
Brüsseler Bürokratie-Wahnsinn: EU dehnt CO2-Zoll auf Kühlschränke und Waschmaschinen aus
Die Europäische Union setzt ihren klimapolitischen Kreuzzug unbeirrt fort – und diesmal trifft es die Verbraucher noch direkter. Wie aus einem Entwurf der EU-Kommission hervorgeht, den die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag einsehen konnte, plant Brüssel eine massive Ausweitung des sogenannten CO2-Grenzausgleichs (CBAM). Künftig sollen nicht nur energieintensive Grundstoffe wie Stahl und Zement mit der Klimaabgabe belegt werden, sondern auch fertige Produkte wie Autoteile, Kühlschränke und Waschmaschinen.
Das angebliche "Schlupfloch" als Vorwand für mehr Regulierung
Die Kommission begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, ein vermeintliches Schlupfloch zu schließen. Ausländische Hersteller könnten nämlich auf die Idee kommen, statt reinem Stahl oder Aluminium gleich fertige Produkte mit hohem Metallanteil in die EU zu exportieren – und so die Abgabe elegant zu umgehen. Dass findige Unternehmer nach Wegen suchen, bürokratische Hürden zu überwinden, scheint die Brüsseler Beamten regelrecht zu empören.
Doch damit nicht genug: Der Entwurf deutet bereits an, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Ausdehnung der Abgabe erfolgen könnte. Dann wären auch weiterverarbeitete Produkte aus den Sektoren Zement, Düngemittel und Wasserstoff betroffen. Die Regulierungsspirale dreht sich also munter weiter.
Milliarden-Einnahmen für den EU-Haushalt
Die finanziellen Dimensionen dieses Vorhabens sind beachtlich. Bis 2030 rechnet die EU mit Einnahmen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro allein aus diesem CO2-Grenzzoll. Ein zweiter Kommissionsentwurf sieht vor, dass 25 Prozent dieser Einnahmen in den Jahren 2028 bis 2029 zur Entschädigung europäischer Hersteller verwendet werden sollen. Diese erhalten damit einen Ausgleich für die höheren Kosten, die ihnen durch die Abgabe auf Importe entstehen.
Allerdings – und hier zeigt sich die typische Brüsseler Denkweise – gibt es diese Unterstützung nur unter Auflagen. Die Wirtschaft hätte nur dann Anspruch auf diese Gelder, wenn sie nachweislich in die Verringerung des CO2-Fußabdrucks ihrer Produktion investiert. Mit anderen Worten: Die Industrie bekommt einen Teil ihres eigenen Geldes zurück, aber nur, wenn sie brav nach der Pfeife der Klimabürokraten tanzt.
WTO-Konformität: Ein fragwürdiges Versprechen
Industrieverbände in Europa hatten einen solchen Ausgleich verlangt, um auf ausländischen Märkten wettbewerbsfähig zu bleiben. Schließlich müssen Konkurrenten außerhalb der EU keine vergleichbaren CO2-Kosten tragen. Einige EU-Vertreter haben jedoch bereits die Sorge geäußert, dass ein Rabatt oder eine Subvention für Exporteure gegen die Regeln der Welthandelsorganisation verstoßen könnte.
Die EU behauptet zwar steif und fest, ihr CBAM sei vollständig WTO-konform. Doch angesichts der aktuellen handelspolitischen Spannungen – insbesondere mit den USA unter Präsident Trump, der bereits massive Zollerhöhungen auf EU-Importe verhängt hat – könnte diese Selbstgewissheit schnell auf die Probe gestellt werden.
Die Zeche zahlt der Verbraucher
Was bei all diesen klimapolitischen Manövern regelmäßig unter den Tisch fällt: Am Ende werden die Kosten auf die Verbraucher abgewälzt. Wenn Kühlschränke und Waschmaschinen aus Drittstaaten mit zusätzlichen Abgaben belegt werden, steigen die Preise im Einzelhandel. Der deutsche Bürger, der ohnehin unter der Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ächzt, wird einmal mehr zur Kasse gebeten – diesmal im Namen des Klimaschutzes.
Während die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur plant und die Staatsverschuldung weiter in die Höhe treibt, fügt Brüssel dem Ganzen noch weitere Belastungen hinzu. Die Frage, ob diese Politik tatsächlich dem Klima hilft oder lediglich die europäische Wettbewerbsfähigkeit weiter untergräbt, scheint in den Amtsstuben der EUanden ernsthaft zu interessieren.
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