
Arbeitsrechtliches Chaos: Wenn Vorgesetzte Versprechen brechen und Gerichte eingreifen müssen
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf offenbart einmal mehr die fragwürdigen Praktiken in deutschen Unternehmen. Während die Große Koalition unter Friedrich Merz vollmundig von Bürokratieabbau und Wirtschaftsförderung spricht, zeigt die Realität ein anderes Bild: Arbeitgeber, die ihre eigenen Zusagen nicht ernst nehmen, und Gerichte, die wieder einmal regulierend eingreifen müssen.
Der Fall: Vertrauen als Einbahnstraße?
Ein Mitarbeiter erhält kurz vor Ende seiner sechsmonatigen Probezeit von seiner Vorgesetzten die beruhigende Mitteilung, er werde "selbstverständlich" übernommen. Wenige Tage später flattert ihm dennoch die Kündigung ins Haus. Die Begründung? Angeblich unzureichende Leistungen und mangelnde Eignung für die übertragenen Aufgaben. Ein Schelm, wer hier an systematische Täuschung denkt.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied in diesem Fall zugunsten des Arbeitnehmers (Az. 3 SLa 317/24). Die Richter stellten fest, dass die Kündigung treuwidrig und damit unwirksam sei. Besonders pikant: Der Vorgesetzte, der die Zusage erteilte, war kein beliebiger Abteilungsleiter, sondern der mit Prokura versehene Abteilungsdirektor – also jemand mit erheblicher Personalentscheidungskompetenz.
Rechtliche Spitzfindigkeiten oder gesunder Menschenverstand?
Das Gericht betonte, dass mit der eindeutigen Erklärung eines entscheidungsbefugten Vorgesetzten ein berechtigtes Vertrauen beim Arbeitnehmer geschaffen werde. Wer seinem Mitarbeiter versichert, er werde "natürlich" übernommen, könne nicht wenige Tage später das Gegenteil behaupten – es sei denn, es träten gravierende neue Umstände auf. Solche konnte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall jedoch nicht vorweisen.
"Mit der Erklärung eines Vorgesetzten mit Personalentscheidungskompetenzen, man werde den Mitarbeiter 'mit Blick auf die Probezeit natürlich' übernehmen, werde ein berechtigtes Vertrauen auf Arbeitnehmerseite geschaffen."
Interessant ist die Differenzierung des Gerichts: Hätte ein Vorgesetzter ohne Entscheidungsbefugnis lediglich seine persönliche Meinung geäußert, wäre die Situation anders zu bewerten gewesen. Doch wenn der Abteilungsdirektor mit Prokura spricht, hat das Gewicht – eine Erkenntnis, die eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Ein Symptom für größere Probleme
Dieser Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Arbeitswelt im Deutschland des Jahres 2025. Während die neue Große Koalition mit ihrem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur jongliert und die Inflation weiter anheizt, kämpfen Arbeitnehmer an ganz anderen Fronten. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro mag gut klingen, doch was nützt sie, wenn Arbeitgeber ihre Zusagen nach Belieben brechen können?
Es ist bezeichnend, dass Gerichte immer wieder eingreifen müssen, um grundlegende Prinzipien von Treu und Glauben durchzusetzen. In einer Zeit, in der traditionelle Werte wie Verlässlichkeit und Ehrlichkeit zunehmend unter die Räder kommen, sind solche Urteile zwar notwendig, aber auch ein Armutszeugnis für die Unternehmenskultur.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Die Lehre aus diesem Fall ist eindeutig: Mündliche Zusagen von Vorgesetzten mit Personalverantwortung haben rechtliches Gewicht. Arbeitnehmer sollten sich solche Aussagen im Zweifel schriftlich bestätigen lassen oder zumindest Zeugen hinzuziehen. Denn während die Politik von Bürokratieabbau träumt, zeigt die Realität: Ohne schriftliche Absicherung steht man schnell im Regen.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil ein Signal an Arbeitgeber sendet: Wer Vertrauen missbraucht, muss mit Konsequenzen rechnen. In einer Zeit, in der die deutsche Wirtschaft ohnehin mit zahlreichen Herausforderungen kämpft – von Trumps Zollpolitik bis zur hausgemachten Inflation –, sollten Unternehmen eigentlich ein Interesse daran haben, qualifizierte Mitarbeiter zu halten statt sie durch widersprüchliches Verhalten zu vergraulen.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mag im Einzelfall Gerechtigkeit geschaffen haben. Doch es offenbart auch ein grundsätzliches Problem: Wenn Gerichte regelmäßig eingreifen müssen, um elementare Prinzipien des Miteinanders durchzusetzen, läuft etwas fundamental schief in unserer Arbeitswelt. Vielleicht sollte die neue Bundesregierung, statt weitere Milliarden in fragwürdige Projekte zu pumpen, einmal über die Stärkung traditioneller Werte wie Verlässlichkeit und Aufrichtigkeit nachdenken. Aber das wäre wohl zu viel verlangt.
- Themen:
- #CDU-CSU