
Angriff auf AfD-Wahlkampfstand in Leipzig: 71-Jähriger verletzt
In Leipzig kam es am Mittwoch zu einem erneuten Angriff auf einen Wahlkampfstand der AfD. Dabei wurde ein 71-jähriger Wahlkampfhelfer am Kopf verletzt. Das Landeskriminalamt Sachsen sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig haben Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.
Hintergrund des Vorfalls
Der Vorfall ereignete sich im Stadtteil Eutritzsch, als sich eine männliche und eine weibliche Person dem Wahlkampfstand der AfD näherten. Die beiden Unbekannten beleidigten die Wahlkampfhelfer und griffen sie körperlich an. Ein 71-jähriger Helfer stürzte und erlitt eine leichte Kopfverletzung, die jedoch keine ärztliche Behandlung erforderte. Die Täter flüchteten anschließend in Richtung des Einkaufszentrums Eutritzscher Zentrum. Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise.
Weitere Angriffe auf die AfD
Dieser Angriff ist nicht der einzige Vorfall in Leipzig in dieser Woche. Bereits am Montag wurde die Wohnung der AfD-Stadträtin Sylvia Deubel mit Pflastersteinen und Farbbeuteln attackiert. Die Fenster und der Balkon des Apartments wurden beschädigt. Die genaue Schadenshöhe ist noch unklar. Auch hier hat die Kriminalpolizei Spuren gesichert, und der Staatsschutz ermittelt wegen Sachbeschädigung.
Wiederholte Gewalt gegen AfD-Vertreter
Solche Angriffe auf AfD-Politiker und deren Eigentum sind keine Einzelfälle. Anfang August wurde die Wohnung des Büroleiters der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Lena Kotré in Zossen mit Säure angegriffen. Glücklicherweise gab es keine Verletzten. Im Mai wurde ein AfD-Abgeordneter in einem Lokal in Schwerin von einem 52-jährigen Mann mit einem Glasaschenbecher am Kopf verletzt.
Politischer Hintergrund und gesellschaftliche Spaltung
Diese Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die zunehmende gesellschaftliche Spaltung in Deutschland. Während Angriffe auf Vertreter der AfD häufig als politisch motiviert eingestuft werden, bleibt die Reaktion der Öffentlichkeit und der Medien oft verhalten. Man stelle sich vor, ähnliche Angriffe würden auf Vertreter der Grünen oder anderer linker Parteien verübt – die Empörung wäre vermutlich deutlich größer.
Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen
Das Landeskriminalamt Sachsen und die Staatsanwaltschaft Leipzig ermitteln nun wegen gefährlicher Körperverletzung nach Paragraf 224 des Strafgesetzbuches, der eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten vorsieht. Es bleibt abzuwarten, ob die Täter gefasst und zur Rechenschaft gezogen werden.
Die wiederholten Angriffe auf AfD-Vertreter und deren Eigentum werfen Fragen nach der Sicherheit und dem Schutz politischer Akteure in Deutschland auf. Es ist dringend notwendig, dass die Behörden solche Taten ernst nehmen und konsequent verfolgen, um ein Zeichen gegen politische Gewalt zu setzen.

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