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BND darf bald in deutsche Wohnungen: Wie weit geht der Staat noch?

BND darf bald in deutsche Wohnungen: Wie weit geht der Staat noch?
Symbolbild: KI-generiert

Union und SPD wollen dem Bundesnachrichtendienst erlauben, künftig auch in Deutschland heimlich Wohnungen zu betreten. Das steht laut einem Bericht des Portals Politico in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Reform des Nachrichtendienstrechts, der dem Medium am Freitag vorlag. Auch der Verfassungsschutz und die Speicherung von Telefon- und Internetdaten sind betroffen.

Ein Auslandsdienst im eigenen Wohnzimmer?

Bisher galt eine klare Rollenverteilung: Der BND schaut ins Ausland, der Verfassungsschutz kümmert sich um das Inland. Diese Grenze verschwimmt jetzt. Dem Bericht zufolge soll der BND Wohnungen betreten dürfen, um geheimdienstliche Maßnahmen vorzubereiten oder durchzuführen.

Für Wohnungen in Deutschland und für Wohnungen deutscher Staatsbürger im Ausland seien höhere Hürden vorgesehen. Der Dienst müsse den Zugriff ausdrücklich anordnen, und der Unabhängige Kontrollrat müsse ihn vorher prüfen. Klingt beruhigend. Aber reicht das?

Zur Erinnerung: Artikel 13 des Grundgesetzes erklärt die Wohnung für unverletzlich. Das ist kein Zufall. Nach den Erfahrungen mit Gestapo und Stasi sollten die eigenen vier Wände ein Ort bleiben, an dem der Staat draußen bleibt. Auch das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten geht auf diese Lehre zurück. Die Alliierten verlangten es 1949 im sogenannten Polizeibrief.

Verfassungsschutz soll Kriminelle ins Visier nehmen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bekommt mehr Spielraum. Es darf künftig Strukturen der organisierten Kriminalität ausleuchten, wenn es konkrete Hinweise gibt, dass diese beobachteten Extremisten oder anderen Zielpersonen helfen. Die Koalition begründet das damit, dass staatliche und extremistische Akteure zunehmend auf sogenannte „Low-Level-Agenten“ und „Crime-as-a-Service“-Angebote zurückgriffen.

Dahinter steckt ein reales Problem. Fremde Mächte heuern für Sabotage oder Ausspähung immer öfter Kleinkriminelle an, oft für ein paar hundert Euro über Messengerdienste. Dass die Dienste hier hinschauen wollen, ist nachvollziehbar. Kritiker fragen trotzdem, wo der Kampf gegen Spionage endet und die Überwachung ganz gewöhnlicher Strafsachen beginnt.

Datenspeicherung durch die Hintertür?

Auch bei Telefon- und Internetdaten gibt es ein neues Werkzeug. BND und Verfassungsschutz sollen Telekommunikationsanbieter anweisen können, vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu sichern. Das soll schon dann gelten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Daten relevant werden könnten, auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Speicherung noch nicht vollständig erfüllt sind.

Auf die eingefrorenen Daten sollen die Dienste nicht automatisch zugreifen dürfen. Dafür brauche es ein gesondertes Auskunftsersuchen. Beim BND sei die Sicherung grundsätzlich auf drei Monate begrenzt. Wer die jahrelangen Gerichtsschlachten um die Vorratsdatenspeicherung verfolgt hat, wird hier genau hinsehen.

Die „größte Novellierung“ der Geschichte

Der Änderungsantrag ist Teil eines Gesetzespakets mit rund 600 Seiten, das das Kabinett am 12. August 2026 beschlossen hat. Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) sprach bei der ersten Lesung am 24. September im Bundestag von der „größten Novellierung“ des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte des Landes. Kanzler Friedrich Merz will aus den Nachrichtendiensten Medienberichten zufolge „echte Geheimdienste“ machen.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte Deutschland in der Debatte einen „Operationsraum von Terrorismus, von Extremismus, von fremden Mächten“. Die Opposition lehnt die Pläne laut Bundestag dagegen massiv ab.

Sicherheit ja, aber nicht um jeden Preis

Niemand bestreitet, dass hybride Angriffe, Sabotage und Spionage eine ernste Bedrohung sind. Ein wehrloser Staat schützt seine Bürger nicht. Ein Staat, der sich immer neue Rechte gegen seine eigenen Bürger einräumt, verspielt aber ihr Vertrauen. Befugnisse, die heute gegen russische Saboteure gedacht sind, bleiben im Gesetz stehen, egal wer morgen regiert.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob die Dienste stärker werden sollen. Sie lautet: Wer kontrolliert die Kontrolleure wirklich? Ob ein einziger Kontrollrat die Unverletzlichkeit der Wohnung verlässlich schützen kann, wird sich zeigen. Am Ende dürfte das wohl wieder Karlsruhe entscheiden.

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12.08.2026
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