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Kettner Edelmetalle
18.02.2026
06:54 Uhr

BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Wahlprüfungsbeschwerde könnte die Merz-Regierung ins Wanken bringen

Es ist ein politischer Paukenschlag, der in Berlin für erhebliche Nervosität sorgen dürfte: Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offiziell eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 eingereicht. Die Partei, die mit 4,981 Prozent der Stimmen hauchdünn an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, macht systematische Auszählungsfehler geltend – und untermauert ihre Vorwürfe mit einem 177-seitigen Schriftsatz samt acht eidesstattlichen Versicherungen.

Nur 9.529 Stimmen trennten das BSW vom Einzug in den Bundestag

Man muss sich diese Zahl auf der Zunge zergehen lassen: Gerade einmal 9.529 Stimmen fehlten dem BSW, um die magische Fünf-Prozent-Marke zu überspringen. Bei rund 46 Millionen abgegebenen Stimmen entspricht das einem verschwindend geringen Bruchteil. Und genau hier setzt die Beschwerde an. Wahlberechtigte versichern in eidesstattlichen Erklärungen, sie hätten ihre Stimme dem BSW gegeben – doch in ihren jeweiligen Wahllokalen seien der Partei null Stimmen zugeordnet worden. Stattdessen habe die deutlich kleinere Partei Bündnis Deutschland in exakt diesen Wahllokalen „extrem überdurchschnittliche Ergebnisse" erzielt.

Der Verdacht liegt nahe, und er ist alles andere als abwegig: Aufgrund der ähnlich klingenden Parteinamen könnten die Stimmen schlicht verwechselt worden sein. Ein banaler Fehler mit potenziell gewaltigen Konsequenzen für die gesamte Republik.

„Das amtliche Endergebnis ist falsch"

BSW-Parteichefin Amira Mohamed Ali ließ keinen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Anliegens. Es handele sich um „nachweislich falsche Ergebnisse", die auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hindeuteten. Das amtliche Endergebnis sei schlicht falsch, so Mohamed Ali. Parteigründerin Sahra Wagenknecht selbst hatte das deutsche Wahlprüfungsverfahren bereits im Dezember scharf kritisiert und mit den Zuständen einer „Bananenrepublik" verglichen – ein Vorwurf, der zwar drastisch klingt, aber einen berechtigten Kern hat.

Denn tatsächlich mutet es demokratietheoretisch fragwürdig an, dass in Deutschland ausgerechnet der neu gewählte Bundestag über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl entscheidet. Wer prüft hier wen? Der Richter sich selbst? Es überrascht wenig, dass das BSW im Dezember mit seinem Wahlprüfungsverfahren im Bundestag scheiterte. Die Abgeordneten der Großen Koalition hatten naturgemäß keinerlei Interesse daran, an der eigenen Legitimationsgrundlage zu rütteln.

Wahlrechtsexperten sehen hohe Hürden – aber nicht unüberwindbare

Freilich sind die juristischen Hürden beträchtlich. Der Wahlrechtsexperte Joachim Behnke wies bereits vor Wochen darauf hin, dass nach gängiger Rechtsprechung systematische Zählfehler konkret nachgewiesen werden müssten. Das Problem dabei: Ein solcher Nachweis sei nur durch eine tatsächliche Nachzählung möglich – die aber erst angeordnet werden kann, wenn der Nachweis bereits erbracht ist. Ein klassisches Henne-Ei-Problem, das die Wahlprüfung in Deutschland zu einem nahezu aussichtslosen Unterfangen macht.

Ob die nun vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen das Bundesverfassungsgericht überzeugen können, bleibt abzuwarten. Acht Bürger, die unter Strafandrohung versichern, das BSW gewählt zu haben, während in ihren Wahllokalen keine einzige Stimme für die Partei gezählt wurde – das ist zumindest ein bemerkenswertes Indiz, das man nicht einfach vom Tisch wischen sollte.

Politische Sprengkraft: Die Große Koalition könnte ihre Mehrheit verlieren

Die eigentliche Brisanz liegt jedoch nicht im juristischen Verfahren selbst, sondern in seinen möglichen Konsequenzen. Sollte eine Neuauszählung ergeben, dass das BSW tatsächlich die Fünf-Prozent-Hürde überschritten hat, würde dies die politische Landschaft Deutschlands fundamental erschüttern. Die ohnehin fragile Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz würde ihre parlamentarische Mehrheit verlieren. Sämtliche bisher gefassten Beschlüsse – vom 500-Milliarden-Sondervermögen bis hin zu anderen weitreichenden Entscheidungen – stünden plötzlich unter dem Verdacht, mit einer de facto illegitimen Parlamentsmehrheit beschlossen worden zu sein.

Eine massive Legitimationskrise wäre die Folge. Und diese Krise käme zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt: Deutschland ringt mit einer schwächelnden Wirtschaft, explodierenden Staatsschulden und einer Gesellschaft, die zunehmend das Vertrauen in ihre politischen Institutionen verliert. Dass ausgerechnet bei der Auszählung einer Bundestagswahl möglicherweise geschlampt wurde – ob aus Nachlässigkeit oder Inkompetenz –, dürfte dieses Vertrauen kaum stärken.

Ein Grundpfeiler der Demokratie steht auf dem Prüfstand

Unabhängig davon, wie man zum BSW und seiner politischen Ausrichtung stehen mag: Das Recht auf eine korrekte Auszählung jeder einzelnen Stimme ist ein unveräußerlicher Grundpfeiler jeder funktionierenden Demokratie. Wenn Bürger eidesstattlich versichern, dass ihre Stimmen nicht korrekt gezählt wurden, dann muss ein Rechtsstaat dem nachgehen – gründlich, transparent und ohne Rücksicht auf politische Bequemlichkeiten. Alles andere wäre tatsächlich einer Bananenrepublik würdig.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Bundesverfassungsgericht den Mut aufbringt, diesen heiklen Fall mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Deutschland kann sich keine Zweifel an der Integrität seiner Wahlen leisten – schon gar nicht in Zeiten, in denen das Vertrauen der Bürger in den Staat ohnehin auf einem historischen Tiefpunkt angelangt ist.

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