
Baerbocks SMS-Geheimnisse: Gericht zwingt Auswärtiges Amt zur Offenlegung
Ein bemerkenswerter Sieg für die Informationsfreiheit – und eine empfindliche Niederlage für die einstige grüne Aussenministerin Annalena Baerbock: Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt verpflichtet, vier Textnachrichten herauszugeben, die Baerbock vor einer entscheidenden Abstimmung der UN-Generalversammlung im Februar 2023 an ihre Amtskollegen in Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien verschickt haben soll. Inhalt der diplomatischen Kurzbotschaften: Werbung für eine Ukraine-Resolution. Hinter dem juristischen Erfolg steht die Transparenzplattform «Frag den Staat», die mit beachtlicher Hartnäckigkeit gegen den Auskunftsverweigerer aus dem Auswärtigen Amt geklagt hatte.
Die durchsichtige Ausrede des Ministeriums
Bemerkenswert ist vor allem die Verteidigungsstrategie, mit der das Auswärtige Amt zunächst versucht hatte, sich um eine Offenlegung zu drücken. SMS auf Mobiltelefonen seien angeblich gar keine amtlichen Informationen, deshalb auch nicht archivierungspflichtig und folglich auch nicht herauszugeben. Ein juristisches Manöver, das stark an die unrühmliche Pfizer-SMS-Affäre der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erinnert, deren textbasierte Kommunikation mit dem Pharmakonzern auf wundersame Weise verschwunden sein soll. Doch in Berlin liessen sich die Richter auf das Versteckspiel nicht ein.
Im Gegenteil: Die Kammer attestierte den Nachrichten einen «erheblichen Informationswert». Schliesslich dokumentiere der genaue Wortlaut, mit welchen Formulierungen die damalige Aussenministerin wenige Tage vor der Abstimmung um Zustimmung warb. Auch das Argument, die Inhalte seien doch ohnehin in Akten oder Vermerken festgehalten worden, liessen die Richter nicht gelten. Der Anspruch auf Herausgabe der Originalnachrichten bleibt bestehen.
Brisant: Sondergenehmigung für unsicheren Kanal
Besonders pikant ist ein Detail, das im Urteil eine zentrale Rolle spielt. Dienstliche SMS sind im Auswärtigen Amt aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt – aus gutem Grund, denn unverschlüsselte Kurznachrichten gelten als geradezu offene Tür für ausländische Nachrichtendienste. Für Baerbocks Botschaften musste laut Gericht eigens eine spezielle Risikoanalyse durchgeführt werden, bevor der Versand überhaupt freigegeben wurde. Wer auch nur ein wenig mit den Gepflogenheiten ministerialer Bürokratie vertraut ist, erkennt sofort die Tragweite: Hier wurden bewusst Sicherheitsbedenken zurückgestellt, um auf einem unsicheren Kanal politische Überzeugungsarbeit zu leisten.
Ein Hoffnungsschimmer der Gewaltenteilung
Das Urteil zeigt, dass die deutsche Justiz – wenigstens in Teilen – ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive noch nachkommt. In Zeiten, in denen Bürger zunehmend das Gefühl haben, von einer abgeschotteten politischen Klasse regiert zu werden, die sich selbst über Transparenzregeln erhaben fühlt, ist ein solcher richterlicher Befund mehr als nur eine juristische Randnotiz. Er ist ein Lebenszeichen der Gewaltenteilung. Die Frage drängt sich auf: Wie viele weitere Vorgänge im Maschinenraum der einstigen Ampel-Aussenpolitik würden ans Tageslicht kommen, wenn nicht Bürgerinitiativen und Gerichte den Apparat zur Auskunft zwängen?
Die Causa Baerbock – mehr als ein Einzelfall
Die Amtszeit Baerbocks im Auswärtigen Amt steht stellvertretend für eine Politikergeneration, die mit grossen Worten antrat und am Ende viele Fragen hinterliess. Eine «feministische Aussenpolitik», deren konkrete Erfolge bis heute Rätsel aufgeben, eine demonstrativ moralische Tonlage gegenüber Partnerstaaten – und nun die Erkenntnis, dass selbst grundlegende Sicherheitsregeln offenbar dann nachrangig wurden, wenn es um die Durchsetzung eigener politischer Ziele ging. Wer den deutschen Steuerzahler ernst nimmt, der ein solches Amt finanziert, muss auch ein Recht auf Einsicht in dessen Vorgänge einfordern.
Lehre für eine wachsame Bürgergesellschaft
Was bleibt, ist eine doppelte Lehre. Erstens: Transparenz ist kein Geschenk der Regierenden an die Regierten, sondern muss von einer wachsamen Bürgergesellschaft regelmässig erstritten werden. Zweitens: Wer in hohen Staatsämtern meint, ministerielle Kommunikation könne am offiziellen Aktenweg vorbei privat auf Mobiltelefonen abgewickelt werden, der irrt – zumindest dann, wenn unabhängige Richter ihre Arbeit machen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil Schule macht und künftige Amtsinhaber sich daran erinnern, dass sie nicht Eigentümer ihres Amtes sind, sondern dessen Treuhänder im Auftrag der Bürger.
In einer Zeit, in der das Vertrauen vieler Deutscher in die politischen Institutionen auf einem historischen Tiefstand verharrt, sind solche Gerichtsentscheidungen ein wichtiges Korrektiv. Sie erinnern daran, dass am Ende auch die mächtigsten Ministerialbürokratien dem Recht unterworfen sind – und dass beharrliche Bürger durchaus etwas bewegen können, wenn sie sich nicht abspeisen lassen.
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