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Kettner Edelmetalle
18.09.2026
06:13 Uhr
KI-generiert

Brüssel greift durch: Social Media ab 15 – Ausweispflicht für alle?

Brüssel greift durch: Social Media ab 15 – Ausweispflicht für alle?
Symbolbild: KI-generiert

Die EU-Kommission hat am 17. September 2026 ihren „Kids Act“ vorgelegt. Kinder unter 13 Jahren sollen künftig gar keine sozialen Netzwerke mehr nutzen dürfen, ein eigenes Konto soll es EU-weit erst ab 15 Jahren geben. Der Verordnungsvorschlag liegt bereits beim Europäischen Parlament und beim Rat.

Drei Altersstufen, ein Ziel: die Aufmerksamkeit der Kinder

Das Modell ist gestaffelt: Unter 13 nur speziell freigegebene, „kinderfreundliche“ Angebote – begrenzt auf maximal eine Stunde täglich. Zwischen 13 und 15 nur mit Zustimmung der Eltern. Unter 18 gilt: kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden, nachts keine Benachrichtigungen.

Profile Minderjähriger sollen standardmäßig privat sein – ohne Zugriff auf KI-Chatbots, Standort, Kamera oder Mikrofon. Erst ab 15 dürfen Jugendliche diese Funktionen selbst freischalten. Für sogenannte KI-Begleiter, also Chatbots mit emotionaler Zuwendung, sind eigene Vorgaben geplant, damit keine Abhängigkeit entsteht.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begründete den Vorstoß mit der Geschäftslogik der Plattformen:

„Das Ziel ist es, unsere Kinder online zu halten und mit ihrer Aufmerksamkeit Geld zu verdienen.“

Und weiter: Mit dem Kids Act werde die Beweislast umgekehrt – die Plattformen müssten nun nachweisen, dass sie von Grund auf sicher seien. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; über Verstöße will Brüssel binnen 90 Tagen entscheiden.

Der Haken: Auch Erwachsene müssen sich ausweisen

Genau hier beginnt der Streit. Denn wer das Alter der Kinder kontrollieren will, muss das Alter aller kontrollieren. Für die technische Umsetzung soll eine EU-App oder die digitale Brieftasche EUDI-Wallet dienen, die Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein soll – mit Altersnachweis, angeblich ohne Weitergabe von Name oder Geburtsdatum.

Voraussichtlich müssten also auch ältere Nutzer beliebter Online-Dienste künftig ihr Alter verifizieren. Für Kritiker ist das der eigentliche Kern der Sache: ein Identitätsnachweis als Eintrittskarte ins Netz.

Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung hält die geplante Altersprüfungspflicht laut seiner Stellungnahme für rechtlich problematisch – müssten sämtliche Menschen ihr Alter nachweisen, betreffe das Informations- und Meinungsfreiheit in ihrem Kern. Zudem fehle bislang jede niedrigschwellige Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Erwachsener tatsächlich das Sorgerecht für ein bestimmtes Kind habe. Es genüge dann die schlichte Behauptung.

Australien als Blaupause – und die deutsche Eile

Vorreiter ist Australien: Dort gilt Medienberichten zufolge seit dem 10. Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige, mit Strafen von bis zu 49,5 Millionen australischen Dollar – die Höchststrafe für systematische Verstöße soll auf 99 Millionen Dollar verdoppelt werden. Die Durchsetzung bleibt schwierig.

In Brüssel dürften die Verhandlungen Monate dauern. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will für Deutschland noch vor Jahresende eine Übergangslösung vorlegen. Ausgenommen bleiben sollen unter anderem Bildungsangebote und behördlich betriebene Dienste.

Aus Sicht unserer Redaktion ist der Schutz von Kindern eine Selbstverständlichkeit – doch er gehört zuerst in die Hände der Eltern, nicht in ein Brüsseler Kontrollsystem, das am Ende jeden Bürger beim Klick zur Ausweiskontrolle bittet. Wer Verantwortung stärken will, sollte Familien Werkzeuge geben, keine Generalverdachts-Infrastruktur.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen fachkundigen Berater.

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