Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
03.05.2023
14:09 Uhr

Blackout in der Charité: Notaufnahme und Kreissaal ohne Strom

Notstromaggregat versagt seinen Dienst

In der Nacht geriet die Notaufnahme der bekannten Berliner Charité für eineinhalb Stunden in eine prekäre Situation, da sie ohne Strom auskommen musste. Laut Informationen des Nachrichtenportals „Pleiteticker“ mussten einige Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden. Die Berliner Feuerwehr war mit Notärzten, Rettungswagen und Spezialfahrzeugen im Einsatz, um die Situation zu bewältigen. Der Grund für den Alarm: Das Notstromaggregat sprang nicht an.

Ursachen des Blackouts noch unklar

Die Charité selbst konnte zunächst keine Angaben zu den Ursachen des Blackouts machen. Im betroffenen 82 Meter hohen Bettenturm befinden sich neben der Rettungsstelle auch die Entbindungsstation. Trotz der schwierigen Umstände betonte die Charité, dass die Patienten zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen seien.

Berliner Senat versicherte sichere Notstromversorgung

Der Blackout ereignete sich nur wenige Monate nachdem der Berliner Senat versichert hatte, dass die Notfallkrankenhäuser der Stadt nicht ohne Strom dastehen würden. In einer schriftlichen Stellungnahme hieß es: „In Berlin verfügen alle Notfall-/Aufnahmekrankenhäuser über eine eigene Notstromversorgung für einen Notbetrieb. Der Notbetrieb umfasst bestimmte Bereiche, wie die Zentrale Notaufnahme, die Intensivstationen oder die Operationsbereiche. Der Großteil der Berliner Notfall-/Aufnahmekrankenhäuser kann einen Notbetrieb für 24 Stunden, einige auch länger aufrechterhalten.“

Wichtigkeit von Notstromversorgung im Gesundheitswesen

Der Vorfall in der Charité unterstreicht die Wichtigkeit einer zuverlässigen Notstromversorgung im Gesundheitswesen. In kritischen Situationen ist es essenziell, dass die medizinische Versorgung weiterhin gewährleistet ist und Patienten nicht in Gefahr geraten. Die Tatsache, dass das Notstromaggregat in diesem Fall nicht funktionierte, wirft Fragen zur Sicherheit und zum Zustand der technischen Infrastruktur in deutschen Krankenhäusern auf.

Wie können Krankenhäuser für solche Situationen gerüstet sein?

  • Regelmäßige Wartung und Überprüfung der Notstromaggregate und der gesamten technischen Anlagen.
  • Ausbau und Modernisierung der Stromversorgungssysteme, um Ausfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen.
  • Notfallpläne für den Fall von Stromausfällen, die alle Mitarbeiter kennen und umsetzen können.
  • Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern und Rettungsdiensten, um in solchen Situationen schnell und effektiv handeln zu können.

Notwendigkeit politischer Maßnahmen

Der Blackout in der Charité zeigt, dass politische Entscheidungsträger und Verantwortliche im Gesundheitswesen den Ernst der Lage erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb von Krankenhäusern in Notfallsituationen zu gewährleisten. Die Investition in moderne und zuverlässige Infrastrukturen ist dabei von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit der Bevölkerung auch in Krisenzeiten sicherzustellen.

Die Notaufnahme der Berliner Charité war in der Nacht eineinhalb Stunden ohne Strom. Patienten mussten nach Informationen von „Pleiteticker“ zum Teil in andere Krankenhäuser verlegt werden. Die Berliner Feuerwehr sei mit Notärzten, Rettungswagen und Spezialfahrzeugen im Einsatz gewesen. Grund für den Alarm: Das Notstromaggregat war nicht angesprungen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“