eine weitere Einschränkung der Einnahmeseite würde jede wirtschaftliche Kalkulation ins Wanken bringen.

Ideologische Symbolpolitik statt echter Lösungen

Die geplante Ausweitung der Mietpreisbremse ist ein weiteres Beispiel für die verfehlte Wohnungsbaupolitik der Ampel-Regierung. Statt die eigentlichen Probleme - wie steigende Baukosten und überbordende Bürokratie - anzugehen, setzt die Regierung auf populistische Maßnahmen, die den Wohnungsmarkt weiter belasten werden. Die Frage von Gedaschko trifft den Nagel auf den Kopf: Will die Bundesregierung Wohnungsbau ermöglichen oder weiter blockieren?

Rechtliche Rahmenbedingungen der Mietpreisbremse

Die bisherige Regelung ermöglicht es den Bundesländern, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt Mieterhöhungen bei Neuvermietungen zu begrenzen. Die Mieten dürfen dabei die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen. Bislang waren Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden, von dieser Regelung ausgenommen - genau diese Ausnahme soll nun fallen.

Ausblick und Konsequenzen

Während die Regierung eine Expertengruppe bis Ende 2026 an einer Reform arbeiten lassen will, steht die Immobilienbranche vor enormen Herausforderungen. Die geplante Ausweitung der Mietpreisbremse könnte zu einem weiteren Einbruch der Neubauaktivitäten führen - in einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum dringender denn je benötigt wird. Einmal mehr zeigt sich: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

Diese ideologisch getriebene Politik der Ampel-Koalition droht den Wohnungsmarkt weiter zu verschärfen, statt die tatsächlichen Probleme anzugehen. Die Leidtragenden werden am Ende wieder einmal die Bürger sein, die verzweifelt eine bezahlbare Wohnung suchen.

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