
Bahnsteig-Tragödie von Friedland: Kein Prozess gegen den Killer – Schuldunfähigkeit schützt Täter

Es ist ein Fall, der das Versagen des deutschen Asylsystems in seiner ganzen erschreckenden Dimension offenbart. Der Mann, der im August 2025 die 16-jährige Liana K. vor einen durchfahrenden Güterzug gestoßen haben soll, wird niemals vor einem ordentlichen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft hat entschieden: Keine Anklage gegen Muhammad A. Der Grund? Schuldunfähigkeit aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie.
Eine Tragödie, die hätte verhindert werden können
Die Fakten des Falles lesen sich wie ein Lehrstück staatlichen Versagens. Am 11. August 2025, einem gewöhnlichen Montagnachmittag gegen 16 Uhr, wartete das ukrainische Flüchtlingsmädchen Liana am Bahnhof im niedersächsischen Friedland auf ihren Zug. Sie telefonierte, hatte gerade eine Ausbildung begonnen, blickte hoffnungsvoll in die Zukunft. Dann soll der 31-jährige Iraker Muhammad A. sie mit voller Wucht vor einen mit Tempo 100 durchfahrenden Güterzug gestoßen haben. Das junge Mädchen, das 2022 vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen war, starb im Gleisbett.
Die Beweislage ist erdrückend. An der rechten Schulter des Opfers fanden die Ermittler erhebliche Mengen DNA des Beschuldigten – so viel, dass eine bloße Berührung ausgeschlossen werden konnte. Die Jugendliche muss mit brutaler Gewalt geschubst worden sein.
Ein Behördenversagen mit tödlichen Konsequenzen
Was diesen Fall besonders bitter macht: Muhammad A. hätte zum Zeitpunkt der Tat längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Der abgelehnte Asylbewerber war ausreisepflichtig, gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Im Juli 2025 saß er in Hannover in Untersuchungshaft, ein Antrag auf Überstellung nach Litauen – dem Land seiner ersten EU-Einreise – war bereits gestellt.
Doch dann geschah das Unfassbare: Das Amtsgericht lehnte die Überstellung wegen angeblicher "gravierender Mängel" ab. Nur fünf Tage nach seiner Entlassung griffen polnische Grenzschützer den Mann kurz vor der weißrussischen Grenze auf. Er war fast draußen aus der EU! Doch weil er deutsche Dokumente bei sich trug, übergaben die polnischen Beamten ihn pflichtgemäß an ihre deutschen Kollegen. Muhammad A. landete wieder in Niedersachsen – und keine drei Wochen später war Liana tot.
Die Frage, die sich jeder stellen muss
Wie kann es sein, dass ein ausreisepflichtiger, abgelehnter Asylbewerber mit Haftbefehl frei herumläuft? Wie kann es sein, dass ein Mann, der offenbar an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, nicht in entsprechender Obhut untergebracht wird? Und wie kann es sein, dass deutsche Behörden einen Menschen, der bereits fast außer Landes war, wieder zurücknehmen und dann offenbar ohne jede Überwachung laufen lassen?
Schuldunfähigkeit statt Gerechtigkeit
Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass Muhammad A. die tödlichen Verletzungen von Liana "zumindest billigend in Kauf genommen" habe. Im Klartext: Er wusste, was er tat. Dennoch wird es keinen Prozess geben. Die bei ihm diagnostizierte Schizophrenie führt zur Schuldunfähigkeit. Statt einer Anklage wegen Totschlags wird nun lediglich eine "Antragsschrift im Sicherungsverfahren" gestellt – mit dem Ziel einer dauerhaften Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt.
Für die Familie von Liana, für ihren Großvater, der das Geschehen am Telefon mitanhören musste, ist dies ein Schlag ins Gesicht. Ein junges Mädchen mit Träumen und Hoffnungen wurde brutal aus dem Leben gerissen, und der Täter wird niemals vor einem Richter stehen müssen.
Ein Symptom einer verfehlten Politik
Dieser Fall reiht sich ein in eine erschreckende Serie von Gewalttaten, die Deutschland in den letzten Jahren erschüttert haben. Die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine deutliche Sprache, die Messerangriffe häufen sich, und immer wieder sind es Menschen, die eigentlich gar nicht mehr im Land sein dürften, die zu Tätern werden.
Es ist nicht die Meinung einer einzelnen Redaktion, sondern die Überzeugung eines Großteils der deutschen Bevölkerung: So kann es nicht weitergehen. Deutschland braucht eine konsequente Abschiebepolitik, funktionierende Behörden und Politiker, die die Sicherheit der eigenen Bürger an erste Stelle setzen. Die Tragödie von Friedland ist ein mahnendes Beispiel dafür, was passiert, wenn all dies versagt.
Liana K. wurde nur 16 Jahre alt. Sie hatte ihr ganzes Leben noch vor sich. Dass ihr mutmaßlicher Mörder nun in einer psychiatrischen Anstalt verschwindet, statt sich vor Gericht verantworten zu müssen, mag juristisch korrekt sein. Gerecht ist es nicht.
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