
Brandmauer-Abstimmung in Berlin: Elf Abweichler helfen der AfD nicht

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag in seiner konstituierenden Sitzung den AfD-Kandidaten Martin Trefzer als Vizepräsidenten abgelehnt. Er bekam nur 40 von 149 abgegebenen Stimmen. Auffällig ist trotzdem eine Zahl: Die AfD-Fraktion hat 29 Sitze. Mindestens elf Abgeordnete anderer Fraktionen haben also offenbar für ihn gestimmt.
Die Zahlen hinter der Niederlage
Das Ergebnis war deutlich. Neben den 40 Ja-Stimmen gab es 99 Nein-Stimmen, acht Enthaltungen und zwei ungültige Stimmzettel. Für die Wahl hätte Trefzer mindestens 77 Stimmen gebraucht, also die Mehrheit der 153 Abgeordneten. Nach der Bekanntgabe vertagte das Parlament den Tagesordnungspunkt.
Weil die Wahl geheim ist, weiß niemand genau, wer die elf zusätzlichen Stimmen abgegeben hat. Unter der plausiblen Annahme, dass die gesamte AfD-Fraktion für ihren Kandidaten stimmte, ist das Bild aber eindeutig: Die Front gegen die AfD hält, aber nicht mehr ganz geschlossen. Ein Durchbruch ist das nicht, ein Zeichen schon.
Ein Recht, das in der Praxis nichts bringt
Nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses dürfen die zweit- und drittstärkste Fraktion jeweils einen Kandidaten für das Vizepräsidium vorschlagen. Die AfD hatte dieses Recht zum ersten Mal. Bei der Wahl am 20. September 2026 kam sie laut amtlichem Endergebnis auf 16,3 Prozent der Zweitstimmen und wurde drittstärkste Kraft, vor den Grünen und der SPD.
SPD, Grüne, Linke und CDU hatten schon vor der Sitzung angekündigt, Trefzer nicht zu wählen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Sebastian Walter, begründete das im Tagesspiegel so:
„Das Amt der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten setzt ein hohes Maß an Integrität, Unbescholtenheit, Überparteilichkeit und ausgeprägte Demokratiefestigkeit voraus – nichts davon sehen wir bei der AfD“
Kritiker sehen darin ein bekanntes Muster: Formal hat die AfD das Vorschlagsrecht, tatsächlich wird es mit Mehrheit ausgehebelt. Das Ganze erinnert an den Bundestag, wo die AfD seit ihrem Einzug 2017 noch nie einen Vizepräsidenten stellen konnte, obwohl sie dort mehrfach Kandidaten aufgestellt hat. Viele Wähler dürften sich fragen, welchen Wert ein parlamentarisches Recht hat, wenn es nie wirksam wird.
Linke an der Spitze, CDU auf dem Vizeposten
Bei den anderen Personalien gab es keine Überraschung. Für die CDU kandidierte Cornelia Seibeld, die bisher Präsidentin des Abgeordnetenhauses war. Sie wurde mit 109 von 149 Stimmen klar zur Vizepräsidentin gewählt.
Zuvor hatte das Parlament die Linken-Politikerin Hendrikje Klein zur Präsidentin gewählt. Das ist eine Zäsur. Bisher kamen alle Parlamentspräsidenten in Berlin aus CDU oder SPD. Die Linke war mit 25,7 Prozent und 45 Sitzen klar stärkste Kraft geworden. Die CDU fiel auf 18,8 Prozent und 33 Sitze zurück.
In ihrer Antrittsrede sagte Klein, ihr Amt verlange „Überparteilichkeit, aber keine Haltungslosigkeit“. Herabwürdigende Äußerungen gegenüber Frauen wolle sie ahnden.
Zweierlei Maßstäbe?
An diesem Punkt setzt die Kritik vieler Beobachter an. Wer von der AfD „Demokratiefestigkeit“ und „Überparteilichkeit“ verlangt, muss sich daran messen lassen, wie er selbst mit diesen Maßstäben umgeht. Für viele Bürger wirkt es widersprüchlich, dass die CDU eine Präsidentin der Linken mitträgt und gleichzeitig dem Kandidaten der drittstärksten Fraktion den Vizeposten verweigert. Die Linke ist die Nachfolgepartei der SED.
Die Wähler werden sich erinnern
Bei einer Wahlbeteiligung von 74,2 Prozent haben fast 300.000 Berliner die AfD gewählt. Ihre Stimmen bleiben im Präsidium des Abgeordnetenhauses vorerst ohne Vertretung. Ob die Brandmauer-Strategie langfristig aufgeht oder der AfD eher weiteren Zulauf bringt, entscheidet sich bei der nächsten Wahl.
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